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Kategorie:Meeresfrucht

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Definition: Als Meeresfrucht versteht man alle essbaren Meerestiere mit Ausnahmen der Wirbeltiere (Fische und Meeressäuger). Im Zweifelsfall gilt die Zuordnung zum Kapitel 3 des Harmonisierten Systems.<ref>ABSCHNITT I LEBENDE TIERE UND WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, auf ec.europa.eu</ref>

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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