Smart-Meter-Gateway
Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) (engl. Smart Meter: intelligentes Messsystem; Gateway: Portal, Durchgang) bildet das zentrale Kommunikations- und Datenspeicherelement eines Intelligenten Messsystems. Es verbindet digitale Stromzähler, sogenannte moderne Messeinrichtungen und weitere technische Anlagen sicher mit einem Kommunikationsnetz und dient als technische Schnittstelle zur Speicherung und Übermittlung von Messdaten. Smart-Meter-Gateways müssen strenge Zertifizierungskriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit.
Erst durch die Kombination von moderner Messeinrichtung und Smart-Meter-Gateway entsteht ein intelligentes Messsystem, das für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgrenzen verpflichtend ist. Smart-Meter-Gateways sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der Energiewende und der damit verbundenen notwendigen Digitalisierung der Stromnetze. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass ein dezentrales Energiesystem basierend auf erneuerbaren Energien wie Wind- und Solaranlagen zuverlässig funktioniert. Das Smart-Meter-Gateway nimmt dabei eine Schlüsselrolle für die sichere, standardisierte und sektorenübergreifende Digitalisierung der Energieversorgung ein.
Ein Smart-Meter-Gateway speichert die Messwerte der Zähler für Strom, Gas und Wasser und übermittelt je nach Tarifanwendungsfall (TAF) die Daten in gewissen Abständen an den Energieversorger. Durch die Anbindung von Messstellen an Kommunikationsnetze ermöglicht das Gateway eine kontinuierliche, zeitnahe und detaillierte Erfassung und Übermittlung von Verbrauchs- und Einspeisedaten. Diese Daten ermöglichen Marktteilnehmern, Netzbetreibern und Regulierungsbehörden eine präzise Abbildung des tatsächlichen Energieverbrauchs und der Einspeisung.
Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten]
Im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende trat 2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Dieses regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Das BSI erhielt im Jahr 2010 vom Bundeswirtschaftsministerium den Auftrag, zwei Schutzprofile und eine Technische Richtlinie für die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems zu erarbeiten.<ref name="BSITR" /><ref name="BSISP" /> Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb hat im Rahmen des Projektes „MessSystem 2020“ ab April 2012 ein Lastenheft für standardisierte Smart-Meter-Gateways ausgearbeitet.<ref name="FNN" />
In Deutschland ist der Einsatz von Smart Metern gesetzlich verpflichtend, wobei der Datenschutz eine zentrale Rolle spielt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet dabei den übergeordneten Rechtsrahmen als unmittelbar anwendbares Europarecht, der durch das Messstellenbetriebsgesetz konkretisiert wurde. Das Smart-Meter-Gateway fungiert dabei als technische Schutzinstanz, indem es die Kommunikation zwischen Messgerät, Netzbetreiber und weiteren Marktteilnehmern verschlüsselt und kontrolliert. Die Datenübertragung ist auf das gesetzlich erlaubte Maß beschränkt. In einem normalen Haushalt wird beispielsweise nur ein aggregierter Tageswert übertragen. Diese technische und rechtliche Begrenzung dient dem Schutz der Privatsphäre und verhindert die Erstellung detaillierter Verbrauchsprofile ohne ausdrückliche Einwilligung.<ref name="Elektriker" />
Die Verarbeitung der Messdaten erfolgt ebenfalls auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung. Eine Einwilligung des Anschlussnutzers ist für dafür nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Für weitergehende Nutzungen wie die Weitergabe von Verbrauchsprofilen an Dritte oder personalisierte Angebote ist jedoch eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Das Prinzip der Datensparsamkeit wird sowohl rechtlich als auch technisch durch das Smart-Meter-Gateway und die BSI-Zertifizierung erzwungen.<ref name="Elektriker" />
Anfang März 2021 stoppte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren vorerst die Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Stromzählern für grundzuständige Messstellenbetreiber.<ref name="OVG" /> Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) im Mai 2023 wurde der Rechtsrahmen an entscheidenden Stellen erweitert und verändert. Ab dem 1. Januar 2025 startet der gesetzlich verpflichtende Rollout von Smart Metern für die grundzuständigen Messstellenbetreiber erneut. Das Gesetz ermöglicht es den Messstellenbetreibern bereits vor dem Start des verpflichtenden Rollouts intelligente Zähler einzubauen.<ref name="ZFK" /> Zum 30. September 2025 hatten die grundzuständigen Messstellenbetreiber eine Quote von 20,2 % aller Pflichteinbaufälle erzielt, entsprechend etwa 940.000 Messlokationen.<ref name="NiehsE" />
Systemarchitektur[Bearbeiten]
Die Kommunikation zwischen dem Smart-Meter-Gateway und den berechtigten Marktteilnehmern erfolgt über verschiedene Netzwerke: das Wide Area Network (WAN) für die externe Kommunikation, das Local Metrological Network (LMN) für die Verbindung zu den Zählern sowie das Home Area Network (HAN) für die Schnittstelle zum Endkunden und zu steuerbaren Geräten. Über das Smart-Meter-Gateway können nicht nur Verbrauchsdaten ausgelesen, sondern auch Steuerungsbefehle an Anlagen gesendet werden. Dies ist insbesondere für die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien von Bedeutung.<ref name="LinnenmannM3" /><ref name="LinnenmannM4" /> Das Smart-Meter-Gateway hat in diesem Gefüge dafür Sorge zu tragen, dass alle Kommunikationsverbindungen verschlüsselt werden und dass nur bekannten Teilnehmern und Geräten vertraut wird.<ref name="BSI - Smart Meter Gateway" />
Lokales metrologisches Netzwerk[Bearbeiten]
Die Lokale-metrologische-Netwerk-Schnittstelle kann nach der Technischen Richtlinie sowohl als Nahbereichs-Funkschnittstelle (wireless Mbus) oder als serielle Schnittstelle ausgeführt sein. Über die Lokale-metrologische-Netwerk-Schnittstelle kommuniziert das Smart-Meter-Gateway mit den angebundenen Zählern (Strom, Gas, Wasser, Wärme) eines oder mehrerer Netzverbraucher. Die Zähler kommunizieren ihre Messwerte über das Local Metrological Network an das Smart-Meter-Gateway.<ref name="LinnemannM2" />
Home Area Network[Bearbeiten]
Die HAN-Schnittstelle ist als Ethernetschnittstelle ausgeführt und dient zur Einbindung des Smart-Meter-Gateways ins Heimnetz des Kunden. An dieser können zum Beispiel steuerbare Geräte wie intelligente Hausgeräte oder ein Energieerzeuger angeschlossen werden. Zur HAN-Schnittstelle gehört auch ein Controllable-Local-System-(CLS-)Interface, das den Fernzugriff auf regelbare Erzeuger wie Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladesäulen und Nachtspeicherheizungen ermöglicht.<ref name="Viva" /> Das Smart-Meter-Gateway stellt dabei sicher, dass jeglicher Zugriff von außen auf steuerbare Geräte im Haushalt verschlüsselt erfolgt.<ref name="GrevelerU" />
Außerdem kann der Kunde über die HAN-Schnittstelle seine Verbrauchs- und bei einer Erzeugungsanlage auch die Einspeisewerte abfragen. Er kann hierzu das Smart-Meter-Gateway über Ethernet mit einem PC oder Tablet verbinden.
In der Praxis hat es sich herausgestellt, dass das Smart-Meter-Gateway als verplombtes System ausgeführt ist. Also je eine Schnittstelle zum digitalen Stromzähler und eine Schnittstelle meist zum Mobilfunknetz hat. Am digitalen Stromzähler befindet sich eine Infrarot-Schnittstelle, die für den Kunden offen ist. Steuerbare Geräte werden dagegen durch einen zweiten Stromzähler (Kunden-Smart-Meter) des Kunden gesteuert.
Wide Area Network[Bearbeiten]
Die WAN-Schnittstelle ist als IP-Schnittstelle ausgeführt. Aus Gründen der Sicherheit gehen sämtliche Kommunikationsverbindungen vom Smart-Meter-Gateway aus. Diese können bei Bedarf oder zu festgelegten Zeitpunkten durch das Gateway etabliert werden. Um aber auch auf spontane Ereignisse reagieren zu können, kann das Smart-Meter-Gateway über einen Wake-Up Dienst zu einem Verbindungsaufbau veranlasst werden. Über die WAN-Schnittstelle ist das Smart-Meter-Gateway in eine Public-Key-Infrastruktur eingebunden und jegliche Kommunikation ist mit TLS verschlüsselt. Die Datenübertragung kann mit verschiedenen Techniken erfolgen. Stand September 2024 gibt es beispielsweise Smart-Meter-Gateways mit LTE-Modem, GPRS, CDMA, IEEE 1901-Breitband-Powerline oder Ethernet-Anschluss.
Sichere Lieferkette[Bearbeiten]
Das Bundesamt für Informationssicherheit hat in einem „Anforderungskatalog zur MSB-Lieferkette“ die Anforderungen an die Sicherheit und Integrität von Smart-Meter-Gateways während der gesamten Lieferkette von der Herstellung bis zum Einbau zusammengefasst. Dadurch sollen Smart-Meter-Gateways auf dem Weg vom Hersteller über die Lagerung und den Transport bis zur Montage vor Manipulation geschützt werden. So soll sichergestellt werden, dass nur unveränderte Smart-Meter-Gateways ihren Montageort erreichen. Damit wird eine Anforderung des Schutzprofils BSI-CC-PP-0073 erfüllt. Dazu muss der Messstellenbetreiber (MSB) ein Sicherheitskonzept für seine konkrete MSB-Lieferkette erstellen und daraus geeignete Sicherheitsmaßnahmen ableiten. Mithilfe der geplanten Sicherheitsmaßnahmen sollen Sicherheitsvorfälle verhindert werden können.<ref name="SiLKe" />
Die Steuerung der Lieferkette erfolgt mittels eines elektronischen Lieferscheins. Dieser enthält nicht nur Lieferinformationen, sondern überträgt auch die für die Inbetriebnahme und Verwaltung der Gateways notwendigen Konfigurationsdaten. Diese Konfigurationsdaten werden sowohl bei der Bestellung als auch bei der Lieferung verschlüsselt und signiert ausgetauscht. Die Verschlüsselung erfolgt nach kryptographischen Standards. Der Austausch der hierfür benötigten digitalen Zertifikate ist über eine Public-Key-Infrastruktur geregelt.<ref name="VDE" />
Das Smart-Meter-Gateway selbst besitzt ein Gehäusesiegel, so dass ein unbefugtes Öffnen des Geräts erkennbar ist. Zusätzlich wird über einen Selbsttest die Integrität der Firmware und die Funktionsfähigkeit der kryptographischen Operationen überprüft. Begleitende organisatorische und technische Maßnahmen sind die Beschränkung des Zugangs zu den Geräten und die Schulung des Personals.<ref name="SiLKe" />
Gateway-Administration[Bearbeiten]
Die Administration der Gateways, also die Konfiguration, Überwachung, Wartung und das Management der digitalen Zertifikate, obliegt dem sogenannten Gateway-Administrator. Der Gateway-Administrator sorgt dafür, dass das Smart-Meter-Gateway ordnungsgemäß funktioniert, die richtigen Marktteilnehmer Zugriff auf die Daten erhalten und notwendige Software-Updates eingespielt werden. Er ist auch für die Verwaltung der Zugriffsrechte und die Einbindung von externen Marktteilnehmern zuständig, die beispielsweise Schaltbefehle über das Gateway an angeschlossene Anlagen senden möchten.<ref name="LinnenmannM3" />
Der Smart-Meter-Gateway-Administrator muss bestimmte Mindestanforderungen an die Informationssicherheit erfüllen. Diese Anforderungen gelten auch für Marktteilnehmer, die die Aufgaben des Administrators selbst übernehmen oder als Dienstleister für Dritte anbieten. Auch sie müssen ein vergleichbares Niveau an Informationssicherheit gewährleisten. Dazu sind einheitliche organisatorische und technische Anforderungen sowie geeignete Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Diese Mindestanforderungen sind in der Technischen Richtlinie BSI-TR-03109-6 festgelegt.<ref name="BSI10" /> Damit ein Messstellenbetreiber als Gateway-Administrator tätig sein darf, muss er sich einem Zertifizierungsprozess gemäß § 25 MsbG unterziehen.<ref name="MsbG25" /><ref name="LinnemannM" />
Der Nachweis der Umsetzung der definierten Mindestanforderungen kann zum einen durch eine ISO 27001-Zertifizierung erbracht werden. Der Gateway-Administrator kann entweder der grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber sein oder ein Unternehmen, das vom Messstellenbetreiber beauftragt wurde.<ref Name="BNetzA" /> Die Aufgaben des Gateway-Administrator umfassen die Installation, Inbetriebnahme, Konfiguration, Administration, Wartung des Smart-Meter-Gateways und die informationstechnische Anbindung von Messgeräten und anderen, an das Smart-Meter-Gateway angebundene technische Einrichtungen.<ref name="BSI3" /> Der Smart-Meter-Gateway-Administrator muss ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
Sicherheitstechnische Anforderungen[Bearbeiten]
Aufgrund der hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Bereich intelligente Messsysteme werden zukünftig in Deutschland nur solche intelligenten Messsysteme zugelassen, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein Smart-Meter-Gateway genügen.<ref name="MsbG" /> Das BSI veröffentlicht die Liste der zertifizierten Smart-Meter-Gateways unter Angabe der Zertifikatsnummer auf einer ihrer Webseiten.<ref name="BSI12" />
Die Mindestanforderungen an die Datensicherheit und mögliche Bedrohungsszenarien sind im Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 festgelegt. Das Schutzprofil entspricht dem Sicherheitsstandard Common Criteria EAL4+ AVA_VAN 5 und ALC_FLR.2.<ref name="BSI2" /> Hierauf basieren die weiteren Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03109.<ref name="BSI1" />
Am 12. Dezember 2018 wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das erste Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway von PPC und OpenLimit erteilt.<ref name="BSI4" /> Am 19. Dezember 2019 wurde das dritte Smart-Meter-Gateway zertifiziert. Damit liegen die Voraussetzung für die Markterklärung nach § 30 MsbG durch das BSI vor. Das BMWi erwartet diese für Anfang 2020.<ref name="BMWi" />
Der erste Einbau eines intelligenten Messsystems mit zertifiziertem Smart-Meter-Gateway erfolgte im Dezember 2018.<ref name="BHKW" />
Technische Anforderungen[Bearbeiten]
Die Technische Richtlinie TR-03109-1 beinhaltet die funktionalen Anforderungen, die ein Smart-Meter-Gateway mindestens erfüllen muss.<ref name="BSI5" /> Das Kapitel 2 in Teil 6 der Richtlinie definiert die technischen Anforderungen an die Gateway-Administration (GWA). Das GWA-System umfasst alle technischen Komponenten, die der Gateway-Administrator für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dazu gehören Anwendungssoftware, IT-Systeme und IT-Komponenten. Sie werden für den Betrieb des intelligenten Messsystems sowie für die Konfiguration der angeschlossenen technischen Einrichtungen eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise auch IT-Infrastrukturen von Dienstleistern und Cloud-Anbietern.<ref name="BSITR6" />
Mit dem GWA-System arbeiten verschiedene Akteure und technische Komponenten zusammen. Dazu gehören unter anderem der GWA selbst sowie autorisierte Bedienpersonen, IT- und Cloud-Dienstleister, externe Marktteilnehmer und Messstellenbetreiber und viele weitere Komponenten und Akteure. Diese haben unterschiedliche Aufgaben und Schnittstellen zum GWA-System. Sie wirken beispielsweise bei der Konfiguration und Wartung mit, tauschen Informationen aus oder stellen eine korrekte Zeitführung sicher.<ref name="BSITR6" />
Nutzen[Bearbeiten]
Smart-Meter-Gateways bilden die technische Basis für den Betrieb von intelligenten Messsystemen und ermöglichen so die Digitalisierung der Energiewende.
Weitere Vorteile sind:
Verbrauchstransparenz[Bearbeiten]
Durch Smart-Meter-Gateways wird im intelligenten Messsystem eine „zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung sowie auch Löschung der Messwerte“ gewährleistet.<ref name="BSI6" /> Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Der Anschlussnutzer kann seine Daten über die Transparenz- und Displaysoftware TRuDI oder über entsprechende Kundenportale abrufen.<ref name="PTB1" />
Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten[Bearbeiten]
Das jährliche Stromzähler-Ablesen im Haus entfällt für den Anschlussnutzer, da das Smart-Meter-Gateway die Daten an den Lieferanten sendet.
Last- und zeitabhängige Tarife[Bearbeiten]
Variable Stromtarife machen verschiedene Strompreisstufen in einem Tarif möglich, d. h. zu bestimmten Zeiten (z. B. tagsüber oder nachts) ist der Strom teurer oder günstiger. Damit können Anschlussnutzer mit ihrem Verbrauchsverhalten aktiv auf die Höhe ihrer Stromkosten Einfluss nehmen. Aufgrund der zeitnahen Verbrauchswerte können außerdem eigenständig unnötige Stromfresser wie falsch angeschlossene Geräte oder Stand-by-Verbraucher identifiziert und der Energieverbrauch gesenkt werden.<ref name="SWGerm" />
Netzstabilität[Bearbeiten]
Smart-Meter-Gateways versenden Daten über Stromverbräuche der letzten 15 Minuten und ermöglichen es den Netzbetreibern so, einen Überblick über Erzeugung und Lasten im Netzgebiet zu erhalten. So kann flexibel auf die steigende Zahl erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Schwankungen von Erzeugungen und Lasten reagiert und die Netzstabilität gewährleistet werden. Smart-Meter-Gateways ermöglichen darüber hinaus die netz- und systemdienliche Integration von flexiblen Letztverbrauchern, den sog. Flexumern, in das Energiesystem.<ref name="WestphalEL" />
Spartenbündelung – Mehrsparten-Metering[Bearbeiten]
Nicht nur Verbrauchswerte für Strom, sondern auch die anderer Sparten wie Erdgas und Fernwärme können in Zukunft über das Smart-Meter-Gateway ausgelesen werden. Dies bietet insbesondere der Wohnungswirtschaft viele Vorteile.<ref name="BMWi2" /> Zum Beispiel können Energieversorger und Wohnungsunternehmen mit dem Mehrsparten-Metering die Prozesskosten für Messstellenbetrieb und die Zählerauslesung deutlich senken.
Technisch wäre es möglich, dass Smart-Meter-Gateways neben der Strommessung weitergehende Aufgaben wahrnehmen – im Smart Home, Smart Building, zur netzschonenden Akku-Beladung in der Elektromobilität und im Gesundheitswesen für das Telemonitoring. Die Idee solch eines intelligenten Stromnetzes erläuterte im Jahre 2007 ein Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm des Wirtschaftsministers Michael Glos.<ref name="BMWi1" />
Allerdings sind im Jahre 2020 handelsübliche Ladestationen „technisch noch nicht dafür ausgelegt“, antwortete Christian Hirte als parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium auf die Anfrage, ob handelsübliche Ladestationen für E-Autos bereits mit den Stromnetzen synchronisiert werden können. Es gebe Probleme mit Protokollen zur Datenübertragung.<ref name="SPON" />
Weiterentwicklung[Bearbeiten]
Die Weiterentwicklung von Smart-Meter-Gateways sowie die sektorübergreifende Bedeutung sind in der Roadmap des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des BSI vom 29. Januar 2019 beschrieben. Die „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ ist der maßgebliche und stetig fortgeschriebene Arbeitsplan für die Fortentwicklung des Smart-Meter-Gateways für weitere Einsatzbereiche nach Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) hin zur umfassenden Kommunikationsplattform für die Energiewende. Die Roadmap unterstützt bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und enthält Arbeits- und Zeitpläne, welche im Dialog mit betroffenen Branchen und Behörden weiterentwickelt werden. Im Zuge dieser Weiterentwicklung soll eine SMGW-Kommunikationsplattform entwickelt werden.<ref name="BSI7" />
Im Bereich des Smart-Meter-Gateway wurden etwa die dazugehörigen Standards, Technischen Richtlinien und Schutzprofile weiterentwickelt. Im Rahmen einer Normungskooperation zwischen dem BSI und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erfolgte im Jahr 2025 eine Anpassung diverser Standards an neue Anforderungen. Hierzu zählten unter anderem die WAN-Norm sowie die Vorgaben für die HAN-Schnittstelle.<ref name="DKEBSI" />
Kritik[Bearbeiten]
Die Kritik am Smart-Meter-Gateway ist vielschichtig und bezieht sich sowohl auf technische, wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Aspekte. Ein zentrales Problemfeld stellt der Datenschutz dar. Eine viertelstündliche Erfassung von Verbrauchsdaten kann als unverhältnismäßig erachtet werden, da sie möglicherweise Rückschlüsse auf das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Nutzer zulässt. Es besteht die Befürchtung, dass diese Daten nicht ausschließlich für die Netzsteuerung, sondern auch für andere Zwecke genutzt werden könnten, was Unsicherheit und Akzeptanzprobleme hervorruft.<ref name="RadtkeJ" />
Datenschutzfragen[Bearbeiten]
Der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle beim Einsatz von Smart Metern, weil die feingranulare Aufzeichnung von Stromverbrauchsdaten Rückschlüsse auf den Lebensablauf von Bürgern ermöglichen kann. Die Diskussionen drehen sich daher neben Aspekten der Verschlüsselung regelmäßig darum, wie granular Verbrauchsdaten gespeichert werden, wo sie gespeichert werden und wer Zugang zu den Daten erhält. Kritiker meinen, der Schutz der Privatsphäre sei fraglich, weil das Risiko bestünde, dass der Kunde zum „gläsernen Kunden“ wird, sofern Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten übertragen werden. Erfassung und missbräuchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestatteten weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten der Kunden.<ref name="Focus" /> Aus diesem Grund sollen im deutschen Modell regelmäßig die detaillierten Verbrauchsdaten nicht an den Netzbetreiber übermittelt werden. Sie sollen, wo möglich, im intelligenten Messsystem verbleiben. Eine Tarifierung, d. h. die Zuordnung von Stromverbrauchswerten zu Tarifstufen zwecks Erstellung einer Rechnung, soll vorrangig im Smart-Meter-Gateway erfolgen („dezentrale Tarifierung“).<ref name="BSI8" /> Detaillierte Verbrauchsdaten müssen dem Netzbetreiber nicht vorliegen, um nach unterschiedlichen Tarifen abzurechnen – er muss lediglich die Tarifumschaltung des Zählers vornehmen. In der neuen Architektur nach BSI-Schutzprofil muss der Nutzer seine Daten und ihre Verwendung immer einsehen können.<ref name="BSI9" />
Kostensteigerung[Bearbeiten]
Die Kosten für den Messstellenbetrieb tragen die Endverbraucher, wobei im Messstellenbetriebsgesetz Preisobergrenzen vorgegeben sind. Diese lagen im Jahr 2026 bei einem jährlichen Verbrauch von bis zu 2000 Kilowattstunden bei 23 Euro pro Jahr und bei einem Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden bei 100 Euro.<ref name="BSI11" /> Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erarbeitete Kosten-Nutzen-Analyse kam zu dem Ergebnis, dass sich mit intelligenten Zählern in Durchschnittshaushalten keine Kosten einsparen lassen. Danach würden die Kosten die möglichen Einsparungen erheblich übertreffen. Eine flächendeckende Einbauverpflichtung wurde als unzumutbar bewertet.<ref name="BMWi3" /> Seit dem Jahr 2024 sind in Deutschland die jährlichen Kosten eines intelligenten Messsystems teilweise auf 20 Euro brutto pro Jahr gedeckelt. Deutlich höhere Preise werden den Kunden in vielen Fällen auch weiterhin berechnet, beispielsweise für Betreiber von PV-Anlagen, Großverbraucher sowie Besitzer eines steuerbaren Verbrauchers.<ref name="BW" /> Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt der Bundeshaushalt.
Versorgungssicherheit und Smart Meter als Angriffspunkt[Bearbeiten]
Eine weitere Problematik des intelligenten Stromnetzes ist die Gefährdung durch elektronische Angriffe bis hin zu einem Blackout, dem plötzlichen Stromausfall großer Stromnetze.<ref name="Zukunft" /> Während davon ausgegangen wird, dass die zentralen Steuer- und Datenspeichersysteme der Versorger nach Stand der Technik geschützt sind, bilden die Smart Meter zusätzliche lokale Angriffspunkte.
Literatur[Bearbeiten]
- BSI: Das Smart Meter Gateway. Sicherheit für intelligente Netze. In: bsi.bund.de.
Weblinks[Bearbeiten]
- BSI – Smart-Meter-Gateway. In: bsi.bund.de.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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März 2019.</ref> <ref Name="BNetzA">Bundesnetzagentur – Smart Meter – Smart-Meter-Gateway-Administrator. Abgerufen am 15. März 2019.</ref> <ref name="BSI1">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Technische Richtlinie BSI TR-03109. (PDF) Abgerufen am 15. März 2019.</ref> <ref name="BSI2">BSI - Schutzprofil Smart Meter Gateway. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 5. September 2026.</ref> <ref name="BSI3">Smart-Meter-Gateway. Cybersicherheit für die Digitalisierung der Energiewirtschaft. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 4. September 2026.</ref> <ref name="BSI4">Erstes Smart Meter Gateway zertifiziert. Meilenstein der Energiewende erreicht. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 20. Dezember 2018, abgerufen am 20. Dezember 2018.</ref> <ref name="BSI5">Technische Richtlinie BSI TR-03109-1. (PDF; 2.918,94 kB) In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. 16. Januar 2019, abgerufen am 23. Juni 2019.</ref> <ref name="BSI6">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeitzum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG. (PDF) Abgerufen am 15. März 2019.</ref> <ref name="BSI7">Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. (PDF) Roadmap für die Weiterentwicklung der technischen BSI-Standards in Form von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien. Abgerufen am 28. März 2019.</ref> <ref name="BSI8">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI TR-03109-1, Ziff. 4.2.2.2 TAF2: Zeitvariable Tarife (nach § 40 (5) EnWG).</ref> <ref name="BSI9">Protection Profile for a Smart Meter Gateway (SMGW-PP). In: bsi.bund.de. Abgerufen am 8. September 2026.</ref> <ref name="BSI10">TR-03109-6 Smart-Meter-Gateway-Administration. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 4. September 2026.</ref> <ref name="BSI11">BSI - Smart-Meter-Gateway - FAQ. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 4. September 2026.</ref> <ref name="BSI12">BSI - Zertifikatsnachweise nach § 24 Messstellenbetriebsgesetz - Zertifizierte Produkte - Intelligente Messsysteme. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 5. September 2026.</ref> <ref name="BSITR">BSI - Technische Richtlinie BSI TR-03109. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 22. Juli 2026.</ref> <ref name="BSITR6">Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Technische Richtlinie BSI TR-03109-6, Smart-Meter-Gateway Administration, Version 2. Kapitel 2: „Technische Einleitung“. S. 4–6.</ref> <ref name="BSISP">BSI - Schutzprofil Smart Meter Gateway. In: bsi.bund.de. Abgerufen am 22. Juli 2026.</ref> <ref name="BSI - Smart Meter Gateway">BSI - Smart Meter Gateway. Abgerufen am 17. Februar 2021.</ref> <ref name="BW">Messstellenbetrieb: Ihr Stromzähler | Bayernwerk Netz. Abgerufen am 9. Dezember 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> <ref name="DKEBSI">Standardisierungspartnerschaft: DKE und BSI treiben Digitalisierung der Energiewende voran. In: dke.de. 16. Juni 2025, abgerufen am 6. September 2026.</ref> <ref name="Elektriker">Smart Meter Datenschutz: DSGVO & Gateway. In: elektriker.biz. 21. Juli 2026, abgerufen am 6. September 2026.</ref> <ref name="EnME">Eon, Innogy und Netze BW verbauen erste Smart Meter. Abgerufen am 6. März 2019.</ref> <ref name="FNN">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.FNN-Projekt MessSystem 2020 ( vom 12. April 2016 im Internet Archive)</ref> <ref name="Focus">FOCUS Online: Intelligente Stromzähler sollen uns sparen helfen. Wir aber bezahlen mit Daten. Abgerufen am 15. März 2019.</ref> <ref name="GrevelerU">Ulrich Greveler: Die Smart-Metering-Debatte 2010–2016 und ihre Ergebnisse zum Schutz der Privatsphäre. In: T. Härder; R. 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