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Landgericht Rudolstadt

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Das Landgericht Rudolstadt war von 1879 bis 1952 ein deutsches Landgericht mit Sitz in Rudolstadt in Thüringen.

Aufgrund des Gerichtsverfahrensgesetzes vom 27. Januar 1877 mussten auch im heutigen Thüringen Amts- und Landgerichte gebildet waren. Da das Gebiet zu mehreren Staaten gehörte, schlossen Preußen, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt am 17. Oktober 1878 Staatsverträge zur Bildung eines gemeinsamen Landgerichtes in Rudolstadt.<ref>GS 1879, S. 196 S.9 f.</ref> Es war für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, den Meinigischen Kreis Saalfeld und den Preußischen Kreis Ziegenrück zuständig. Gleichzeitig wurden das bis dahin bestehende Kreisgericht Rudolstadt mit Schwarzburg-Rudolstädtischem Gesetz vom 1. März 1879 aufgehoben und seine Geschäfte dem neu errichteten Landgericht übertragen.

Darunter waren 14 Amtsgerichte angesiedelt, von denen sieben zu Schwarzburg-Rudolstadt gehörten.

In der Folge wurden mit Verordnung vom 4. April 1896 das Amtsgericht Kranichfeld aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Saalfeld zugewiesen.

Der Staatsvertrag von 1878 war auf 25 Jahre befristet und wurde 1903 verlängert. Dafür errichtete das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt in Rudolstadt einen repräsentativen Gerichtsneubau, der 1905 eingeweiht wurde.<ref>Otto Kästner: Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920. Inauguraldissertation der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 2012, S. 225–236.</ref>

Mit der Bildung des Landes Thüringen wurde die Gerichtsorganisation 1923 angepasst.<ref>Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)</ref> Das Landgericht Rudolstadt blieb bestehen; ihm wurden nun folgende Gerichte nachgeordnet:

Mit dem Staatsvertrag zwischen Preußen und Thüringen über die gemeinschaftlichen Landgerichte in Meiningen und Rudolstadt wurde vereinbart, dass das Landgericht Rudolstadt daneben weiter für die preußischen Amtsgerichte Ranis und Ziegenrück zuständig war.<ref>§ 2, Staatsvertrag zwischen Preußen und Thüringen über die gemeinschaftlichen Landgerichte in Meiningen und Rudolstadt vom 10./16. Juli 1923, GS S. 454, Digitalisat</ref>

Im Jahre 1949 wurde der Gerichtssprengel erneut neu gefasst.<ref>Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Reg.Bl. I S. 55)</ref> Nun war das Gericht für folgende Amtsgerichte zuständig:

Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Landgerichte abgeschafft und Kreis- und Bezirksgerichte gebildet. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde das Landgericht Rudolstadt nicht wiedererrichtet. Die Akten des Gerichtes befinden sich im Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt.<ref>online</ref>

Literatur[Bearbeiten]

  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 87–92, 107–119, 136–148, 160–151
  • Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 435–436, online

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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