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ist ein/e Konsortium“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in
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Ein Konsortium ist eine befristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen zur Führung eines gemeinsamen, genau abgegrenzten Geschäftes.
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