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Kategorie:Badesee

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kriterium ist Eignung in Infrastruktur und Wasserqualität: Eingetragen werden nicht alle Seen, in denen man baden könnte oder badet, sondern diejenigen, die in einschlägigen Verzeichnissen zu Freizeitinfrastruktur, Gewässerqualitätsmonitoring und Betriebsstättengenehmigungen geführt werden.
Für Europa gilt insbesondere Ausweisung nach Richtlinie 2006/7/EG (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung )
Kleinere natürliche Seen, die gänzlich überprägt sind, und künstlich dafür angelegte Gewässer (Baggerseen) können zusätzlich auch als Kategorie:Badeanlage kategorisiert werden

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