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Kinderrente

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Die Kinderrente (auch Kindheits- und Jugendrente, Kinderprämie oder Elternbonus genannt) bezeichnet einen Vorschlag von Wilfrid Schreiber von 1955, der eine Unterhaltsrente für Kinder und Jugendlichen anstrebte, die von der Gesamtheit der zur gleichen Zeit erwachsenen Arbeitnehmer finanziert wird. Sind die unterstützten Personen später selbst erwerbstätig, zahlen sie mit eigenen Rentenbeiträgen die ihnen gewissermaßen als Vorschuss gezahlte Kinderrente zurück.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Wilfrid Schreiber: Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft (Memento des Vorlage:IconExternal vom 23. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.flegel-g.de (PDF; 125 kB)</ref>

Abarten dieses Konzepts sehen eine Pro-Kind-Prämie vor. Häufig wird auch das Konzept, noch zu Beschäftigungszeiten einen verringerten Rentenbeitrag einzuzahlen, mit in den Begriff gefasst.

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

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