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Samoa-Vorlage

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Die Samoa-Vorlage war eine am 14. April 1880 von Otto zu Stolberg-Wernigerode für den krankheitsbedingt verhinderten Reichskanzler Otto von Bismarck in den Reichstag eingebrachte Gesetzesvorlage, die am 27. April 1880 mit 128 gegen 112 Stimmen abgelehnt wurde.<ref>Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Auflage. Schöningh Verlag, Paderborn 2004, S. 91.</ref>

Diese Vorlage sah vor, dass das Reich eine Garantie im Interesse der Disconto-Gesellschaft übernehmen sollte, die das in Samoa bankrott geratene Hamburger Handelshaus J. C. Godeffroy & Sohn übernehmen sollte.<ref>Schönwetter-Kapitalist. In: Die Zeit, Nr. 32/2003. Die Seite ist nicht mehr abrufbar (8. September 2026), stattdessen wird unter der Überschrift „Berichtigung“ auf Fehler in dem Artikel hingewiesen.</ref> Die Aktionäre dieser neu zu gründenden Auffanggesellschaft sollten durch die Staatsgarantie auf die Dauer von zwanzig Jahren mit einer jährlichen Dividende von bis zu 4,5 Prozent rechnen dürfen.

Der Bundesrat stimmte der Vorlage am 15. April 1880 zu, jedoch entschied der Reichstag am 27. April schließlich anders. Dennoch kann die Samoa-Vorlage als der Beginn der offiziellen deutschen Kolonialpolitik unter Bismarck betrachtet werden.<ref>Hermann Joseph Hiery zur Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.deutschen Kolonisierung von Samoa (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)</ref>

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />