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Matratzenkartell

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Als Matratzenkartell wurden vertikale Preisabsprachen mehrerer Hersteller von Bettmatratzen in den Jahren 2005 bis 2009 bezeichnet.<ref>Wettbewerbshüter schreckten das Matratzenkartell auf. In: Die Welt. 22. August 2014, abgerufen am 29. April 2018.</ref> Gemäß der Definition des Begriffs handelt es sich bei „echten“ Wirtschaftskartellen um horizontale Absprachen zwischen Mitbewerbern. Dagegen werden vertikale Preisabsprachen auch als unechte Kartellform bezeichnet, weil es dabei gerade nicht um horizontale Absprachen, sondern um die Preisbindung von Einzelhändlern beim Vertrieb der Produkte einzelner Hersteller geht.

Hintergrund[Bearbeiten]

Seit Jahren ließen sich im bundesdeutschen Bettmatratzenmarkt hohe Margen feststellen. Branchenkenner gehen von bis zu 300 Prozent aus. Eine Matratze, die ein Händler für 100 EUR (ohne Mehrwertsteuer) einkauft, wird dem Endkunden für 399 EUR einschließlich Mehrwertsteuer angeboten.<ref name="keller">Anne-Kathrin Keller: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Verdacht eines Matratzenkartells (Memento vom 8. Juli 2013 im Internet Archive) In: Absatzwirtschaft, 2. Oktober 2012, abgerufen am 15. November 2014</ref> Branchenintern wurde von der sogenannten „300er-Regel“ gesprochen.<ref>Die Bettenschlacht. In: Der Spiegel, 21. Mai 2012</ref>

Am deutschen Bettmatratzenmarkt mit seinen 1,5 Milliarden Jahresumsatz hatten im Jahr 2011 laut dem Fachverband Matratzen-Industrie etwa 40 Hersteller eine wesentliche Bedeutung. In der Branche wurden zudem Vermutungen geäußert, dass der Einfluss der wenigen zentralen Einkaufsverbände gewaltig sei.<ref>Kartellverdacht bei Matratzenfirmen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 5. August 2011, abgerufen am 24. November 2014.</ref> Allerdings sind in den Einkaufsverbänden im Wesentlichen viele ganz kleine Händler organisiert. Der Großteil der Matratzen in Deutschland wird von großen unabhängigen Handelsketten und Möbelhäusern bzw. Onlinehändlern angeboten und verkauft.

Umfang und Ermittlungen[Bearbeiten]

Aufgrund brancheninterner Hinweise ging das Bundeskartellamt illegalen Praktiken bei deutschen Herstellern nach und ermittelte gegen insgesamt acht Unternehmen, darunter fünf Hersteller, zwei Einkaufsverbände und einen Online-Händler<ref name=":0">Bundeskartellamt - Homepage - Bundeskartellamt schließt Matratzenfall mit weiterem Bußgeld ab. Abgerufen am 7. Juni 2019.</ref>. 2011 kam es zu Durchsuchungen in den Räumen von Produzenten und Händlern, darunter die Hersteller Malie Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH, Fey & Co und Tempur-Pedic. Die Firmen sollen im Preiskampf zwischen neuen Internetanbietern und klassischen Fachhändlern jahrelang Druck auf Onlinehändler ausgeübt haben, damit diese die durch die Hersteller ausgesprochenen Preisempfehlungen nicht unterbieten.<ref name="keller" /> Die Disziplinierung unwilliger Händler erfolgte angeblich über konstruierte Lieferengpässe, „und zwar so lang, bis sie sich dem Preisdiktat beugen“.<ref>Die Matratzenmafia. In: magazin.betten.de. 10. Juni 2013, abgerufen am 24. November 2014.</ref>

Ergebnis der Ermittlungen[Bearbeiten]

Das Bundeskartellamt verhängte im Rahmen seiner Ermittlungen gegen drei Hersteller Bußgelder wegen vertikaler Preisabsprachen. „Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige horizontale Absprachen zwischen den Herstellern von Matratzen haben die Ermittlungen nicht ergeben.“<ref name=":0" />

Im August 2014 kam es zu einer Einigung mit dem kooperierenden Hersteller Recticel Schlafkomfort GmbH.<ref>Bundeskartellamt - Homepage - Erstes Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung im Matratzenfall verhängt. Abgerufen am 7. Juni 2019.</ref> Die Ermittlungen wurden gegen die Zahlung einer Geldbuße von 8,2 Millionen Euro eingestellt.<ref>Michael Gassmann: „Schlaraffia“ : Wettbewerbshüter schrecken das Matratzenkartell auf. 22. August 2014 (welt.de [abgerufen am 7. Juni 2019]).</ref> Im Februar 2015 folgte ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro gegen die Metzeler Schaum GmbH.<ref>Bundeskartellamt - Homepage - Weiteres Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung im Matratzenfall verhängt. Abgerufen am 7. Juni 2019.</ref> Mit der Verhängung eines dritten Bußgeldes in Höhe von 15,5 Millionen Euro gegen die Tempur Deutschland GmbH im Oktober 2015 wurde das Verfahren abgeschlossen. „Nach Auswertung der Beweismittel wurden die Verfahren gegen zwei weitere Hersteller, zwei Einkaufsverbände sowie einen Online-Händler aus Ermessensgründen eingestellt.“<ref name=":0" />

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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