Landherrnamt
Das Landherrnamt war eine Behörde der bremischen Kommunalverwaltung von Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1945. Das ehemalige Dienstgebäude des Amtes im Schnoorviertel im Ortsteil Altstadt des Bremer Stadtteils Mitte wird heute von der St.-Johannis-Schule genutzt. Das Gebäude steht seit 1973 unter Bremer Denkmalschutz.<ref>Denkmaldatenbank des LfD Bremen Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.: Landherrnamt & St.-Johannis-Schule</ref>
Landherren[Bearbeiten]
Zur Verwaltung der beiden bremischen Landgebiete links und rechts der Weser wurden am 15. Juni 1817 zwei Landherren aus dem Senat eingesetzt, denen die Polizei- und Verwaltungsangelegenheiten sowie das Deichwesen unterstanden. Sie traten an die Stelle der Gohgräfen der alten Gohverfassung, hatten aber nicht die niedere und hohe Gerichtsbarkeit, die fortan in der Hand des Senats lag. Erhalten blieben zunächst die Bauernschaften mit ihren Geschworenen, deren Aufgaben seit 1871 durch Gemeindeversammlungen, Gemeindeausschüsse und Gemeindevertreter wahrgenommen wurden.<ref>Gesetz, die Landgemeinden betreffend vom 28. Dezember 1870</ref>
Seit 1874 gab es nur noch einen Landherren, dem die Verwaltung des gesamten Landgebiets, also beider Landherrschaften, übertragen wurde. Am 1. Januar 1879 wurde im bremischen Landgebiet ein Kreis nach preußischem Muster eingerichtet, der einen Kreistag sowie als Exekutivorgan einen Kreisausschuss besaß. Den Vorsitz des Kreistags und des Kreisausschusses hatte der Landherr inne.<ref>Gesetz, betreffend die Verwaltung des Landgebiets vom 23. Juni 1878. In: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, 1878. Bremen 1879, S. 43 (staatsbibliothek-berlin.de).</ref><ref>Franz Buchenau: Die freie Hansestadt Bremen und ihr Gebiet. 2. Auflage. M Heinsius, Bremen 1882, S. 193, Bezeichnung des Kreises als Landkreis Bremen (google.de).</ref><ref>Johannes Bollmann: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen (= Bibliothek des Öffentlichen Rechts. Band 13). Max Jänecke, Hannover 1909, § 37 Der Landkreis, S. 85 f.</ref>
Das Amt des Landherren erlosch 1945 mit der Auflösung des Landkreises Bremen.
Dienstsitz und Gebäude[Bearbeiten]
Das Gebäude des Landherrnamtes in der Dechanatstraße/Ecke Am Landherrnamt im Schnoorviertel wurde 1856/57 nach Plänen des Baudirektors Alexander Schröder errichtet. Der im Rundbogenstil klassizistisch gehaltene Baukörper mit prägnantem Portalrisalit wurde Sitz der Behörde und blieb es bis zu deren Wegfall 1945. Danach wurden hier die Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte und die Verwaltung des bremischen Deichverbandes untergebracht, später wurden Wohnungen eingerichtet. Seit dem 20. Februar 1964 gehört das Haus der katholischen Gemeinde St. Johann, die es als Entschädigung für einen abgerissenen Gebäudeteil in der Dechanatstraße erhielt. Zunächst war es Schwesternhaus, ab 1980 wurde es von der katholischen Privatschule St.-Johannis-Schule genutzt.
Vor dem Gebäude steht seit 1982 das Mahnmal für die Opfer der Novemberpogrome 1938.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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Galerie[Bearbeiten]
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Portal des Hauses Landherrn-Amt, mit Inschrift „Landherrn-Amt“ über dem Eingang
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Mahnmal für die Opfer der „Reichskristallnacht“, vor dem Haus Landherrn-Amt (Gebäude rechts)
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Schrifttafel an dem Mahnmal für die Opfer der „Reichskristallnacht“
Literatur[Bearbeiten]
- Wilhelm Tacke: Das ehemalige Postamt 1, der Kaisersaal und das Landherrnamt. Jahrbuch des Vereins für Niedersächsisches Volkstum, 80, 2018, Heft 145, S. 46–47.
- Rudolf Stein: Klassizismus und Romantik in der Baukunst Bremens, Bremen 1964, S. 138–140.
- Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. 2., aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Gogericht
- Gohe (Bremen)
- Landherrenschaft (Hamburg)
Weblinks[Bearbeiten]
Koordinaten: 53° 4′ 25,9″ N, 8° 48′ 32,3″ O
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