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Prima facie

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Der Terminus {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) (lateinisch für ‚dem ersten Anschein nach‘, ‚auf den ersten Blick‘; wörtlich: ‚mit / bei erstem Gesicht‘) wird im Deutschen in der Bedeutung „bis auf Widerruf“, „solange sich keine gegenteiligen Evidenzen einstellen“ verwendet. Er sagt nichts darüber aus, ob der äußere Anschein täuscht – also der Schein trügt – oder nicht.

Philosophie[Bearbeiten]

Prima facie findet sich als Fachbegriff vor allem in der Erkenntnistheorie.

Zudem ist in der Ethik in der Folge der Arbeiten von William David Ross (1877–1971) der Ausdruck Prima-facie-Pflichten entstanden, mit dem moralische Pflichten bezeichnet werden, die „auf den ersten Blick“ schon, also augenscheinlich Gültigkeit besitzen.<ref>Jean-Claude Wolf: Ein Pluralismus von prima-facie Pflichten [sic] als Alternative zu monistischen Theorien der Ethik. In: Zeitschrift für philosophische Forschung. (ZPhF). Jg./Bd. 50. Klostermann, 1996, ISSN 0044-3301, OCLC 300123808, ZDB-ID 2235674-5, S. 601–610 (online bei DigiZeitschriften.de [abgerufen am 25. August 2015]).</ref> Diese Gültigkeit setzt eine moralische Intuition voraus.

Recht[Bearbeiten]

In der deutschen Rechtssprache sind: Prima-facie-Beweis, Anscheinsbeweis und Beweis des ersten Anscheins Synonyme.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: primus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: facies – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />