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Marihuana

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Marihuana
Datei:Drying Cannabis Buds.jpg
In voller Blüte geerntete weibliche Hanfpflanzen (zum Trocknen aufgehängt)

Marihuana (umgangssprachlich auch Gras, Weed, Pot, Ganja oder Mary Jane) bezeichnet die getrockneten, harzhaltigen Blüten und die blütennahen, kleinen Blätter der weiblichen Hanfpflanze (Cannabis).<ref name="Thierbach">A. Thierbach: Lexikon der Notfallmedizin. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-56305-8, S. 287.</ref><ref name="Medizinwörterbuch">Dudenredaktion: Duden - Wörterbuch medizinischer Fachbegriffe. Bibliographisches Institut GmbH, 2014, ISBN 978-3-411-90267-5, S. 484 (Fehler im Ausdruck: Unerwarteter Operator <#v=onepage eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.).</ref>

Marihuana und Haschisch sind beides Hanfprodukte; Haschisch besteht jedoch meist aus dem gepressten Harz der weiterverarbeiteten Pflanzenteile.

Verwendung[Bearbeiten]

Marihuana wird sowohl als Rauschmittel, im religiösen Bereich (so im Rastafari), als auch in der Medizin genutzt. Es wird häufig in Papier gedreht als Joint geraucht, oder nach Verdampfung durch die Verwendung eines Vaporizers inhaliert, seltener wird es auch oral aufgenommen (z. B. mit Lebensmitteln).<ref name="Klimm">Hans-Dieter Klimm: Allgemeinmedizin. Georg Thieme Verlag, 2004, ISBN 3-13-155424-X, S. 86.</ref>

THC-Gehalt[Bearbeiten]

Die berauschende Wirkung von Marihuana ist hauptsächlich auf den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) zurückzuführen. Der THC-Gehalt kann stark variieren: Für 2015 gab die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), basierend auf nationalen Durchschnittswerten, einen THC-Wirkstoffgehalt in Marihuana von 3 % als Mindestwert, von 22 % als Höchstwert und einen Quartilabstand von 7 bis 11 % an.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, S. 21; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Ein Wirkstoffgehalt von über 30 % ist mit bestimmten Cannabissorten unter optimalen Bedingungen möglich. Aktuell bietet medizinisches Cannabis in Deutschland Sorten mit niedrigem, als auch mit hohem THC-Gehalt. Der CBD-Gehalt liegt bei offiziellem medizinischem Cannabis in Deutschland zwischen unter 0,05 und 10,2 %.<ref>Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Zum Begriff[Bearbeiten]

Im Gesetzestext des Betäubungsmittelgesetzes ist der Name Marihuana als Trivialname für die gesamte Pflanze verankert. Es heißt dort: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen).<ref>Anlage I BtMG - (zu § 1 Abs. 1) „nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel“ und Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 21/17 20. Januar 2017, Abruf 17. Februar 2017.</ref> Der Name Marihuana kam ursprünglich aus den USA nach Deutschland und spielte dort bei dem Verbot der Hanfpflanze eine wichtige Rolle.

Das Wort marihuana, teilweise auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer indigenen amerikanischen Sprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom spanischen Vornamen María Juana („Mary Jane“) ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im Spanischen nur selten anzutreffen ist.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Marihuana wird im englischen Sprachraum auch als „Mary Jane“ bezeichnet.<ref>Vgl. auch den Refrain in Sugar Man von Sixto Rodríguez: „Silver magic ships you carry Jumpers, coke, sweet Mary Jane“.</ref>

Gras ist eine der geläufigsten umgangssprachlichen Bezeichnungen für Marihuana. Weed ist ein auch in deutschsprachigen Ländern benutzter Begriff.

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.In Jamaika und der restlichen Karibik wird Marihuana nach der aus der Sprache Sanskrit stammenden Bezeichnung für Hanf auf Hindi und Urdu<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Merriam-Webster; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> auch als Ganja bezeichnet.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Verein für Drogenpolitik; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Sinsemilla (spanisch sin semilla ‚ohne Samen‘) – abgewandelt, vor allem im jamaikanischen Sprachraum, auch Sensimilla – besteht ausschließlich aus weiblichen, unbestäubten Blütenständen, die keine Samen enthalten. Sinsemilla gewinnt man, indem die männlichen Pflanzen entfernt werden, sobald das Geschlecht erkennbar ist, sodass die weiblichen Pflanzen nicht bestäubt werden.

Hasch, Haschisch, Marihuana und Cannabis werden auch fälschlicherweise synonym verwendet. Cannabis ist der lateinische Name der Gattung Hanf.

Rechtliche Situation in Deutschland[Bearbeiten]

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Die weltweit rechtliche Situation von medizinischem Cannabis · Stand: April 2024
  • legal (verschreibungspflichtig)
  • legal auch für den Freizeitgebrauch
  • Der Besitz, Handel und Konsum von Marihuana und anderen Cannabisprodukten wie Haschisch und Haschischöl ist in den meisten Ländern verboten. Allerdings wurden in Deutschland Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die für den offenkundigen Eigenbedarf sind, in der Regel auf Grund eines 1994 gefällten Urteils des Bundesverfassungsgerichts von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach jahrelanger uneinheitlicher Definition der zulässigen Höchstmenge zwischen 6 und 15 Gramm in den einzelnen Bundesländern beschlossen die Justizminister der deutschen Bundesländer im Juni 2018, eine einheitliche Obergrenze für den Eigenbedarf an Cannabis festzulegen. Beim Besitz von bis zu sechs Gramm konnten Strafverfahren eingestellt werden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Die Ampelkoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2021 in Deutschland bildete, legte in ihrem am 24. November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag fest, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften legalisiert werden solle.<ref>Martin Nefzger: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Berliner Morgenpost, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Im April 2023 wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der, abweichend von den ursprünglichen Plänen der Koalition, lediglich den Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen sowie den Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen (Cannabis Social Clubs) legalisiert.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Das Kabinett Scholz verabschiedete den Gesetzentwurf am 16. August 2023.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Tagesschau, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Der Gesetzentwurf wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag mehrheitlich angenommen.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Das Gesetz trat am 1. April 2024 in Kraft, nachdem es zuvor von der amtierenden Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig in Vertretung des Bundespräsidenten unterzeichnet worden war. Somit ist für Volljährige der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bezogen auf das Trockengewicht, zum Eigenbedarf erlaubt. Am Wohnsitz ist der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen und insgesamt bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Für den Konsum gibt es Verbote, die vor allem dem Kinder- und Jugendschutz dienen sollen. Eine Abgabe in Geschäften zu Genusszwecken bleibt illegal.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesministerium der Justiz, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2024-04-01;.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Rechtliche Situation (sonstige europäische Staaten)[Bearbeiten]

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass auch die Niederlande Cannabis völlig legalisiert hätten. Legal ist nur der Besitz von bis zu fünf Gramm Cannabis sowie der Verkauf nach engen Regeln an private Abnehmer durch Coffeeshops.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Das Parlament Maltas hat als erstes EU-Land am 14. Dezember 2021 die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Das Gesetz trat am 18. Dezember 2021 mit der Unterschrift des maltesischen Präsidenten George Vella in Kraft.<ref>Kyle Jaeger: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Dadurch wird für Erwachsene unter anderem das Mitführen von bis zu sieben Gramm Cannabis und der begrenzte Anbau legalisiert. Die Abgabe von Cannabis soll über Vereine (Cannabis Associations) zum gemeinsamen Cannabisanbau erfolgen. Der Konsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Times of Malta, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Am 30. Mai 2025 billigte das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik mit den Stimmen von 142 der 159 anwesenden Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag zur teilweisen Legalisierung von Cannabis. Nach diesem Vorschlag soll Personen ab 21 Jahren künftig der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen gestattet sein. Außerdem soll der Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis zu Hause und 25 Gramm außerhalb der eigenen Wohnung erlaubt sein. Die Einführung eines regulierten Cannabismarktes (also des legalen Verkaufs) wurde jedoch abgelehnt, ebenso die Einführung von Cannabis Social Clubs.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Seznam Zprávy, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Anfang Juli 2025 stimmte auch der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik zu. Kurze Zeit später wurde das Gesetz vom tschechischen Präsidenten Petr Pavel unterzeichnet, so dass es 2026 in Kraft treten wird.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref><ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Radio Prague International, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    In Luxemburg wurde im Juni 2023 ein Gesetz verabschiedet, das den Anbau von bis zu 4 Cannabispflanzen pro Haushalt legalisiert und den Besitz und Erwerb von bis zu 3 Gramm Cannabis zur Ordnungswidrigkeit zurückstuft.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Zeit Online, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Das Gesetz trat am 21. Juli 2023 in Kraft.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Tageblatt, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> In einer zweiten Phase des Gesetzes ist auch der legale Verkauf von Cannabis an 14 Verkaufspunkten geplant. Die Verkaufsmenge soll auf 30 Gramm pro Monat beziehungsweise fünf Gramm am Tag limitiert werden. Der Verkauf erfolgt nur an Einwohner Luxemburgs.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Luxemburger Wort, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Rechtliche Situation außerhalb Europas[Bearbeiten]

    Uruguay beschloss 2013 als erstes Land der Welt die vollständige Legalisierung von Cannabis. Start des regulären Cannabishandels war jedoch erst der 1. Juli 2017.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Kanada beschloss am 19. Juni 2018 die Freigabe von Cannabis. Seit dem 17. Oktober 2018 dürfen THC-haltige Produkte in Kanada in kleinen Mengen legal angebaut, konsumiert und verkauft werden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Deutschlandfunk Kultur, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    In den Vereinigten Staaten von Amerika haben inzwischen 24 Bundesstaaten sowie der Regierungssitz Washington, D.C. Cannabis zum Freizeitgebrauch komplett legalisiert.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref><ref name="US-THC">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ströer Media, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Weitere Staaten haben den privaten Gebrauch dekriminalisiert. Außerdem haben 38 der 50 US-Bundesstaaten und Washington, D. C. Cannabis als Medikament erlaubt.<ref name="US-THC" /> Die legalen Cannabisverkäufe in den USA beliefen sich nach einer Untersuchung der amerikanischen Cannabis-Webseite Leafly im Jahr 2020 auf insgesamt 20 Milliarden Dollar und die legale Marihuana-Industrie beschäftigt inzwischen (2021) fast 430.000 Menschen.<ref name="US-THC" />

    Auch in vielen anderen Staaten ist Cannabis mittlerweile für medizinische Zwecke zugelassen (siehe Weltkarte).

    In Mexiko wurde der Anbau von Cannabis 2021 durch das Verfassungsgericht freigegeben – eine Regelung durch den Gesetzgeber steht jedoch noch aus.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    In Südafrika wurde der Anbau von Cannabis und der Konsum und Besitz außerhalb der Öffentlichkeit 2018 vom Verfassungsgericht legalisiert.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Zeit Online, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Im Mai 2024 wurde die Verfassungsgerichtsentscheidung durch den Cannabis for Private Purposes Act in geltendes Recht umgesetzt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. The Presidency, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    In Thailand wurde der Anbau und Besitz von Marihuana am 9. Juni 2022 entkriminalisiert. Das Rauchen von Marihuana in der Öffentlichkeit wird jedoch immer noch als Belästigung angesehen und kann mit einer dreimonatigen Haftstrafe sowie einer Geldstrafe von umgerechnet rund 675 Euro geahndet werden.<ref>Deutsche Welle (www.dw.com): Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Nach Presseberichten eröffneten zahlreiche Läden, die Marihuana verkaufen.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Coconuts Bangkok, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Der Verkauf an Personen unter 20 Jahren, Schwangere und stillende Mütter wurde untersagt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Seit dem 26. Juni 2025 ist die Abgabe von Marihuana nur noch mit einer Verschreibung zulässig. Shops erhalten künftig die Möglichkeit, ihr Personal online durch traditionelle Thai-Medizin-Ausbilder zertifizieren zu lassen. Auch Apotheker und Zahnärzte dürfen Rezepte ausstellen – nicht nur voll ausgebildete Ärzte in Kliniken. Viele Verkaufsstellen planen daher, wie Apotheken direkt vor Ort Verschreibungen auszustellen. Der Anbau von Cannabis im eigenen Haushalt zur persönlichen Nutzung bleibt weiterhin erlaubt und rezeptfrei.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. DER FARANG, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

    Schadstoffe[Bearbeiten]

    Zur Bestimmung von Schadstoffen im Marihuana eignen sich chromatographische Verfahren, wie z. B. die Kopplung der Gaschromatographie mit der Massenspektrometrie.<ref>N. Sullivan, S. Elzinga, J. C. Raber: Determination of pesticide residues in cannabis smoke. In: J Toxicol. 12. Mai 2013, S. 378168. PMID 23737769</ref>

    Weblinks[Bearbeiten]

    Commons: Marihuana – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Vorlage:Wikidata-Registrierung

    [[wikt:Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.|Wiktionary: Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.]] – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.

    Einzelnachweise[Bearbeiten]

    <references responsive />

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