Meist birgt die Verwendung des Begriffs eine Missfallensäußerung, bedingt durch die einhergehende starke Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Überhöhte Geschwindigkeit gilt als eine der Hauptunfallursachen.
wer bei erlaubten 50 km/h mit mindestens 100 km/h unterwegs ist,
wer bei erlaubten 80 km/h mit mindestens 140 km/h unterwegs ist und
wer mehr als 80 km/h schneller als erlaubt fährt, wenn mehr als 80 km/h erlaubt sind.
Rasern wird der Fahrausweis zunächst für zwei Jahre entzogen (Strassenverkehrsgesetz, Abs. 2 Art. 16c, Abs. 2), nach weiteren schweren Verkehrsregelverstössen auch dauerhaft. Bei groben Verfehlungen kann das Fahrzeug eingezogen werden.
Für Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Rasen gilt eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, die Höchststrafe liegt bei vier Jahren (Art. 90, Abs. 3). 2023 wurde mit den Absätzen 3bis und 3ter den Gerichten die Möglichkeit gegeben, bei „achtenswerten Gründen“ die Mindeststrafe zu unterschreiten.<ref>Bundesrat empfiehlt Anpassungen beim Verkehrssicherheitspaket Via sicura. Bundesrat, 28. Juni 2017, abgerufen am 15. Juni 2026.</ref> Dies war an der alten Regelung kritisiert worden.<ref>Evaluation von Via sicura. (PDF) Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 16.3267 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats vom 14. April 2016. In: Admin.ch. Bund, 14. April 2016, abgerufen am 15. Juni 2026.</ref>
Versicherer sind berechtigt, bei entsprechend schweren Widerhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung Rückgriff zu nehmen, wodurch neben den strafrechtlichen Kosten auch hohe Schadenersatzforderungen auf den Verursacher zukommen können.
Im Falle eines Deutschen, der sich eines Raserdelikts in der Schweiz schuldig gemacht hatte und dafür in Abwesenheit zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden war, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Exequaturverfahren, dass die Strafe auch in Deutschland vollstreckt werden kann, obwohl Rasen zum Tatzeitpunkt in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit und nicht eine Straftat darstellte.<ref>Gotthard-Raser muss Strafe in Deutschland absitzen. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27. April 2018, abgerufen am 7. Juli 2018.</ref><ref>Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. April 2018.</ref> Das Urteil sei zwar hart, aber nicht unerträglich, so das Gericht. Im Oktober 2018 trat der Raser seine Strafe an.<ref>adac.de</ref>
Die Änderung von Artikel 90 des Straßenverkehrsgesetzes – die Definition von Raserdelikten und ihre Bestrafung – wurde von Rechtswissenschaftlern ausnahmslos verurteilt, da das Via-Sicura-Maßnahmenpaket zunächst ohne strafrechtliche Elemente entwickelt wurde, aber unter dem Druck der Volksinitiative Schutz vor Rasern mit solchen angereichert wurde. Ebenso heble Art. 90 ein grundlegendes strafrechtliches Prinzip – nämlich die Bestrafung des Täters nicht ausschließlich nach Tat, sondern auch nach Verschulden – aus. Wichtige, für Gerichte bedeutende Bewertungsfaktoren – wie Risikobereitschaft und Vorsatz – werden von Art. 90 ausgeblendet. Die damals neu definierten Raserdelikte kriminalisieren einerseits Autofahrer ohne echte kriminelle Energie, auf der anderen Seite sei für tatsächlich rücksichtslose Raser der Strafrahmen immer noch zu klein, meinten Kritiker.<ref>Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 14. Juli 2015 (460 15 55). Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, 14. Juli 2015, abgerufen am 24. September 2024 (Abschnitt 3.1.2, verwiesen wird auf den Basler Kommentar zum Straßenverkehrsgesetz (Gerhard Fiolka, 2014) und zum Kommentar zum Straßenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz (Philippe Weissenberger, 2. Auflage 2015)).</ref>
In Österreich drohen Rasern Strafmandate, Anzeigen und Führerscheinentzug. Zum 1. September 2009 sind einheitliche Strafhöhen für Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeführt worden.<ref>Einheitliche Strafen für „Raser“ in Österreich, auf auto.de, vom 10. August 2009. Abgerufen am 1. September 2017.</ref> Die Höhe des Strafmandats beträgt bei Überschreitungen von bis zu 20 km/h 30 Euro, über 20 bis 30 km/h 50 Euro und bei über 30 bis 40 km/h 70 Euro. Kommt es zudem zu einer Anzeige, kann es zu Strafzahlungen von bis zu 726 Euro (bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h) bzw. von bis zu 2.180 Euro (bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h) kommen. Außerdem wird je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen (zwei Wochen bis sechs Monate beim ersten einschlägigen Delikt).<ref>Raser, Radar: Wie viel Strafe man zahlen muss, auf meinbezirk.at, vom 6. Juni 2016. Abgerufen am 1. September 2017.</ref>
Das Auto als Waffe (Sonderausstellung)[Bearbeiten]
Die Sonderausstellung „Wahnsinn – Illegale Autorennen“ beleuchtete vom 26. Mai 2023 bis zum 20. Mai 2024 im Verkehrszentrum des Deutschen Museums den tödlichen Temporausch.<ref>Das Auto als Waffe. 25. Mai 2023, abgerufen am 13. August 2023.</ref>
Ein Sprecher der Kölner Polizei bezeichnete im Zusammenhang den „typischen Raser“ bei illegalen Straßenrennen als eine Person im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, männlich und mit Migrationshintergrund. Häufig wohnt er noch bei seinen Eltern und hat nur ein geringes Einkommen. Fehlenden beruflichen Erfolg versucht er mit Anerkennung für sein Auto auszugleichen. „Das Gaspedal dient als Ventil, um Druck abzulassen.“ „Raser haben die Illusion, die Situation zu beherrschen, und blenden die Risiken aus.“<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Wenn das Gaspedal zum Ventil wird. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 14. Oktober 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stuttgarter-zeitung.de In: Stuttgarter Zeitung. 11. Oktober 2019. Abgerufen am 14. Oktober 2019.</ref>
Die bayrische Autobahn 95 bei Garmisch genießt weltweit einen Ruf als öffentliche Rennstrecke ohne gesetzliche Beschränkungen. Internationale Reiseagenturen bieten Pakete mit PS-starken Boliden, Instrukteur und Sicherheitseinweisung. Die Agenturen werben dafür mit dem Nervenkitzel unbegrenzten Rasens.<ref>l Limitless Performance Sportscar Rental in Berlin. (Beispielhaftes Angebot). Abgerufen am 12. August 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>