Nachsorgeprinzip
Das Nachsorgeprinzip (englisch scientific principle<ref name="sz-international-ttip-documents">Alexander Hagelüken, Silvia Liebrich und Jan Willmroth: U.S. Challenging European Consumer Protections In Trade Talks, TTIP Documents Show, SZ International, 1. Mai 2016.</ref>) besagt, dass Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei bewiesen sein müssen, bevor der Staat tätig wird. Für Produkte und Substanzen bedeutet das, dass sie erst dann reguliert werden, wenn ihre Schädlichkeit nachgewiesen ist.<ref name="tageblatt-ttip">Die Aufregung ist groß, Tageblatt, 2. Mai 2016.</ref><ref name="sueddeutsche-ttip-erkenntnisse">Jan Willmroth: TTIP-Papiere: Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick, Süddeutsche Zeitung, 1. Mai 2016.</ref><ref name="stern-ttip-leak">Katharina Grimm TTIP Leak: Was Sie über das Freihandelsabkommen wissen müssen, Stern.de, 2. Mai 2016</ref>
Das Nachsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in den Vereinigten Staaten und Kanada.<ref name="foodwatch-studie">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln ( des Vorlage:IconExternal vom 21. Juni 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., foodwatch, 21. Juni 2016.</ref>
Verhandlungen über Freihandelsabkommen[Bearbeiten]
Das Nachsorgeprinzip steht im Widerspruch zu dem in Europa geltenden Vorsorgeprinzip. Die Anwendung war daher ein Diskussionspunkt in den Geheimverhandlungen zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)<ref name="stern-ttip-leak" /> und dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA).<ref name="foodwatch-studie" />
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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