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Junktim

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Ein Junktim (von lat. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Adv. vereint, hintereinander), auch Junktimklausel, nennt man in der Rechtswissenschaft die Bestimmung einer Rechtsnorm, dass eine im Rang unter ihr stehende Rechtsvorschrift eine bestimmte Regelung nur in Verbindung mit einer anderen Regelung treffen darf.<ref>Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014. ISBN 978-3-406-63871-8</ref> Ein bekanntes Beispiel ist die Junktimklausel in Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach eine Enteignung „Vorlage:Str trim“ darf, „Vorlage:Str trim“.<ref>BVerfGE 4, 219 – Junktimklausel, Leitsatz 1.</ref>

Die sogenannte Junktimierung ist auch eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge oder Gesetzentwürfe. Vereinfacht kann man sagen, dass man sich auf den Standpunkt stellt: „Ohne das eine geht das ganze andere nicht.“

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Junktim auch als Bedingungszusammenhang<ref>Stuttgarter Junktim, Der Spiegel 12/1954, 17. März 1954.</ref><ref>Jasper von Altenbockum: Das neue Juncker-Junktim der Sozialdemokraten, FAZ, 20. Juni 2014.</ref> oder sonstige sehr enge Verbindung<ref>Junktim zwischen Forschung und Wirtschaft, Focus, 18. Februar 2008.</ref> verstanden.

Gegenstück zur Junktim-Klausel ist die Salvatorische Klausel, nach der bei Unwirksamkeit eines Bestandteils das restliche Regelwerk wirksam bleiben soll.

1971 war das Wort Junktim auf Platz 2 bei der Wahl zum Wort des Jahres.<ref>Wort des Jahres Webseite der Gesellschaft für deutsche Sprache</ref>

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: Junktim – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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