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Marktmeister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Marktmeister (früher auch Marktvogt) ist eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person, welche die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel sowie deren Güte und Preis führt, den Verkäufern Plätze und Stände zuweist und etwaige Gebühren (Marktgeld)<ref>Jakob Dominikus: Erfurt und das Erfurtische Gebiet: Nach geographischen, physischen, statistischen und politischen Verhältnissen. Teil 1. Gotha 1793, S. 360; Textarchiv – Internet Archive.</ref> von diesen erhebt.<ref></ref>

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />