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Lex

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Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (f.; Plural Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., lateinisch für „Gesetz“) ist ein Begriff aus dem Römischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur jene Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Ursprung des Wortes sind die Verben Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („lesen“ bzw. „auswählen“) oder Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („binden“).

Im Mittelalter wird der Begriff Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. im Zusammenhang mit Rechtssammlungen benutzt, in der Neuzeit in der Rechtsphilosophie und im Staatsrecht.

Römisches Reich[Bearbeiten]

Begriffsentwicklung[Bearbeiten]

Der Ursprung des Begriffs Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. ist umstritten; der älteste römische Prozess, die legis actio, setzte wohl in seiner frühesten Phase kein förmliches Gesetz voraus, sondern stellte einen Ritus dar, der zur Durchsetzung eigener (rechtlicher) Interessen ein formalisiertes, durch göttlich vorgegebene Ordnung festgelegtes Vorgehen vorsah.<ref>Detlef Liebs: Römisches Recht. 5. Auflage, 1999, S. 28.</ref> In der (früh-)republikanischen Zeit – in der altziviles und sogenanntes vorklassisches Recht galten – wurden die Absprachen und Abstimmungen über Rechte demokratisch in den Bürgerversammlungen der Komitien erzielt. Die gewohnheitsrechtliche Anwendung festigte die Autorität der in den Komitien ergangenen Beschlüsse, die als Gesetze (leges) galten.<ref>Folker Siegert: Charakteristika des römischen Rechts, in: Band I Einleitung. Arbeitsmittel und Voraussetzungen, hrsg. von Folker Siegert. Berlin, Boston, De Gruyter, 2023. S. 53–76 (53 f.).</ref>

Der Begriff der lex wandelte sich im klassischen Recht der Kaiserzeit, denn der Souverän nahm Einfluss auf Rechtsordnung und damit Rechtsentwicklung.<ref>Ulrich Manthe: Geschichte des Römischen Rechts. 4. Auflage, München 2011, S. 88–92.</ref> Die spätrömischen Autoren hingegen verstehen unter einer Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. eine Regel oder ein Gebot der souveränen Macht eines Staates, die sich, schriftlich publiziert, mit Rechten oder Pflichten an die Angehörigen dieses Staates richtet.

In der Spätantike ließ Justinian I. alles bis dahin bewährte Recht thematisch gliedern, um es um überholtes Recht zu bereinigen und nach Bedarf zu modernisieren. Es entstand das zweite fundamentale Gesetz seit den XII Tafeln, die Kompilation des Corpus iuris civilis. Als fünftes Buch schloss Justinian dem zivilrechtlichen Gesamtwerk die Novellae an, die persönliche Gesetzgebung enthielt (leges novellae).<ref>Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 13. Auflage, Böhlau, Köln u. a. 2001, ISBN 978-3-8252-2225-3. S. 211 f.</ref>

Definition[Bearbeiten]

Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.

„Eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. ist eine allgemeine Vorschrift, die von umsichtigen Männern beschlossen wurde, deren Verletzungen, die willentlich oder unwissentlich begangen wurden, im allgemeinen öffentlichen Interesse mit Strafe bedroht sind.“

– <templatestyles src="Person/styles.css" />Papinian: Digesten. 1 tit.3 s1

Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.

„Das schriftlich bestimmt, was gutgeheißen oder abgelehnt wird.“

– <templatestyles src="Person/styles.css" />Marcus Tullius Cicero: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.. i.6 (siehe auch Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. ii.16)

In den Institutionen Justinians (1 tit.2 s4) gibt es eine Definition, die sich direkter auf die Staatsmacht als Quelle des Gesetzes bezieht:

Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.

„Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. ist, was das römische Volk auf Antrag eines senatorischen Magistrats, zum Beispiel eines Konsuls, festsetzte.“

Diese Definition ist jedoch, wie Aulus Gellius bemerkt, nicht anwendbar auf die Gesetze zum Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. des Pompeius oder die Rückkehr des Cicero, die lediglich Individuen betreffen, also eigentlich Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. genannt werden.

Verfahren[Bearbeiten]

1. In der Gesetzgebung der römischen Republik und beginnenden Kaiserzeit war die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. das nach dem Antragsteller (meist ein beziehungsweise beide Konsuln oder einer der Volkstribunen) benannte von der Volksversammlung beschlossene Gesetz, das die fünf Stufen des Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hatte:

  • 1. Ein Magistrat (und nicht die Volksversammlung) bringt einen Gesetzentwurf in den Senat ein;
  • 2. Der Entwurf wird im Senat beraten;
  • 3. Der Gesetzentwurf wird veröffentlicht (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.);
  • 4. Über den veröffentlichten Entwurf wird in den Comitien beraten (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) und abgestimmt – tribunizisches Rogationsrecht –, wobei die Vorlage nur angenommen (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – wie beantragt) oder verworfen (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – es bleibt beim Alten), nicht aber abgeändert werden konnte;
  • 5. Das angenommene Gesetz wird veröffentlicht (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.).

Seit 287 v. Chr., mit der lex Hortensia, waren die Plebiszite (plebiscitae) den Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. in ihrer Wirkung gleichgestellt. Sie wurden allerdings als leges bezeichnet. In der Kaiserzeit wurden die leges, ohne dass die Arbeiten des Senats ansonsten aufgewertet worden wären, durch die Senatsbeschlüsse (senatus consulta) verdrängt, auch kam die kaiserliche Gesetzgebung (constitutiones) auf. Beispielhaft sei die Constitutio Antoniniana genannt.

Nach dem Modus der Inkraftsetzung betrachtet gibt es zwei Arten römischer leges, die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. und die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.. Die ursprünglichen Repräsentanten der leges waren die leges curiatae, die vom Volk in den Kurienversammlungen beschlossen wurden. Nach der Einrichtung von Zenturiatskomitien gerieten die Kurienversammlungen allmählich außer Gebrauch, bewahrten aber in der formellen Übertragung des imperium, die ausschließlich durch eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. möglich war, und in der Zeremonie der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (siehe Adoption im Römischen Reich), die lediglich in diesen Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. getätigt wurde, über die Republik hinaus bis unter Augustus einen Schatten der alten Verfassung.

Diese leges wurden in den Zenturiatskomitien beschlossen, eingebracht (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) durch Magistrate von senatorischem Rang, die der lex dann auch ihren Namen gaben. Eine solche lex wurde auch als Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (Festus, s. v. Scitum Pop.) bezeichnet.

Als die Kurienversammlungen auf die gleiche Stufe gestellt wurden wie die Zenturiatskomitien, wurde das Wort lex auch auf Plebiszite angewandt, so dass lex ein allgemeiner Begriff wurde, der manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. versehen wurde.

In seiner Aufzählung der römischen Rechtsquellen (Top. 5) erwähnt Cicero keine Plebiszite, die er damit unzweifelhaft unter die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. subsumiert. Viele Plebiszite werden als Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. zitiert, so wie die lex Falcidia (Gaius, ii.227) und die lex Aquilia (Cicero, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., 8.11). Auf den Tafeln von Heraclea erscheinen die Worte Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., um die gleiche Verordnung zu bezeichnen, und in der lex Rubria steht die Phrase „Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.“ (Savigny, Zeitschrift etc. Band ix Seite 355).

Form[Bearbeiten]

Der Form nach kann man die römische Gesetzgebung nach den noch vorhandenen Fragmenten beurteilen. Die Römer scheinen immer an den alten Begriffen gehangen zu haben und wenig überflüssige Worte zu benutzen. Große Sorgfalt wurde auf jene Klauseln verwandt, die vorgeschlagen wurden, um eine bestehende lex zu ändern, und große Sorgfalt wurde auch aufgewandt, um jede Überschneidung mit einer früheren lex zu vermeiden, wenn deren Änderung nicht beabsichtigt war. Die leges wurden oft in Kapitel (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) eingeteilt (Cicero, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. iii.23). Sie wurden in Bronze (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) geschnitten und auf dem Aerarium (Sueton, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. 28; Plutarch, Cat. Min. 17) ausgestellt. Vermutlich fand letzteres nur für eine bestimmte Zeit statt (Cicero Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. xiv.12).

Der Name der lex war üblicherweise vom Gentilnamen des Magistrats abgeleitet, der es einbrachte, wie die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. vom Diktator Quintus Hortensius. Manchmal erhielt die lex ihren Namen von den beiden Konsuln oder anderen Magistraten, wie die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (Manius Acilius Glabrio), die lex Aelia Sentia, die lex Papia oder lex Papia Poppaea, wobei es üblich war, das Wort Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („und“) zwischen den beiden Namen wegzulassen, wenn es auch Ausnahmen davon gibt.

Eine lex bezeichnete auch oft seinen Inhalt, wie die leges Cincia de donis et muneribus, Furia testamentaria, Iulia municipalis und viele andere. Leges, die sich auf allgemeinere Themen beziehen, wurden oft mit Kollektivnamen versehen, wie Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. und andere (vgl. insoweit die leges Iuliae). Manchmal wurde im Untertitel auf ein Kapitel einer lex verwiesen, zuzüglich zum Hinweis auf den Inhalt des Kapitels, zum Beispiel die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., die ein Abschnitt der lex Iulia de adulteriis coercendis war. Manchmal bezog eine lex ihren Namen auch aus dem hauptsächlichen Inhalt des ersten Kapitels, wie zum Beispiel bei der lex Iulia de maritandis ordinibus. Manchmal fasste eine lex auch verschiedene Vorschriften zusammen, die auch zu äußerst unterschiedlichen Themen gehörten; in diesen Fällen wurde die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. genannt (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.).

Der Wortlaut einer Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. wurde von der Person festgelegt, die sie einbrachte, wobei sie sich in vielen Fällen der Hilfe einer Person bediente, die die Fachsprache beherrschte. Eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. wurde den Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. in ihrer Gesamtheit zur Zustimmung oder Ablehnung vorgeschlagen, eine Diskussion über einzelne Bestimmungen gab es nicht, Änderungen waren nicht möglich, nicht einmal die Diskussion darüber. Die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (Strafbestimmung) einer lex (Rhet. ad Herenn. ii.10; Papinian, Digesten 48 tit.19 s41) machte eine lex zu dem, was die Römer eine perfecta nannten. In einer lex perfecta werden Handlungen, die im Gegensatz zu den Bestimmungen der lex stehen, für nichtig erklärt. Wenn eine lex diese Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. nicht enthielt, wurde sie Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. genannt (vergleiche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.). Eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. wurde Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. genannt, wenn die Handlungen, die im Gegensatz zu den Bestimmungen der lex stehen, nicht für nichtig erklärt wurden, aber mit einer Strafe belegt waren (Savigny, System etc. Band iv Seite 549ff). Die Einteilung der leges in Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. etc. ist offensichtlich nur auf solche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. anwendbar, die die Römer dem Bereich des Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. zuwiesen.

Anwendung[Bearbeiten]

1. In den meisten Fällen dienten die leges der Lösung politischer Fragen, während privatrechtliche Probleme im Allgemeinen von den rechtsprechenden Behörden und Fachjuristen auf der Grundlage der bestehenden Rechtssätze und -normen entschieden wurden. Durch Gesetze wurden zum Beispiel verfassungsrechtliche (Beamtenlaufbahn (cursus honorum), Amtsvergabe, Bürgerrechtsverleihung, Übertragung von Sondervollmachten und -kommandos), ökonomische (sogenannte Ackergesetze, Handelsbeschränkungen für Senatoren usw.) und sozialpolitische (Verhältnis Patrizier zu Plebejern, Stellung der Sklaven und Freigelassenen, Ehegesetze) Probleme geregelt.

2. Zu den leges gehören aber auch Festlegungen zwischen Behörden und Privatpersonen beziehungsweise zwischen Privatpersonen untereinander mit Vertragscharakter (zum Beispiel die Guts- und Bergwerksstatuten: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. und Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.).

Der Begriff wird dann genutzt, um Vertragsbedingungen auszudrücken, offensichtlich mit Hinweis auf die bindende Kraft aller Verträge. Das Werk des Marcus Manilius (Konsul 149 v. Chr.) über den Handel wird von Cicero zitiert (De oratore i.58) als „Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.“ (siehe Digesten 18 tit.1 s40, wo lex Verkaufsbedingungen meint). Entsprechend findet man den Ausdruck Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., um die Bedingungen auszudrücken, unter denen die Zensoren öffentliches Eigentum bebauen ließen; und vielleicht bezeichnete der Begriff bestimmte ständige Regularien für derartige Fragen, zu denen die Zensoren bevollmächtigt waren (Frag. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., s18; Digesten 50 tit.16 s203). In beiden Fällen wird die Phrase Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (im Singular) benutzt, und diese lex, ob sie ein Gesetz ist oder nicht, scheint auch in Kapitel eingeteilt zu sein.

3. Auch die von einem Oberbeamten (später vom Kaiser) aufgestellten Ordnungen für Provinzen und Städte (sogenanntes Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., gegebenes Gesetz) wie die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. für Sizilien, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. für Bithynien, die Stadtrechte von Malaca (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.), Salpensa (lex Salpensana), Urso (lex Ursonensis) und Tarent (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) werden zu den leges gezählt.

Das Ende der klassischen leges[Bearbeiten]

In der Spätzeit der Republik wuchs die Zahl der leges stark an (Tacitus Annales iii.25–28), und Caesar wird nachgesagt, dass er eine Überarbeitung des gesamten Werks überlegt habe. Unter ihm und Augustus wurden viele Bestimmungen verabschiedet, die unter dem allgemeinen Namen leges Iuliae bekannt sind. Es wurde oft fälschlicherweise behauptet, dass keine leges oder Plebiszite nach der Zeit des Augustus in Kraft gesetzt wurden. Obwohl die Abstimmung nur Formsache war, wurde doch diese Form gewahrt, und wenn dem nicht wäre, dann wäre die Passage bei Gaius (i.2ff), in der er von leges und Plebisziten als gültiger Form der Gesetzgebung spricht, nicht korrekt. Außerdem werden viele Gesetze erwähnt, die in der römischen Kaiserzeit verabschiedet wurden, wie die lex Visellia de libertis, eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. unter Caligula, und eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. zur Vormundschaft bei Frauen (Gaius, i. 157, 171). Dies tritt jedoch nicht mehr auf, als die alten Formen der Gesetzgebung beiseitegeschoben wurden, aber sie überlebten doch lange die Wahlen, auf die allein die Passage bei Tacitus (Annales i.15) verweist.

Manchmal wird in Übersichten auch ein senatus consultum (Senatsbeschluss) als lex bezeichnet (14 tit.6 s9 § 4; s14), was keine große Ungehörigkeit darstellt, wenn wir die Zeit betrachten, als senatus consulta Gesetze waren. Nur darf ein echtes senatus consultum nicht mit einer echten lex verwechselt werden; es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. des Gaius ein senatus consultum gewesen sei, und wenn er von einem senatus consultum aus der Zeit des Claudius spricht, nennt er sie so (i.84, 91). Schließlich: Es wird keine lex erwähnt, die nach der Zeit des Nerva verordnet wurde (Digesten 47 tit.21 s3 § 1).

Zwar sprach man auch in Hoher Kaiserzeit und Spätantike noch von leges, doch kamen diese nunmehr auf andere Weise zustande. Im 3. Jahrhundert konstatiert so Herennius Modestinus ausdrücklich, dass eine lex zu seiner Zeit nicht mehr vom Volk, sondern von den Kaisern gemacht werde (Digesten 48 tit.14 s1).

Mittelalter[Bearbeiten]

Zu Beginn des 6. Jahrhunderts wurden unter der Bezeichnung Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. im Westgoten- (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) und Burgundenreich (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) Gesetzbücher veröffentlicht, die für die römische Bevölkerung galten und Auszüge aus den älteren Gesetzessammlungen darstellten. Auch bei der späteren Aufzeichnung der germanischen Volksrechte findet der Name Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. Verwendung (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. usw.).

Neuzeit[Bearbeiten]

Unter anderem in der Rechtsphilosophie wird Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. noch in lateinischen Ausdrücken und Begriffen gebraucht, zum Beispiel:

  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – im internationalen Privatrecht das anzuwendende Landesrecht
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – die Verfallklausel
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – das am Gerichtsort geltende Recht
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – ein Gesetz, das unvollkommen („nicht perfekt“) ist, weil es für den Fall der Zuwiderhandlung weder Strafe noch Unwirksamkeit der Handlung androht
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – das Recht des Ortes, an dem die deliktische Handlung vorgenommen oder der Deliktserfolg eingetreten ist
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – internationale Handelsgewohnheiten
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – das später erlassene Gesetz geht dem früher erlassenen vor
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – das an dem Ort einer Sache geltende Recht
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – die speziellere Regel geht der allgemeinen vor
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. – das höhere Gesetz (zum Beispiel Verfassungsrecht) geht dem niederrangigeren Gesetz vor

Im Staatsrecht ist die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. ein aus bestimmtem Anlass ergangenes Maßnahmengesetz, oft (aber nicht offiziell) nach dem benannt, dem es zugutekommt oder den es treffen soll. Auch allgemeine Gesetze tragen zum Beispiel den Namen dessen, der den Entwurf eingebracht hat. Auch Gesetze, die auf die Bedürfnisse einzelner Personen oder Unternehmen zugeschnitten sind, werden oft inoffiziell nach diesen benannt (so zum Beispiel die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. Naumann 1998 in Deutschland<ref>Noch nicht am Ziel, Welt online vom 12. Dezember 1998</ref> oder die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. Nokia 2009 in Finnland<ref>Finnische Firmen dürfen Mitarbeiter-Mails prüfen, Welt online vom 4. März 2009.</ref>). Solcherlei Gesetze genießen in der Regel gleichwohl kein hohes gesellschaftliches Ansehen, weshalb die Verwendung von Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. + Name oft negativ konnotiert ist. Es kommt allerdings auch vor, dass die Gesetze nach ihrem Verfasser oder dem Abgeordneten, der sie eingebracht hat, benannt werden und dann typischerweise nicht negativ konnotiert sind, bspw. Lex Koller in der Schweiz.

Bedeutende römische Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.[Bearbeiten]

(nach Alter absteigend):

  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (Zwölftafelgesetz, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) aus den Jahren 450/449 v. Chr., die Kodifikation des bis dahin mündlich überlieferten Rechts durch die Decemviri legibus scribundis.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (nach den Konsuln Lucius Valerius Poplicola Potitus und Marcus Horatius Barbatus): mehrere Gesetze von 449 v. Chr., regeln staatsrechtliche Fragen (Politische Immunität der Volkstribunen, Aufbewahrung der Senatsbeschlüsse (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) im Ceres-Tempel, Verbindlichkeit der Plebiszite)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Kuriatsgesetz über das Imperium“): aus der frühen Republik stammendes Gesetz, das die Übertragung der Amtsgewalt der Oberbeamten durch die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. regelte.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern“): 445 v. Chr.; durch das Gesetz wurden diese Ehen als legitim anerkannt.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: mehrere von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v. Chr. beantragte Gesetze, von denen neben einem Ackergesetz das wichtigste entscheidende Bestimmungen für die Entwicklung der römischen Staatsverfassung enthielt: an der Spitze des Staates zwei Konsuln, von denen einer Plebejer war, unter ihnen für die Rechtsprechung zuständig ein Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., dazu zwei Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden..
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (über Schuldknechtschaften, nach dem Konsul Gaius Poetelius Libo Visolus und Lucius Papirius Cursor): beseitigte 326 v. Chr. die freiwillige Schuldsklaverei, indem sie die Haftung für Schulden (zum Beispiel durch Abarbeiten, nicht mehr durch Verlust der Freiheit) regelte.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über Schaden, Buße“): 3. Jahrhundert v. Chr., regelte die Bußansprüche bei Diebstahl und Beschädigung von Sachen (Sklaven eingeschlossen).
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 300 v. Chr., erhöhte die Zahl der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. und Auguren auf acht beziehungsweise neun; die Plebejer erhielten Zutritt zu diesen Priesterkollegien.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Plebiszite“) des Diktators Quintus Hortensius: 287 v. Chr.; durch dieses Gesetz erhielten die Beschlüsse der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (Plebiszite) Gesetzeskraft.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über Pro-Kopf-Verteilung des gallischen und picenischen Ackers“): 232 v. Chr., Landverteilung in Norditalien an römische Bürger
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Größe der Schiffe“): 218 v. Chr., das Gesetz verbot Angehörigen des Senatorenstandes den Besitz von Schiffen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 330 Amphoren. Größere Handelsunternehmen waren damit den Senatoren untersagt, deren ökonomische Basis der Grundbesitz blieb, während der Handel sich beim Ritterstand konzentrierte.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über Schenkungen“): das Plebiszit von 204 v. Chr. legte einen Höchstwert bei Schenkungen, außer an Verwandte, fest.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Testamentsgesetz“): zwischen 204 und 169 v. Chr.; verbietet die Annahme von testamentarischen Legaten über 1000 As.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Jahresgesetz“): 180 v. Chr., regelte den senatorischen Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden..
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 169 v. Chr. erlassen, ergänzte die erbrechtlichen Bestimmungen der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden..
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (vergleiche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. von 123/2 v. Chr.): 149 v. Chr.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Statut der Provinz Sizilien (131 v. Chr.)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über zurückzufordernde Gelder“): auf Antrag des Volkstribunen Manius Acilius Glabrio 123/122 v. Chr. erlassenes Gesetz gegen Erpressungen durch römische Beamte
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: von Gaius Sempronius Gracchus 123 v. Chr. als Volkstribun beantragt:
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Ackergesetz“): Fortführung des Ackergesetzes des Tiberius Sempronius Gracchus vom Jahr 133 v. Chr.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Getreidegesetz“): billiger Verkauf von Getreide an die städtische Plebs
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Geschworenengesetz“): drängte den Einfluss der Senatoren zugunsten der Ritter in den Gerichtshöfen zurück.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Wehrgesetz“): Aushebung nicht unter dem 17. Lebensjahr, der Staat übernimmt Kosten für die Ausrüstung.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. Asia („über die Provinz Asia“): Einführung des römischen Steuerpachtsystems in dieser Provinz
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Konsularprovinzen“): bestimmt vor der Wahl, welche Provinz den künftigen Konsuln zur Verwaltung gegeben wird.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Berufung“): regelte Fragen der Berufung gegen gerichtliche Urteile.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über den Ausbau der Straßen“): Förderung des öffentlichen Straßenbaus
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Ackergesetz“): 111 v. Chr.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Ackergesetz“) des Lucius Appuleius Saturninus, 100 v. Chr.: regelte die Ackerversorgung der Veteranen.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Verfolgung der Piraten“, ebenfalls von Saturninus): 100 v. Chr.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Stadtrecht von Tarent (1. Jahrhundert v. Chr.)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über das Bürgerrecht“ des Konsuls Lucius Iulius Caesar): 90 v. Chr.; Gesetz, das allen Latinern und Bundesgenossen der Römer das römische Bürgerrecht verlieh
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. der Volkstribunen Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo 89 v. Chr.: gewährte allen Bundesgenossen südlich des Po das römische Bürgerrecht.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (“über die Transpadaner”) des Konsuls Gnaeus Pompeius Strabo: 89 v. Chr.; den Bewohnern nördlich des Po wurde das latinische Bürgerrecht verliehen.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., von 82 bis 79 v. Chr. von Sulla erlassen:
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Gerichtsgesetz“): Neuregelung des Gerichtswesens
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Beamten“): setzte eine bestimmte Folge der senatorischen Ämter fest.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Praetoren“): Erhöhung der Prätorenstellen auf acht
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Gesetz über die Verfolgung politischer Gegner und die Einziehung von deren Vermögen.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (vergleiche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.)
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Volkstribunen“): beschränkte den Einfluss der Volkstribunen.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die 20 Quaestoren“): erhöhte die Quästorenzahl auf 20.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (vergleiche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.): Gesetz, das 67 v. Chr. Pompeius den Krieg gegen die Piraten auf 3 Jahre übertrug
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 67 v. Chr.; regelt die Sitzverteilung in den Theatern und den Zensus des Ordo Equesters, benannt nach Volkstribunen Lucius Roscius Otho.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. des Gaius Manilius: 66 v. Chr., Übertragung der Kriegsführung gegen Mithridates VI. von Pontos und Tigranes II. von Armenien an Pompeius
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., 65 v. Chr., des Gaius Papius über die Ausweisung der peregrini (Bürgerschaftsfremde)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Statut der Provinz Bithynia, 63 v. Chr.
  • Von Gaius Iulius Caesar erlassene oder veranlasste Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.:
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Ackergesetz“): 59 v. Chr. wurden zwei Ackergesetze erlassen, von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domänen vorsah.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (vergleiche Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.): 59 v. Chr.; Gesetz, das noch in der römischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über das Kommando Caesars“): legte 59 v. Chr. die Provinzen fest, die Caesar nach Ablauf seines Konsulats für fünf Jahre unterstellt werden sollten.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Pompeius: Verlängerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um 5 Jahre 55 v. Chr.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Munizipiengesetz“): 45 v. Chr., regelte die Rechtsprechung in den Landstädten des römischen Reichs.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über den Monat Quintilis“) des Konsuls Marcus Antonius: 44 v. Chr. Umbenennung des Monats Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. in Juli zu Ehren des toten Caesars
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: auch als Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. bezeichnetes Stadtrecht von Urso (Hispanien) von 44 v. Chr.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Statut der Provinz Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. (vor 42 v. Chr.)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 40 v. Chr.; das Gesetz sicherte die Ansprüche des Erben, indem es gestattet, höchstens drei Viertel des Erbguts durch Legate zu veräußern.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. des Augustus:
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Verhinderung von Ehebrüchen“): 18 v. Chr.; enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über öffentliche und private Gerichte“): mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens-, Straf- und Privatrechts
    • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über die Heiratspflicht der Stände“): wohl 18 v. Chr.; enthält Eheverbote und -gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 2 v. Chr.; beschränkte die Zahl der mit Testament freilassbaren Sklaven auf maximal 20 %.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 4 n. Chr.; Altersbegrenzung bei Freilassung von Sklaven: Der Herr muss in der Regel mindestens 20, der Sklave mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 9 n. Chr.; führte die Bestimmungen der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. des Kaisers Augustus weiter.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 19; gewährte freigelassenen Sklaven unter bestimmten Umständen ein beschränktes latinisches Bürgerrecht.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 19; bei Entscheidungen über die Frage, ob eine Person Sklave sei oder nicht, genügte Stimmengleichheit für die Freiheit.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 61?; verbot, Sklaven ohne richterliches Urteil an Tierhetzen zu verkaufen.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über das Imperium des Vespasian“): inschriftlich erhaltenes Gesetz, das die Grundlagen der Kaisergewalt Vespasians enthält. Die Übertragung der kaiserlichen Gewalt durch eine Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. in der frühen Kaiserzeit hat die Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. der Republik zum Vorbild.
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: vielleicht von einem Legaten Vespasians erlassenes Gesetz (Statut) für die kaiserlichen wie privaten Grundbesitzungen in Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., das die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Kolonen, Grundeigentümern, Verwaltern und Großpächtern regelte
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: 82/84; Gemeindeordnung von Malaca (Hispanien)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Stadtrecht von Salpensa in Hispanien (82/84)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: Stadtrecht von Irni in Hispanien (81)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.: die Verfassung einer römischen Provinz (hier für Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. und Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („über unbebaute Äcker“): von Hadrian wohl zur Ergänzung der Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. erlassenes Gesetz mit besonderen Schutzverordnungen und Rechten für die Kolonen (Erbrecht; Inbesitznahme unbebauter Äcker)
  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Statut des Bergwerks von Vipasca“): fragmentarisch erhaltene Inschrift, enthält in Form eines Vertrages zwischen einem kaiserlichen Prokurator und den Pächtern eines Erzbergwerks von Vipasca (Hispanien) das Statut des Betriebs aus dem 2. Jahrhundert, dem sicher eine für alle Bergwerke Hispaniens oder Lusitaniens gültige Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden. („Bergwerksordnung“) zugrunde lag.

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: lex – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />