Postwertzeichen
Postwertzeichen ist ein Begriff des Postwesens für Wertzeichen, die der Entrichtung oder dem Nachweis von Postentgelten dienen. Der Oberbegriff Wertzeichen bezeichnet allgemein eine Wertmarke oder einen einer Wertmarke entsprechenden Aufdruck.<ref name="Duden-Wertzeichen">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Cornelsen Verlag, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref> Allgemeinsprachlich wird Postwertzeichen häufig mit Briefmarke gleichgesetzt.<ref name="Duden-Postwertzeichen">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Cornelsen Verlag, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Rechtlich und fachsprachlich wird der Ausdruck besonders im deutschsprachigen Raum verwendet. In Deutschland bezeichnet er insbesondere die vom Bundesministerium der Finanzen auszugebenden oder für ungültig zu erklärenden Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“.<ref name="PostG72">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesministerium der Justiz; Bundesamt für Justiz, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref> Auch in der Schweiz und in Liechtenstein ist der Begriff gesetzlich verankert.<ref name="CH-PostG">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref><ref name="LI-PPG">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Einordnung und Formen[Bearbeiten]
Das bekannteste Postwertzeichen ist die Briefmarke, ein aufklebbares Wertzeichen zum Freimachen von Postsendungen.<ref name="Duden-Briefmarke">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Cornelsen Verlag, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref> Der Begriff Postwertzeichen ist jedoch weiter als der Alltagsbegriff Briefmarke. Er kann auch postalische Wertzeichen oder wertzeichenartige Frankierformen umfassen, bei denen das Entgelt nicht durch eine separat aufgeklebte Marke, sondern durch einen Aufdruck, einen Gutschein oder einen maschinellen Abdruck nachgewiesen wird.
In philatelistischen und postalischen Zusammenhängen werden neben Briefmarken insbesondere folgende Formen und verwandte Belege mit Wertzeichen- oder Frankaturfunktion behandelt:
- Briefmarken,
- Ganzsachen mit Wertzeicheneindruck,
- Internationale Antwortscheine und
- Freistempelabdrucke.
Bei einer Ganzsache ist nicht die Karte, der Umschlag oder das Formular als solches das Wertzeichen, sondern der eingedruckte Wertstempel beziehungsweise Wertzeicheneindruck. Ein Internationaler Antwortschein ist dagegen kein auf eine Sendung aufgebrachtes Wertzeichen, sondern ein im Rahmen des Weltpostvereins verwendbarer Gutschein, mit dem der Absender das Porto für eine Antwortsendung im Voraus bezahlen kann.<ref name="UPU-IRC">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Weltpostverein, abgerufen am 16. Mai 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Freistempelabdrucke sind maschinell erzeugte Frankiervermerke mit Wertzeichencharakter; die Forschungsgemeinschaft Post- und Absenderfreistempel ordnet Freistempel wie Briefmarken den Postwertzeichen zu.<ref name="FG-Freistempel">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Forschungsgemeinschaft Post- und Absenderfreistempel e. V., abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Neuere digitale Frankierformen wie die Internetmarke erfüllen ebenfalls eine Nachweis- und Frankaturfunktion. Sie sind jedoch von klassischen körperlichen Postwertzeichen wie gedruckten Briefmarken oder Ganzsachen zu unterscheiden.
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Briefmarke: aufklebbares Wertzeichen
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Ganzsache: Postkarte mit eingedrucktem Wertzeichen
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Freistempelabdruck als maschineller Frankiervermerk
Begriffsgeschichte[Bearbeiten]
Der Ausdruck Postwertzeichen ist bereits im deutschsprachigen philatelistischen Schrifttum des späten 19. Jahrhunderts belegt. Ein früher systematischer Nachweis ist das von Carl Lindenberg und Otto Teltz mitbearbeitete Große Handbuch der Philatelie, dessen Titel die Beschreibung „staatlicher und privater Post- und Telegraphen-Wertzeichen“ ankündigt und dessen zweiter Teil ausdrücklich unter der Überschrift Die staatlichen Postwertzeichen erschien.<ref name="GHdP">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Darin wurden auch Postkarten, die zwar keinen auf dem Karton selbst aufgedruckten Wertstempel besaßen, aber von Postanstalten mit aufgeklebter Marke verkauft wurden, als „vollgültige amtliche Postwertzeichen“ beschrieben.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>
Auch periodische Fachveröffentlichungen verwendeten den Begriff früh. Seit 1888 erschien in München bei Larisch die Zeitschrift Das Postwertzeichen. Monatsschrift für die gesamte Postwertzeichenkunde.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Ab 1890 ist zudem Die Postwertzeichen-Kunde nachweisbar.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
In Meyers Großem Konversations-Lexikon wurde 1905 erläutert, dass die amtliche Bezeichnung Postwertzeichen angenommen worden sei, nachdem Briefmarken nicht mehr nur zur Frankierung von Briefen, sondern auch anderer Postsendungen und von Telegrammen verwendet wurden.<ref name="Meyer">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Der Begriff wurde damit als weiter gefasste fach- und amtssprachliche Bezeichnung gegenüber der engeren Bezeichnung Briefmarke verwendet.
Der Jurist Josef Kohler verwendete in seinem Aufsatz Zum Recht der Briefmarke von 1892 überwiegend den Ausdruck Briefmarke, daneben aber auch verwandte Bezeichnungen wie Postzeichen, Postwertzeichen und Wertzeichen.<ref>Josef Kohler: Zum Recht der Briefmarke. In: Archiv für Bürgerliches Recht. Band 6, 1892, S. 316 ff.</ref> Die philatelistischen Belege zeigen jedoch, dass Postwertzeichen bereits vor und neben der juristischen Verwendung als Fachwort der Philatelie etabliert war.
Rechtslage im deutschsprachigen Raum[Bearbeiten]
Deutschland[Bearbeiten]
In Deutschland waren Postwertzeichen während der Zeit der Deutschen Bundespost hoheitlich geprägte amtliche Wertzeichen. Ihre Fälschung wurde als Wertzeichenfälschung nach den §§ 148, 149 StGB behandelt.
Mit der Postreform und der Umwandlung der Deutschen Bundespost in die Deutsche Post AG änderte sich der rechtliche Charakter der Postwertzeichen. In der strafrechtlichen Literatur wurde deshalb diskutiert, ob die Fälschung sogenannter Postwertzeichen nach der Postprivatisierung weiterhin unter § 148 StGB fällt.<ref name="Schmidt-ZStW-1999">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>
Das Bundespatentgericht führte 2003 aus, Erwerb und Verwendung von Postwertzeichen dienten in erster Linie dem Leistungsentgelt beziehungsweise dem Nachweis des Leistungsentgelts für die von der Deutschen Post AG zu erbringende Beförderung von Post und verliefen in privatrechtlichen Formen; lediglich die Ausgabe der Postwertzeichen sei eine hoheitliche Aufgabe.<ref name="BPatG-Postwertzeichen-2003">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundespatentgericht, 16. Januar 2003, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref> Ob Postwertzeichen nach der Privatisierung noch als staatliche Hoheitszeichen anzusehen sind, ließ das Gericht im Ergebnis offen. Es hielt aber fest, dass die Verwendung originaler Postwertzeichen auf Ersttagssammelblättern keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstelle.<ref name="BPatG-Postwertzeichen-2003" />
Die Entscheidung bezog sich noch auf § 43 des früheren Postgesetzes. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts vom 15. Juli 2024 ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“ auszugeben oder für ungültig zu erklären, in § 72 PostG geregelt und weiterhin dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten.<ref name="PostG72" /><ref name="PostModG">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 18. Juli 2024, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Zivilrechtlich werden Briefmarken der Deutschen Post AG als kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB eingeordnet.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesgerichtshof, 12. Oktober 2005, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Österreich[Bearbeiten]
In Österreich regelt § 18 des Postmarktgesetzes die Herstellung und Ausgabe von Marken, die als Zeichen für die Entrichtung von Entgelten für Postdienste gelten und den Zusatz „Österreich“ oder „Republik Österreich“ tragen. Dieses Recht ist dem Anbieter des Universaldienstes vorbehalten.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundeskanzleramt der Republik Österreich, abgerufen am 16. Mai 2026.</ref> Der Ausdruck Postwertzeichen ist im österreichischen postalischen, philatelistischen und verwaltungsbezogenen Gebrauch nachweisbar, auch wenn die zentrale aktuelle postrechtliche Norm selbst den allgemeineren Ausdruck „Marken“ verwendet.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Abgerufen am 16. Mai 2026.</ref>
Schweiz[Bearbeiten]
In der Schweiz bestimmt das Postgesetz, dass die Post Postwertzeichen herausgibt. Zugleich hat sie das alleinige Recht, auf diesen Postwertzeichen den Aufdruck „Helvetia“ zu verwenden. Der Bundesrat kann außerdem festlegen, dass Postwertzeichen mit einem Zuschlag herausgegeben werden.<ref name="CH-PostG" />
Liechtenstein[Bearbeiten]
In Liechtenstein regelt das Gesetz über Postdienste und Paketzustelldienste die Postwertzeichen in einem Abschnitt zum Weltpostverein. Das Recht, Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Liechtenstein“ oder „Fürstentum Liechtenstein“ herauszugeben oder für ungültig zu erklären, ist der Regierung vorbehalten; Herstellung und Vertrieb erfolgen durch den Universaldiensteanbieter.<ref name="LI-PPG" />
Literatur[Bearbeiten]
- Josef Kohler: Zum Recht der Briefmarke. In: Archiv für Bürgerliches Recht. Band 6, 1892, S. 316 ff.
- Gerold Schmidt: Postwertzeichen. In: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte. Band 3. Erich Schmidt, Berlin 1984, Sp. 1844–1846.
- Gerold Schmidt: Verstößt die Ausgabe hoheitlicher „Postwertzeichen“ gegen Art. 87f GG? In: Neue Juristische Wochenschrift. 51. Jahrgang, 1998, S. 200–204.
- Gerold Schmidt: Ist die Fälschung von sog. „Postwertzeichen“ (§ 148 StGB) seit der Postprivatisierung straffrei (Art. 103 Abs. 2 GG)? In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Band 111, Heft 2, 1999, S. 388–421, doi:10.1515/zstw.1999.111.2.388.
Weblinks[Bearbeiten]
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- Literatur von und über Postwertzeichen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Briefmarken beim Bundesministerium der Finanzen
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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