Zum Inhalt springen

Leichenfledderei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Bayeux Tapestry 3.jpg
Leichenfleddereiszenen auf dem Teppich von Bayeux, zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts. Unten verkleinert dargestellt ist zu sehen, wie normannische Krieger den Gefallenen nach der Schlacht bei Hastings die Kettenrüstungen, Waffen und Schilde fleddern.

Leichenfledderei bezeichnet das „Ausrauben“ beziehungsweise „Ausplündern“ von Toten. Es ist ein Wort des 20. Jahrhunderts,<ref>Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 24. Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 2002, ISBN 3-11-017472-3</ref> vermutlich eine Zusammenbildung des Ausdrucks Leichen fleddern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ei. Das Wort fleddern ist abgeleitet aus dem Rotwelsch fladern in der Bedeutung von waschen und wird hier als verharmlosende und beschönigende Metapher gebraucht.

Eine Person, die eine Leichenfledderei durchführt, nennt man Leichenfledderer.

Im deutschen Strafrecht relevant sind die Straftatbestände der Störung der Totenruhe sowie der Unterschlagung. Aufgrund des Erbrechts fällt ohne weiteres einem Erben das Eigentum an der Habe des Toten zu. Notfalls erbt gemäß §§ 1936, 1964 BGB der Staat.

Historische Ausprägungen[Bearbeiten]

Schlachtfeldplünderungen[Bearbeiten]

Über Jahrhunderte hinweg war das systematische Ausplündern von Gefallenen nach militärischen Konflikten gängige Praxis. Da Waffen (siehe Beutewaffe), Schilde und insbesondere metallene Rüstungen bis in die Frühe Neuzeit hinein kostbare Güter darstellten, wurden Schlachtfelder nach Kampfhandlungen sowohl von den siegreichen Truppen als auch von der lokalen Zivilbevölkerung gezielt abgesucht. Eine bildliche Darstellung dieses Vorganges findet sich auf dem Teppich von Bayeux aus dem 11. Jahrhundert, der normannische Krieger beim Plündern von Kettenrüstungen, Schilden und Waffen zeigt. Im Zuge der Koalitionskriege Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts nahm zudem das Fleddern gesunder Zähne von gefallenen Soldaten große Ausmaße an. Diese wurden als Rohstoff für hochwertigen Zahnersatz verkauft und im Hauptabnehmerland Großbritannien – oft als reines Werbeversprechen – unter dem Begriff „Waterloo-Zähne“ vertrieben. Erst die Haager Landkriegsordnung von 1907 verpflichtete die Kriegsparteien offiziell dazu, Gefallene vor Beraubung zu schützen.<ref>Ein lukratives Geschäft (Geschichte der Waterloo-Zähne). zm-online (Zahnärztliche Mitteilungen), 15. Oktober 2013, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>

Reliquienkult[Bearbeiten]

Einen spirituellen Hintergrund hatte das Fleddern von Leichnamen im Zuge des mittelalterlichen Reliquienkults. Da die sterblichen Überreste als heilbringende Schätze galten, wurden Körper tief verehrter Persönlichkeiten bei öffentlichen Aufbahrungen regelmäßig von Pilgern geplündert, um Haare, Fingernägel oder Kleidungsstücke als Schutzreliquien an sich zu bringen. Historisch dokumentiert sind solche extremen Auswüchse unter anderem bei der Aufbahrung von Elisabeth von Thüringen im Jahr 1231, deren Leichnam dabei stark entstellt wurde.<ref>Leichenfledderei: Warum Gläubige im Mittelalter Tote plünderten. GEO, 5. Juni 2026, abgerufen am 27. Juli 2026.</ref>

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: Leichenfledderei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />