Mitzwa
Eine Mitzwa (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Singular und Plural; Aussprache: sephardisch: Mitzwa, Plural: Mitzwot; aschkenasisch: Mitzwo, Plural: Mitzwauss oder Mitzwojss) ist ein Gebot im Judentum, das von der talmudischen Literatur in der Tora benannt wird oder aber auch von Rabbinern festgelegt worden sein könnte. Im Gegensatz zur Halacha, die das gesamte „religionsgesetzliche“ System des Judentums bezeichnet, zielt Mitzwa auf eine „einzelne Pflicht“ ab.<ref>Mizwa. In: Julius Hans Schoeps (Hrsg.): Neues Lexikon des Judentums. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh/München 1998, ISBN 3-577-10604-2.</ref>
Übersicht[Bearbeiten]
Im Babylonischen Talmud wird die Zahl der in der Tora enthaltenen Mitzwot mit 613 beziffert, ohne diese näher aufzuzählen.<ref>Babylonischer Talmud, Makkoth 23b; vgl. Übersetzung in: Der Babylonische Talmud, (...) übersetzt von Lazarus Goldschmidt. Band IX. Jüdischer Verlag im Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1996, S. 233: „R. Šimlaj trug vor: Sechshundertdreizehn Vorschriften sind Moše überliefert worden; dreihundertfünfundsechzig (Verbote), entsprechend den Tagen des Sonnenjahres, und zweihundertachtundvierzig (Gebote), entsprechend den Gliedern des Menschen.“</ref> Erst spätere Gelehrte wie Schimon ben Kajara (8. Jh.)<ref>Mizwa, in: Neues Lexikon des Judentums, Gütersloh 2000, S. 578.</ref>, Saʿadja ben Josef (882–942) oder Schmuel ben Chofni (gestorben 1013 oder 1034)<ref>Chajm Guski: Die Ge- und Verbote nach Maimonides, auf: www.talmud.de; veröffentlicht am 6. Januar 2019, abgerufen am 27. September 2026.</ref> haben in ihren Werken die 613 Mitzwot fixiert (die Zehn Gebote sind ein Teil davon). Die Mitzwot teilen sich auf in 365 Verbote (entsprechend den Tagen im Kalenderjahr) und 248 Gebote (entsprechend den Gliedern des Menschen). Unter den Mitzwot besteht Gleichwertigkeit, wenngleich leichte (kalot) und schwere (chamurot) Gebotsverstöße unterschieden werden.
Eine der bekanntesten Aufzählungen und Erläuterungen der 613 Mitzwot ist das – im Mittelalter entstandene – Sefer HaMitzwot des jüdischen Rechtsgelehrten Maimonides. In seinem philosophischen Hauptwerk Führer der Unschlüssigen postuliert Maimonides, dass sämtliche Mitzwot auf göttlicher Weisheit beruhen, obwohl er zwischen leicht verständlichen Geboten (hebräisch mischpatim) und schwer verständlichen Geboten (hebräisch chukkim) unterscheidet und erklärt, dass einige besondere Gebote nicht vernunftmäßig zu begründen seien und ausschließlich auf Gottes Willen beruhen; dazu gehört die Bereitung der Asche der Roten Kuh.<ref name="Apel">Avichai Apel: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 15. November 2018 ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar). (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>
Nach jüdischem Recht dürfen gemäß Pikuach Nefesch in Lebensgefahr bis auf drei (Mord, Götzendienst, Unzucht) sämtliche Gebote der Tora gebrochen werden. Insbesondere für die Befolgung der Sabbatruhe gilt die Regel: „Lebensgefahr hebt den Schabbat auf.“
Mitzwot, die sich direkt auf den Jerusalemer Tempel beziehen, können seit dessen Zerstörung nicht mehr ausgeübt werden.<ref name="Apel" />
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
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Literatur[Bearbeiten]
- Max Joseph: Mizwa. In: Jüdisches Lexikon. Ein enzyklopädisches Handbuch des jüdischen Wissens. Begründet von Dr. Georg Herlitz und Dr. Bruno Kirschner. Band IV/1 Me-R. Jüdischer Verlag, Berlin 1930, Sp. 246–249.
- Alfred J. Kolatch: Jüdische Welt verstehen. Sechshundert Fragen und Antworten. (Originaltitel: The Jewish Book of Why.) Übersetzt und bearbeitet von Miriam Magall. 2. Auflage, Marix, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-86539-043-1.
- Peter Landesmann: Die Juden und ihr Glaube – Geschichte, Gegenwart und Erkenntnis, Amalthea Signum, 2012, ISBN 3-85002-807-0, S. 195 ff.
- Redaktion des Moses Mendelssohn Zentrums: Mizwa. In: Julius Hans Schoeps (Hrsg.): Neues Lexikon des Judentums. Überarbeitete Neuausgabe. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2000, S. 576 u. 578; ISBN 3-579-02305-5.
Belege[Bearbeiten]
<references />