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Polizeirat

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Datei:Deutsche Bundespolizei - Höherer Dienst 03a.svg
Rangabzeichen: Ein goldfarbener Stern auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst (BesGr A 13) bezeichnet. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14). In der gleichen Besoldungsgruppe wie der Polizeirat ist das höchste Amt des gehobenen Dienstes eingruppiert, dieses Amt wird mit „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13) bezeichnet.

Aufgaben[Bearbeiten]

Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
  • Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung
  • Tätigkeit als Referent

Zuständigkeiten[Bearbeiten]

  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Dienstkleidung[Bearbeiten]

Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung[Bearbeiten]

Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.

Siehe auch[Bearbeiten]

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