Zum Inhalt springen

Objektschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]:
Objektschutz durch die Landespolizei vor dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Der Objektschutz bezeichnet Sicherheitsmaßnahmen, um Objekte vor schädigenden Ereignissen und deren Auswirkungen zu schützen.<ref name=":0">Robert Schwarz: Aufgabenfelder der privaten Sicherheit. In: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK). Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2023, ISBN 978-3-658-38137-0, S. 133–160, doi:10.1007/978-3-658-38138-7_10 (springer.com [abgerufen am 15. Mai 2026]).</ref> Gegenstand des Objektschutzes können jede Art von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücken sein.<ref name=":0" /> Neben kriminellen Handlungen schließen die Schutzbereiche hierbei oft auch allgemein störende oder schädigende Ereignisse wie Spionage, Brände, Unfälle, Umweltschäden, technische Defekte und die Minimierung deren Folgeschäden ein.<ref name=":0" />

Häufig wird als Objektschutz vor allem die Dienstleistung der Bewachung und Zutrittskontrolle durch entsprechendes Sicherheitspersonal bezeichnet (Objektschutzdienst).<ref name=":0" /><ref>Torsten Katschemba: Prüfungswissen Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Band 1: Konzepte für Schutz und Sicherheit – Sicherheitsorientiertes Kundengespräch. Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, 2025, ISBN 978-3-415-07782-9, doi:10.5771/9783415077829-111 (inlibra.com [abgerufen am 15. Mai 2026]).</ref> Im Privatsektor wird diese Dienstleistung auch Separatbewachung genannt,<ref>Nikolaus Dimmel und Josef Schmee: Die Gewalt des neoliberalen Staates, Facultas Verlags AG, Wien. Seite 371, „Tätigkeitsfelder kommerzieller Dienstleister“</ref> während die Bewachung durch firmeneigenes Personal eher als Teil des Werkschutzes betrachtet wird.<ref name=":0" />

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von Sicherheitsdiensten durchgeführt. Geschützt werden staatlich (meist militärisch), wirtschaftlich und privat genutzte Objekte (Residenzen, Wohnsiedlungen). Schutzobjekte können sein: Gebäude, Anlagen (wie Munitionslager oder Kernkraftwerke) oder Großfahrzeuge aller Art (Kriegsschiffe). Auch Geldtransporte und Castor-Transporte zählen zu den Objekten im Sinne des Objektschutzes.

Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:

Aber auch Zustandskontrollen (Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen), die Überwachungen kritischer Infrastrukturen (z. B. Notstromversorgung) und die allgemeine Koordination von Meldungen und Notfallmaßnahmen kann in den Aufgabenbereich des Objektschutzes fallen.<ref name=":0" />

Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein. Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre, Videoüberwachung und Panzerglas: insgesamt alles Maßnahmen der technischen Anlagensicherung.

Zur Überwachung der Wächter können Wächterkontrollsysteme dienen. Dabei sind an verschiedenen Stellen des zu schützenden Objekts Kontrollpunkte angebracht. Der Wächter führt ein Handgerät mit sich, das den Kontrollpunkt erkennt und dies zusammen mit der Uhrzeit speichert. So kann nachträglich die Anwesenheit des Wächters am Kontrollpunkt festgestellt werden.

Objektschutz in Deutschland[Bearbeiten]

Rechtliche Grundlagen im zivilen Bereich[Bearbeiten]

Die den Objektschutz durchführenden Wachleute haben keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Für seine Tätigkeit nimmt der Wachmann die Rolle des Besitzdieners ein. Er übt dabei im Namen des Auftraggebers das Hausrecht aus. Zur Durchsetzung steht ihm das im § 859 BGB verankerte Recht auf Selbsthilfe zu.

Die Wachfirmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Bewachungserlaubnis. Diese wird von Ordnungsämtern beziehungsweise Landratsämtern nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.

Objektschutz beim Militär[Bearbeiten]

In der Bundeswehr fällt Objektschutz nicht nur in den Aufgabenbereich des Heers, sondern es gibt verschiedene Objektschutztruppen. Die Luftwaffe verfügt im Dienstbereich Objektschutz mit dem Objektschutzregiment „Friesland“, ebenso wie die Marine im Seebataillon mit der Küsteneinsatzkompanie, sowie den unabhängigen Reserveeinsatzkompanien See, hierfür über spezialisierte Einheiten bzw. Verbände. Zum militärischen Objektschutz tragen die Heimatschutzkompanien und -Regimenter sowie die Feldjäger bei.

Der Dienstsitz des BMVg in Berlin, der Bendlerblock, wird prinzipiell durch das Feldjägerregiment 1 geschützt<ref>Feldjägerregiment 1. 22. Juli 2024, abgerufen am 13. Januar 2025.</ref>, welches dafür in unregelmäßigen Abständen Patrouillen Entlang des Sperrperimeters abläuft. Im Spannungs- und Verteidigungsfall wird diese Aufgabe auch durch das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen, welches in dem Fall auch weitere Dienstsitze der Bundesregierung in Berlin schützt.<ref>Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung. 25. September 2024, abgerufen am 13. Januar 2025.</ref>

Schutz von Bundesorganen durch die Bundespolizei[Bearbeiten]

Die Bundespolizei schützt im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Baden-Württemberg die aus polizeilicher Sicht schutzbedürftigen Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.

Dies sind im Einzelnen:

Die Schutzmaßnahmen umfassen dort u. a.:

  • Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs
  • Abwehr von möglichen Gefahren durch Streifenpräsenz

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein