Patent-Troll
Patent-Troll (auch „Patenttroll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen (sogenannte Schutzrechtsdurchsetzungsgesellschaften), die Patente erwerben, um von Unternehmen, die die geschützte Technik nutzen, Lizenzgebühren oder Schadensersatz zu verlangen, ohne selbst Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Ihnen wird vorgeworfen, betroffene Unternehmen durch die Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu überhöhten Lizenzzahlungen zu drängen; dieses Verhalten wird als Patent-Trolling bezeichnet.
In der Fachdiskussion werden neutralere Begriffe verwendet. Als Non-Practicing Entity (NPE) gelten alle Patentinhaber, die ihre Patente nicht selbst ausüben – dazu zählen auch Universitäten und Forschungseinrichtungen, die Erfindungen lizenzieren. Als Patent Assertion Entity (PAE) bezeichnet die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) enger Unternehmen, deren Geschäftsmodell im Erwerb und in der Durchsetzung fremder Patente besteht.<ref name="ftc">FTC Report Sheds New Light on How Patent Assertion Entities Operate; Recommends Patent Litigation Reforms. Federal Trade Commission, 6. Oktober 2016, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Bezeichnung Patent-Troll wird vor allem für Unternehmen verwendet, die dieses Vorgehen als hauptsächliches Geschäftsmodell betreiben.
Begriffsherkunft[Bearbeiten]
Erstmals öffentlich wurde der Begriff Patenttroll in den neunziger Jahren vom damaligen Intel-Anwalt Peter Detkin gebraucht,<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.phonetel.com ( des Vorlage:IconExternal vom 21. April 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)</ref> der ihn nach Seitenwechsel als Mitbegründer von Intellectual Ventures inzwischen als „plaintiff I don’t like“ (zu dt.: Kläger, den ich nicht mag) relativiert.<ref>Christoph Ann: Von Patenthaien, Trollen und Vorschlägen zur Schädlingsbekämpfung. In: GRUR. Nr. 8, 2009, S. XI.</ref> Der Begriff „Troll“ wurde jedoch nicht von Detkin, sondern von seiner Kollegin Anne Gundelfinger kreiert. Nachdem Intel wegen der Benutzung des Begriffs Patent-Erpresser für einen Prozessgegner von diesem auf Verleumdung (libel) verklagt worden war, suchte die Intel-Rechtsabteilung eine nicht wegklagbare Bezeichnung für die immer öfter auftretenden Gesellschaften und Einzelpersonen, die sich auf die Verwertung von Patenten spezialisierten, ohne selbst Produkte im Markt zu verkaufen. Detkin veranstaltete einen internen Wettbewerb und Gundelfingers Vorschlag Troll gewann.<ref>Joff Wild: The real inventors of the term “patent troll” revealed. IAM Magazine, 22. August 2008, Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.iam blog ( des Vorlage:IconExternal vom 19. Juli 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Geschäftsmodelle[Bearbeiten]
In einer 2016 veröffentlichten Untersuchung von 22 PAEs mit über 2100 Tochter- und Holdinggesellschaften unterschied die FTC zwei Modelle. Portfolio-PAEs kaufen Patente in der Regel gegen Einmalzahlung und schließen breite Lizenzverträge, häufig im Wert von über einer Million US-Dollar. Litigation-PAEs erwerben Patente meist gegen eine Erlösbeteiligung des Veräußerers und verklagen potenzielle Lizenznehmer, bevor sie Lizenzen vergeben. Auf sie entfielen 96 Prozent der untersuchten Verletzungsklagen, aber nur rund 20 Prozent der Erlöse; 93 Prozent ihrer Lizenzen kamen erst nach einer Klage zustande, und die typischen Lizenzzahlungen lagen unter den Kosten der frühen Phase eines Patentprozesses. Die FTC wertete dies als Hinweis auf Lästigkeitsklagen (nuisance litigation). 88 Prozent der untersuchten Patente betrafen Informations- und Kommunikationstechnik, mehr als drei Viertel Software.<ref name="ftc" />
Strategien[Bearbeiten]
Der Begriff Patent-Troll wird auch im Zusammenhang mit Trivialpatenten gebraucht. In diesem Fall versucht der Patent-Troll, möglichst breit und vage formulierte Patente zu erwerben, welche unverhältnismäßig hohe Einnahmen von Lizenzgebühren ermöglichen.<ref>Ansgar Ohly: „Patenttrolle“ oder: Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt? – Aktuelle Entwicklungen im US-Patentrecht und ihre Bedeutung für das deutsche und europäische Patentsystem. Band 10. GRUR Int, 2008, S. 787–798.</ref> Dadurch ist es später leichter möglich, das Patent auf interessante Bereiche auszudehnen, da es im Nachhinein bei einem bekannten Gegenstand allen Betrachtern, auch und gerade den Richtern, psychologisch leichter ist, einen unklaren Sachverhalt „auf den Verletzungsgegenstand zu lesen“.
Eine andere Strategie besteht darin, komplexe Sachverhalte, z. B. der Regelungstechnik, patentamtlich schützen zu lassen und dann andere Unternehmen damit zu konfrontieren.<ref>Markus Reitzig, Joachim Henkel, Christopher Heath: [On Sharks, Trolls, and Their Patent Prey - Unrealistic Damage Awards and Firms’ Strategies of “Being Infringed”]. PDF, Oktober 2006.</ref> Die betroffenen Unternehmen können sich dann nur zu hohen Kosten verteidigen und ziehen eine Lizenzregelung als kleineres Übel vor. Eine weitere Spielart ist es, aus einem Bündel zahlreicher Patente vorzugehen,<ref>Willi Schickedanz: Patentverletzung durch Einsatz von geschützten Bauteilen in komplexen Vorrichtungen und die Rolle der Patent-Trolle. In: GRUR Int. Nr. 11, 2009, S. 901–907.</ref> mit ähnlich abschreckender Wirkung auf den Angegriffenen. Eine besonders kostengünstige Variante sind massenhaft versandte Abmahnschreiben an kleine Unternehmen, denen keine Klagen folgen (siehe MPHJ).
Rechtslage[Bearbeiten]
Vereinigte Staaten[Bearbeiten]
Das Geschäftsmodell ist vor allem in den Vereinigten Staaten verbreitet. Dort trägt im Zivilprozess grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst; eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei ist im US-Recht die seltene Ausnahme.<ref name="innovation">Gene Quinn: House Passes Innovation Act, Battle Goes to Senate. In: IPWatchdog. 8. Dezember 2013, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Hinzu kommen die hohen Kosten des Beweisverfahrens (Discovery), deren ungleiche Verteilung zwischen PAE und Beklagtem die FTC als Reformbedarf benannte.<ref name="ftc" /> Für Beklagte ist eine Lizenzzahlung daher oft günstiger als ein Prozess, selbst wenn das Patent angreifbar ist.
Der Supreme Court hat die Rahmenbedingungen seit 2006 mehrfach verändert:
- In eBay Inc. v. MercExchange (2006) entschied er, dass bei Patentverletzungen kein automatischer Unterlassungsanspruch besteht, sondern der klassische Vier-Faktoren-Test des Billigkeitsrechts anzuwenden ist. Richter Anthony Kennedy wies in einem Sondervotum darauf hin, dass sich eine Branche entwickelt habe, die Patente nicht zur Herstellung von Waren, sondern vor allem zur Erzielung von Lizenzgebühren nutze; in solchen Fällen könne Schadensersatz genügen und eine Unterlassungsverfügung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.<ref>eBay Inc. v. MercExchange, L.L.C., 547 U.S. 388 (2006). In: Justia. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- Octane Fitness v. ICON Health & Fitness (2014) erleichterte die Kostenerstattung nach 35 U.S.C. § 285 in „außergewöhnlichen Fällen“, etwa bei offensichtlich schwacher Rechtsposition oder unangemessener Prozessführung.<ref>Octane Fitness, LLC v. ICON Health & Fitness, Inc., 572 U.S. 545 (2014). In: Justia. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- Alice Corp. v. CLS Bank (2014) stellte einstimmig fest, dass abstrakte Ideen nicht dadurch patentfähig werden, dass sie mit einem handelsüblichen Computer umgesetzt werden; dies traf viele Softwarepatente.<ref>Alice Corp. v. CLS Bank Int’l, 573 U.S. 208 (2014). In: Justia. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- TC Heartland v. Kraft Foods (2017) beschränkte den Gerichtsstand für Patentklagen gegen inländische Unternehmen auf deren Gründungsstaat und schränkte damit die freie Wahl von Gerichten wie dem Eastern District of Texas ein.<ref>TC Heartland LLC v. Kraft Foods Group Brands LLC, 581 U.S. ___ (2017). In: Justia. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Der Gesetzgeber schuf mit dem Leahy-Smith America Invents Act vom 16. September 2011 die Inter Partes Review, ein Verwaltungsverfahren, in dem Dritte die Gültigkeit eines Patents vor dem Patent Trial and Appeal Board des Patentamts angreifen können.<ref>Public Law 112–29 – Leahy-Smith America Invents Act. U.S. Government Publishing Office, 16. September 2011, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Der Supreme Court bestätigte 2018 in Oil States Energy Services v. Greene’s Energy Group mit sieben zu zwei Stimmen die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens.<ref>Oil States Energy Services, LLC v. Greene’s Energy Group, LLC, 584 U.S. ___ (2018). In: Justia. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Weitergehende Reformen scheiterten: Der Innovation Act, der unter anderem eine Kostenerstattung zulasten der unterliegenden Partei und mehr Transparenz über die hinter Klägern stehenden Gesellschaften vorsah, passierte am 5. Dezember 2013 das Repräsentantenhaus mit 325 zu 91 Stimmen, wurde aber vom Senat nicht verabschiedet.<ref name="innovation" />
Deutschland[Bearbeiten]
In Deutschland galt der patentrechtliche Unterlassungsanspruch lange als quasi-automatisch. Zudem entscheiden die Verletzungsgerichte, etwa in München, Mannheim und Düsseldorf, meist innerhalb eines Jahres, während Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht etwa dreimal so lange dauern; ein Beklagter kann so zur Unterlassung verurteilt werden, bevor über die Gültigkeit des Patents entschieden ist. Vertreter der Deutschen Telekom bezeichneten Deutschland deshalb als „Paradies für Patent-Trolle“.<ref name="bloomberg">A push to end Germany’s status as “paradise for patent trolls”. In: Bangkok Post. Bloomberg, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Das deutsche Patentgesetz enthält Instrumente zur Begrenzung des Prozessrisikos: Nach § 144 PatG kann das Gericht den Streitwert für eine wirtschaftlich schwächere Partei herabsetzen, nach § 145 PatG muss ein Kläger wegen derselben Handlung grundsätzlich alle Patente in einem Verfahren geltend machen. Der Bundesgerichtshof ließ 2016 im Urteil Wärmetauscher (X ZR 114/13) eine Aufbrauchfrist zugunsten des Verletzers nur in engen Ausnahmefällen zu.<ref>Strenge Anforderungen an Aufbrauchfrist bei Patentverletzung (BGH X ZR 114/13 – Wärmetauscher). Keller Schneider, abgerufen am 21. September 2026.</ref>
Im Jahr 2020 legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem deutsche Unternehmen besser vor Patent-Trollen schützen sollte.<ref>[1] Bundesjustizministerium, 28. Oktober 2020: Gesetzgebungsverfahren: Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts</ref><ref>[2] Justizministerium will Patent-Trollen entgegenwirken, Artikel von Stefan Krempl, veröffentlicht am 2. September 2020 auf www.heise.de</ref> Unterstützt wurde er unter anderem von der Deutschen Telekom, Volkswagen und SAP, abgelehnt unter anderem von Siemens, Bayer und BASF.<ref name="bloomberg" /> Das „Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“ wurde am 10. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen; der Bundesrat legte am 25. Juni 2021 keinen Einspruch ein.<ref>[3] Deutscher Bundestag, 10. Juni 2021: Bundestag stimmt für moderneres Patentrecht</ref><ref>Bundesrat - Plenarprotokolle - Plenarprotokoll 1006. Sitzung, 25.06.2021. Abgerufen am 25. August 2021.</ref> Seither ist der Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 Satz 3 PatG ausgeschlossen, soweit er „zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte“ führen würde; zugleich soll das Bundespatentgericht den Parteien spätestens sechs Monate nach Klagezustellung einen qualifizierten Hinweis zur Rechtsbeständigkeit geben, um die zeitliche Lücke zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zu verringern.<ref>Reformiertes Patentgesetz mit vielversprechenden Änderungen. Boehmert & Boehmert, abgerufen am 21. September 2026.</ref> Die Neuregelung gilt als Kodifizierung der Wärmetauscher-Rechtsprechung.
Europäische Union und Einheitliches Patentgericht[Bearbeiten]
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 16. Juli 2015 im Verfahren Huawei/ZTE (C-170/13), dass die Unterlassungsklage des marktbeherrschenden Inhabers eines standardessentiellen Patents einen Missbrauch nach Art. 102 AEUV darstellen kann. Er gab dafür einen Verhandlungsablauf vor: Hinweis auf die Verletzung, Erklärung der Lizenzbereitschaft, schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen mit Angabe der Lizenzgebühr und ihrer Berechnung, Gegenangebot ohne Verzögerungstaktik sowie gegebenenfalls Sicherheitsleistung.<ref>Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2015, Huawei Technologies Co. Ltd gegen ZTE Corp. und ZTE Deutschland GmbH, Rechtssache C-170/13. EUR-Lex, abgerufen am 21. September 2026.</ref> Das Urteil ist für europäische Patentverwerter bedeutsam, deren Portfolios häufig aus standardessentiellen Mobilfunkpatenten bestehen.
Das Einheitliche Patentgericht (EPG), das am 1. Juni 2023 seine Tätigkeit aufnahm, kann Unterlassungsanordnungen mit Wirkung für alle teilnehmenden Staaten erlassen. Industrievertreter warnten schon 2017, dies verschaffe Patent-Trollen eine „mächtige Waffe“.<ref>Industry group: ‘Unified Patent Court hands patent trolls a powerful weapon’. In: Kluwer Patent Blog. 23. April 2017, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Bis Ende Juni 2025 gingen beim EPG insgesamt 946 Verfahren ein;<ref>Case load of the Court since start of operation in June 2023 – update 30 June 2025. Unified Patent Court, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> allein 2025 wurden 239 Verletzungsklagen erhoben, rund 54 Prozent mehr als im Vorjahr.<ref>UPC received 50% more infringement cases in 2025. In: JUVE Patent. 17. Februar 2026, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Nach Angaben des Dienstleisters Unified Patents, der Unternehmen gegen NPE-Klagen verteidigt, stieg die Zahl der Klagen von NPEs vor dem EPG 2025 um 50 Prozent.<ref name="unified">Patent Dispute Report: 2025 in Review. Unified Patents, 13. Januar 2026, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Vereinigtes Königreich[Bearbeiten]
Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs bestätigte am 26. August 2020 im Verfahren Unwired Planet v Huawei, dass englische Gerichte die Bedingungen einer weltweiten FRAND-Lizenz festlegen und bei deren Ablehnung Unterlassung anordnen können. Klägerin war Unwired Planet, eine Lizenzgesellschaft, die standardessentielle Patente von Ericsson erworben hatte.<ref>Unwired Planet International Ltd and another v Huawei Technologies (UK) Co Ltd and another [2020] UKSC 37 – Press Summary. The National Archives, 26. August 2020, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Fallbeispiele[Bearbeiten]
NTP gegen Research In Motion[Bearbeiten]
Die Patentverwertungsgesellschaft NTP verklagte den Hersteller des BlackBerry, Research In Motion, und erreichte ein Geschworenenurteil, das eine Abschaltung des BlackBerry-E-Mail-Dienstes in den USA befürchten ließ, obwohl das Patentamt die Patente in einem Überprüfungsverfahren bereits vorläufig verworfen hatte. Im März 2006 einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 612,5 Millionen US-Dollar.<ref>Blackberry maker, NTP settle patent dispute for $612.5M. In: CNN Money. 3. März 2006, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
MPHJ Technology Investments[Bearbeiten]
MPHJ versandte über zahlreiche Tochtergesellschaften mehr als 9000 Schreiben an kleine Unternehmen, die angeblich mit Netzwerkscannern Patente verletzten, und behauptete, viele Unternehmen hätten bereits Lizenzen erworben; eine beauftragte Kanzlei drohte in über 4800 Schreiben mit Klagen. Nach Feststellung der FTC wurden solche Klagen weder vorbereitet noch erhoben. Im November 2014 schloss die FTC mit MPHJ einen Vergleich, der irreführende Angaben untersagte – ihr erstes Verbraucherschutzverfahren gegen eine PAE.<ref>FTC Settlement Bars Patent Assertion Entity From Using Deceptive Tactics. Federal Trade Commission, 6. November 2014, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Personal Audio[Bearbeiten]
Personal Audio verklagte ab 2013 Produzenten von Podcasts, darunter den Komiker Adam Carolla, wegen eines Patents auf serielle Medieninhalte. Die Electronic Frontier Foundation finanzierte per Crowdfunding einen Überprüfungsantrag; das Patent Trial and Appeal Board erklärte die angegriffenen Ansprüche im April 2015 wegen vorbekannter Veröffentlichungen für nichtig, was das Bundesberufungsgericht 2017 bestätigte. 2018 lehnte der Supreme Court die Annahme der Revision ab.<ref>EFF Wins Final Victory Over Podcasting Patent. Electronic Frontier Foundation, 14. Mai 2018, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Eolas[Bearbeiten]
Das Unternehmen Eolas, eine Ausgründung im Umfeld der University of California, erstritt 2003 gegen Microsoft ein Geschworenenurteil über 521 Millionen US-Dollar wegen eines Patents auf interaktive Web-Inhalte; 2007 folgte ein Vergleich über einen Betrag von über 100 Millionen US-Dollar. In einem Verfahren gegen Amazon, Google, Yahoo und weitere Unternehmen erklärte eine Jury in Texas die Patente im Februar 2012 mangels Neuheit für ungültig.<ref>Texas Jury Finds that Eolas Technologies Does Not Own the World Wide Web. In: Washington Journal of Law, Technology & Arts. 20. Februar 2012, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> 2024 bestätigte das Bundesberufungsgericht die Nichtigkeit weiterer Eolas-Ansprüche als nicht patentfähige abstrakte Idee.<ref>Federal Circuit Affirms Eolas Patent Claims Invalid. Chip Law Group, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Der Fall zeigt die Grauzone zwischen universitärer Patentverwertung und Patent-Trolling.
IPCom[Bearbeiten]
Die deutsche Firma IPCom erwarb 2007 ein Mobilfunk-Patentportfolio von Bosch und machte es gegen Mobiltelefonhersteller wie Apple, HTC und Nokia geltend.<ref>How IPCom kept the mobile phone industry on tenterhooks for 13 years Artikel über IPCom, von Mathieu Klos, veröffentlicht auf juve-patent.com vom 19. Februar 2020</ref> Im Mittelpunkt stand das standardessentielle Patent EP 1 841 268 („100A“): Eine Schadensersatzforderung von 1,6 Milliarden Euro gegen Apple scheiterte 2014 vor dem Landgericht Mannheim, das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte im selben Jahr eine Verletzung durch Nokia; die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts bestätigte das Patent 2017, das Bundespatentgericht wies 2019 die Nichtigkeitsklage von Apple und HTC ab.<ref>IPCom’s 100A patent upheld at Federal Patent Court. In: JUVE Patent. Abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Intellectual Ventures[Bearbeiten]
Intellectual Ventures, im Jahr 2000 unter anderem von Nathan Myhrvold und Peter Detkin gegründet, hat nach eigenen Angaben über einen Fonds mehr als drei Milliarden US-Dollar in über 1000 Patenterwerbe investiert und verfügt über eines der größten Patentportfolios weltweit.<ref>Invention Investment Fund. Intellectual Ventures, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Im Dezember 2010 reichte das Unternehmen erstmals eigene Klagen ein, gegen neun Technologieunternehmen.<ref>Bloated US patent holder sues 9 tech companies. In: The Register. 9. Dezember 2010, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Ob es als Patent-Troll oder als Händler auf einem Markt für Erfindungen anzusehen ist, ist umstritten.<ref>Intellectual Ventures: World’s Largest Patent Troll Or Patent Dealer Building Global Market For Invention? In: IPOsgoode. Osgoode Hall Law School, 26. Oktober 2011, abgerufen am 21. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Umfang und wirtschaftliche Bedeutung[Bearbeiten]
Eine Studie von James Bessen, Jennifer Ford und Michael J. Meurer (Boston University) untersuchte 1630 NPE-Klagen gegen börsennotierte Unternehmen aus den Jahren 1990 bis Oktober 2010 anhand der Kursreaktionen der Beklagten. Sie schätzte den dadurch verursachten Verlust an Unternehmenswert auf über eine halbe Billion US-Dollar, von 2007 bis 2010 im Schnitt über 83 Milliarden US-Dollar jährlich; weniger als zwei Prozent dieser Verluste seien über NPEs an unabhängige Erfinder weitergeflossen.<ref></ref>
Nach Angaben von Unified Patents wurden 2025 vor US-Bezirksgerichten 4531 Patentklagen erhoben, davon 55,4 Prozent durch NPEs und im Hochtechnologiebereich 90,3 Prozent; auf den Eastern District of Texas entfielen 27,7 Prozent aller Klagen.<ref name="unified" />
Kritik und Gegenkritik[Bearbeiten]
Der damalige US-Präsident Barack Obama kritisierte Patent-Trolle am 14. Februar 2013 in einem Google+ Hangout: “{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)” (<ref>Business.time.com und unter news.cnet.com</ref>) (Tatsächlich produzieren sie gar nichts. Sie versuchen, sich die Ideen anderer Leute zu eigen zu machen und irgendwie Geld herauszuquetschen.)
Demgegenüber können Patentverwerter auch als legitime Händler oder Makler von Schutzrechten angesehen werden.<ref>[4] Artikel zur geplanten Reform des Patentrechts: Zankpafel Unterlassungsanspruch: Werden die Rechte der Patentinhaber eingeschränkt?, von Heike Anger, veröffentlicht am 24. Februar 2021 auf www.handelsblatt.com</ref> Dabei wird argumentiert, dass Erfinder und Unternehmen, die patentierte Technologien entwickeln, ein berechtigtes Interesse haben könnten, ihre Patente zu verkaufen, statt Lizenzgebühren selbst einzutreiben. Gegner der deutschen Reform von 2021 wie Siemens hielten den Unterlassungsanspruch für notwendig, um ein ausgewogenes Patentsystem zu erhalten.<ref name="bloomberg" /> Auch die Rechtsprechung in Europa behandelt die Durchsetzung von Patenten durch Lizenzgesellschaften als grundsätzlich legitim, sofern FRAND-Pflichten eingehalten werden (siehe Unwired Planet).
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Tobias Frick: «Patent-Trolling» – Rechtsmissbräuchliche Verwendung des Patentrechtes? Verlag Peter Lang, 2014, 542 S., ISBN 978-3-653-97950-3.
- James Bessen: The Anti-Innovators: How Special Interests Undermine Entrepreneurship. In: Foreign Affairs. Jahrgang 94, Nr. 1, Januar/Februar 2015, S. 55–60.
- Christian Osterrieth: Patent-Trolls in Europa – braucht das Patentrecht neue Grenzen? GRUR, 2009, S. 540–545.
- Thomas Fischermann: In der Grauzone – Trickreiche Patentjäger pressen amerikanischen Unternehmen Millionensummen ab. Jetzt kommen sie nach Europa. In: Die Zeit, Nr. 9/2005.
- Federal Trade Commission: Patent Assertion Entity Activity: An FTC Study. Washington, D.C. 2016.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references responsive />
- Wikipedia:Seite mit Skriptfehlern
- Seiten mit TemplateStyles-Fehlern
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2019-05
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2022-12
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Literatur/Interner Fehler
- Patentrecht
- Personenbezeichnung (Wirtschaft)
- Schimpfwort (Person)