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Rayonverbot

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Datei:Zurich police riot control.jpg
Stadtpolizei Zürich im Einsatz anlässlich einer Ersten-Mai-Demonstration, in deren Folge es immer wieder zu Rayonverboten kommt.

Ein Rayonverbot (von frz. rayon im Sinne von Umkreis), auch als Fernhalteverfügung bezeichnet,<ref name="jenni">Christoph Jenni: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. S. 47; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Vorlage:Toter Link/archivebotSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> ist eine Handlungsform des Schweizer Rechts. Mit einem Rayonverbot können Polizei und andere Behörden, etwa Gerichte oder kantonale Migrationsämter,<ref name="moeckli2">Daniel Moeckli, Raphael Keller: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 2; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> einer Person verbieten, einen Ort aufzusuchen oder an diesen zurückzukehren.<ref name="mueller_279">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> In letzterem Fall wird das Rayonverbot mit einer Wegweisung verbunden. Je nachdem ob das Rayonverbot vor Ort ausgesprochen oder (bei längeren Verboten) schriftlich mitgeteilt wird, liegt entweder ein Realakt oder eine Verfügung vor.<ref name="mueller_283">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref> Rayonverbote ergeben sich aus einer Vielzahl von Erlassen und können daher auch aus einer Vielzahl von Gründen ergehen, beispielsweise zur Verhinderung häuslicher Gewalt oder Hooliganismus oder zur Erleichterung der Arbeit der Polizei.

Öffentliches Recht[Bearbeiten]

Frühe Formen[Bearbeiten]

In älteren Polizeigesetzen findet sich teilweise bereits die Möglichkeit, Personen von einem Ort wegzuweisen, wenn sie sich selbst gefährden oder Einsatzkräfte (Blaulichtdienste) behindern.<ref name="moeckli3">Daniel Moeckli, Raphael Keller: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 3; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> 1994 wurde das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) – nunmehr AIG – mit der Möglichkeit ergänzt, «einem Ausländer, der keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt und der die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet, insbesondere zur Bekämpfung des widerrechtlichen Betäubungsmittelhandels, die Auflage machen, ein ihm zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten».<ref>Art. 13e ANAG, in der Fassung vom 1. September 2000 (heute ausser Kraft). Der gleiche Regelungsinhalt findet sich in Art. 74 AIG.</ref>

Lex Wasserfallen[Bearbeiten]

1997 führte der Kanton Bern – vorwiegend zur Bekämpfung der damals aktuellen offenen Drogenszene – eine Revision des Polizeirechts durch. Kernpunkt war eine Überarbeitung von Art. 29 des Polizeigesetzes,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden. (Memento vom 23. März 2013 im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Vorlage:Webarchiv/Wartung/URLSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden. des Polizeigesetzes des Kantons Bern.</ref> nach dem damaligen Polizeidirektor Kurt Wasserfallen Lex Wasserfallen oder Wegweisungsartikel genannt. Hierbei handelte es sich um die erste Möglichkeit, Personen unabhängig von ihrer Herkunft wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden.<ref name="moeckli3" /> Die Idee fand in den anderen Kantonen starken Anklang. Die meisten Kantone über eine ähnliche Regelung, wobei alternativ oder kumulativ Wegweisungen möglich sind, wenn eine Belästigung oder Gefährdung Dritter vorliegt.<ref name="moeckli4">Daniel Moeckli, Raphael Keller: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 4; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Die mögliche Dauer von Rayonverboten variiert je nach Kanton.<ref name="moeckli4" />

Auch sehen heute alle kantonalen Rechtssammlungen die Möglichkeit vor, Personen zur Verhinderung von häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen und ihnen zu verbieten, bestimmte Gebiete, wie den Wohn- oder Arbeitsort des Opfers, zu betreten.<ref name="moeckli11">Daniel Moeckli, Raphael Keller: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 11; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Hooliganismus[Bearbeiten]

Im Vorlauf zur Fussball-EM 2008, deren Veranstalter Österreich und die Schweiz waren, strebte der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) an. Ziel waren unter anderem die „Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Fussballeuropameisterschaft EURO 2008“<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrat, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 5614; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> und damit einhergehend die Bekämpfung des Hooliganismus. Nebst der Einführung einer zentralen Datenbank zur Erfassung von Hooligans (HOOGAN) sah diese Revision auch die Möglichkeit zur Verhängung von Rayonverboten vor, die als Art. 24b Eingang ins BWIS fand.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 15; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (ausser Kraft).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Bereits vor Einführung eines Rayonverbots auf nationaler Ebene war es umstritten, da aufgrund der Schweizer Rechtsordnung der Bund ausschliesslich in ihm ausdrücklich zugewiesenen Bereichen legiferieren kann. Alle anderen Themen stehen den Kantonen zu (Art. 3 BV). Fraglich war, ob Art. 57 der Bundesverfassung eine genügende gesetzliche Grundlage für eine Regelung auf nationaler Ebene darstellt. Der Bundesrat war sich dieser Unsicherheit – aber auch des zeitlichen Drucks – bewusst und plädierte deswegen für eine diesbezüglich lediglich zeitlich befristete Änderung des BWIS.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrat, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 5623; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Art. 24b BWIS wurde dementsprechend Ende 2009 wieder aufgehoben.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesversammlung, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 5091; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Da die Kantone auf die damit verschwindenden Möglichkeiten nicht verzichten wollten, verabschiedete die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen („Hooligan-Konkordat“). Es übernahm im Wesentlichen die zeitlich befristeten Regelungen des BWIS.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesgericht, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 32; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Sämtliche Kantone sind dieser ersten Version des Konkordats beigetreten.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2016-02-11;.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Strafrecht[Bearbeiten]

Mit dem Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot vom 13. Dezember 2013<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> – in Kraft seit 1. Januar 2015 – wurden das Schweizer Strafgesetzbuch (Art. 67b), Jugendstrafgesetz (Art. 16a) und Militärstrafgesetz (Art. 50b) um die Möglichkeit ergänzt, Rayonverbote zu verhängen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter ein Verbrechen oder Vergehen gegen eine oder mehrere andere Personen begangen hat und die Gefahr besteht, dass es bei einem erneuten Kontakt wieder zu einem Vergehen oder Verbrechen kommen könnte. In diesem Fall ist ein Kontakt- und Rayonverbot von bis zu fünf Jahren möglich. Die Gesetzesänderung geschah vor dem Hintergrund der Motion Carlo Sommaruga (08.3373)<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> „Verstärkte Prävention von Pädokriminalität und anderen Verbrechen“.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF) Bundesamt für Justiz, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 2, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2018-04-06;.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Zivilrecht[Bearbeiten]

Mit der Einführung von Art. 28b ZGB, der am 1. Juli 2007 in Kraft trat,<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF) Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 5, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2015-05-30;.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> wurde zudem dieselbe Möglichkeit auch auf dem Zivilrechtsweg geschaffen. Damit kann ein Opfer häuslicher Gewalt selbst auf ein Rayonverbot gegen den Täter klagen. Die neu geschaffene Norm sieht dasselbe Recht in genereller Form bei „Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen“ (Stalking)<ref>Stephanie Hrubesch-Millauer/Rolf Vetterli: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> vor.

Grundrechtseingriff[Bearbeiten]

Rayonverbote stellen einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit, genauer der Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), dar. Auch die Betroffenheit weiterer Grundrechte, wie der Niederlassungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit oder der Meinungsfreiheit, ist möglich.<ref name="mueller_279" /> Zur Rechtfertigung eines solchen Grundrechtseingriffs bedarf es daher einiger Voraussetzungen: Die Einschränkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage, muss durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sowie insgesamt verhältnismässig sein (Art. 36 BV) Fehlt eine gesetzliche Grundlage, ist eine Anwendung der polizeilichen Generalklausel (Art. 36 Abs. 1 Satz 3 BV) möglich.

Literatur[Bearbeiten]

  • Daniel Moeckli, Raphael Keller: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. (PDF) Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.

Weblinks[Bearbeiten]

[[wikt:Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.|Wiktionary: Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.]] – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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