Salzschank
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Salzschank (ein Singularetantum) bezeichnet den privilegierten Verkauf „des Salzes im Kleinen“ und war damit wie der Salzhandel im Großen eines der herrschaftlichen Regale (Salzgerechtigkeit). Von dem Begriff leitet sich auch der Salzschenke ab, also der Händler, der das Salz „im Kleinen verkauft“.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Salzregal als Privileg zur Salzgewinnung
Literatur[Bearbeiten]
- Vorlage:Adelung-1793
- Salzschank. In: Lausitzisches Magazin oder Sammlung verschiedener Abhandlungen und Nachrichten zum Behuf der Natur-, Kunst-, Welt- und Vaterlandsgeschichte, der Sitten, und der schönen Wissenschaften. Verlag Fickelscherer, 1778, S. 101 ff.; Textarchiv – Internet Archive.