Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
| Landesamt für Verfassungsschutz Bremen — LfV HB — | |
|---|---|
| colspan="2" class="notheme" style="padding: 1em 0; text-align: center; background:#Vorlage:Standardfarbe; color:#202122;" | | |
| Staatliche Ebene | Land Bremen |
| Stellung | Abteilung des Bremer Innensenats |
| Gründung | 17. Oktober 1950<ref name="Gründungsdatum" /> |
| Hauptsitz | Bremen |
| Leiter | Thorge Koehler |
| Bedienstete | 71<ref name="Mitarbeiter und Budget" /> (Stand: 2025) |
| Haushaltsvolumen | 6,3 Mio. Euro<ref name="Mitarbeiter und Budget" /> (Stand: 2025) |
| Netzauftritt | Verfassungsschutz Bremen |
Das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen (LfV HB) ist der Nachrichtendienst des Landes Bremen und wurde im Jahr 1950 gegründet.<ref name="Gründungsdatum">Innensenat Bremen: Frühwarnsystem für die Demokratie – das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz besteht seit 75 Jahren (PDF), veröffentlicht am 28. November 2025, abgerufen am 29. Juni 2026</ref> Der Verfassungsschutz Bremen ist (anders als der Name suggeriert) eine Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres, die als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Abteilung über die Arbeitskraft von 71 Vollzeiteinheiten und ein Gesamtbudget von 6,3 Millionen Euro.<ref name="Mitarbeiter und Budget">Innensenat Bremen: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 24, veröffentlicht am 29. Juni 2026, abgerufen am 29. Juni 2026</ref> Damit handelt es sich um den kleinsten Landesverfassungsschutz Deutschlands. Leiter ist seit dem 1. Mai 2023 Thorge Koehler.<ref>Landesamt für Verfassungsschutz ab Mai unter neuer Leitung - Pressestelle des Senats. Abgerufen am 25. Juni 2023.</ref>
Aufgaben[Bearbeiten]
Die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten und zu schützen ist primäres Ziel des Verfassungsschutzes im Lande Bremen, zugleich die Sicherheit des Bundes und der Länder. Diesbezüglich sammelt und wertet das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien Hansestadt Bremen Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dazu zählen die Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung und die Scientology-Organisation. Auch die Spionageabwehr fällt in die Aufgaben des LfV Bremen. Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Die Erkenntnisse des LfV werden im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht veröffentlicht.<ref name="VSB 2018 HB">Verfassungsschutzbericht 2018. (PDF) In: Der Senator für Inneres. 24. April 2019, abgerufen am 22. März 2020.</ref>
Geschichte[Bearbeiten]
Im Oktober 1949 beschloss der Senat der Freien Hansestadt Bremen die Einrichtung einer Behörde, aus der später das LfV hervorging. 1954 waren 24 Mitarbeiter in der Behörde beschäftigt. Der erste Amtsleiter war der Polizist und Gewerkschafter Heinz Klemmer. Der eigentliche Experte für die nachrichtendienstliche Tätigkeit war sein Stellvertreter Hans Meisner. Er wechselte 1955 zum Militärischen Abschirmdienst (MAD) und baute die Schule für Nachrichtenwesen der Bundeswehr auf.<ref>Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 86.</ref> In den Anfangsjahren der Behörde lag der Fokus auf Altnazis und kommunistischen Parteien. In den 1970er-Jahren verlagerte sich das Arbeitsgebiet auf neonazistische Gruppen und die autonome Szene. Im weiteren Verlauf kamen neue Beobachtungsobjekte hinzu. Dies war etwa der Bereich Ausländerextremismus mit Organisationen wie der PKK oder den Grauen Wölfen, der Islamismus mit Hamas, Hisbollah oder Salafisten sowie der Phänomenbereich der sogenannten Reichsbürger.<ref>Landesamt für Verfassungsschutz Bremen: Frühwarnsystem für die Demokratie – das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz besteht seit 75 Jahren (PDF), veröffentlicht am 28. November 2025, abgerufen am 22. April 2026</ref> In neuerer Zeit befasst sich der Bremer Verfassungsschutz auch mit dem Thema Desinformation und Phishingkampagnen durch ausländische Geheimdienste und macht mittels Werbetafeln auf solche und andere Gefahren aufmerksam.<ref>Neue Wege: Bremer Verfassungsschutz warnt auf digitalen Werbetafeln vor Bedrohungen. In: Stern. 22. April 2026, abgerufen am 22. April 2026.</ref><ref>Freie Hansestadt Bremen: Verfassungsschutz warnt vor Gefahren, veröffentlicht am 22. April 2026, abgerufen am 22. April 2026</ref>
Mitarbeiter und Haushalt[Bearbeiten]
Für das Haushaltsjahr 2025 war dem Bremer Verfassungsschutz die Arbeitskraft von 71 Mitarbeiterstellen zugewiesen. Im gleichen Zeitraum verfügte die Behörde über ein Budget von 6,3 Millionen Euro. Davon wurden 4,6 Millionen Euro für Personal, 1,4 Millionen Euro für Sachmittel und 236.960 Euro für investive Ausgaben aufgewendet.<ref name="Mitarbeiter und Budget" /> Im Rahmen des Sparkurses der Landesregierung muss der Bremer Verfassungsschutz seit dem Jahr 2025 pro Jahr eine Stelle abbauen. Er ist damit der einzige Verfassungsschutz in Deutschland, bei dem Personal abgebaut statt verstärkt wird.<ref name=":0">Bremen kürzt Personal beim Verfassungsschutz – als einziges Bundesland. In: Buten un binnen. 29. November 2025, abgerufen am 29. November 2025.</ref><ref>Ralf Michel: Verfassungsschutz: Bremen im Fokus von Bedrohungen aus dem Ausland. In: Weser-Kurier. 28. November 2025, abgerufen am 29. November 2025.</ref>
Kontrolle[Bearbeiten]
Die Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Bremen obliegt unter anderem der Parlamentarischen Kontrollkommission der Bremischen Bürgerschaft, den Gerichten und dem Bremer Datenschutzbeauftragten.
Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]
Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien Hansestadt Bremen arbeitet mit seinen Mitarbeitern auf den Grundlagen des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BremVerfSchG), des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BremSÜG), dem Antiterrordateigesetz (ATDG) und dem Artikel 10-Gesetz (G 10). Die Zusammenarbeit erfolgt mit den weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz. Durch die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungschutzgesetzes (BVerfSchG) bleibt der Datenschutz des Bürgers gewahrt und obliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen ist ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die Voraussetzung einer Überprüfung finden sich im Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />
Die Seite Vorlage:Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css hat keinen Inhalt.Vorlage:Klappleiste/Anfang
| Nachrichtendienste des Bundes: |
Bundesnachrichtendienst (BND) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Militärischer Abschirmdienst (MAD) |
|
| Landesämter für Verfassungsschutz in: |
Baden-Württemberg | Bayern | Bremen | Hamburg | Hessen | Sachsen | |
| Verfassungsschutzabteilungen in den Landesinnenministerien von: |
Berlin | Brandenburg | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |