Polizeirat
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Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst (BesGr A 13) bezeichnet. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14). In der gleichen Besoldungsgruppe wie der Polizeirat ist das höchste Amt des gehobenen Dienstes eingruppiert, dieses Amt wird mit „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13) bezeichnet.
Aufgaben[Bearbeiten]
Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
- Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
- Leitung einer Polizeieinheit
- Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
- Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
- Leitung einer polizeilichen Einrichtung
- Tätigkeit als Referent
Zuständigkeiten[Bearbeiten]
- Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
- Organisation und Einsatzplanung
- Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen
Dienstkleidung[Bearbeiten]
Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung[Bearbeiten]
Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.
Siehe auch[Bearbeiten]
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