Verlagsbeilage
Verlagsbeilagen sind separate Blätter einer Zeitung, die nicht zum redaktionellen Bestandteil gehören.<ref>Stichwort: „Verlagsbeilage“, in Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.SAP Bibliothek ( des Vorlage:IconExternal vom 12. August 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Hintergrund[Bearbeiten]
Um die Unabhängigkeit journalistischer Berichterstattung zu gewährleisten, ist bei Printmedien die Redaktion vom Verlag getrennt. Die Redaktion ist für die inhaltlichen Beiträge verantwortlich, während der Verlag für Vermarktung und wirtschaftliche Belange zuständig ist. Der Begriff „Verlagsbeilage“ ist sogesehen ein Euphemismus für „Werbebeilage“.
Weblinks[Bearbeiten]
- Sebastian Heiser: taz Blogs → Jetzt sprechen die Schleichwerber. In: blogs.taz.de. 18. April 2011.
- Michael Hanfeld: Abhöraffären bei „Süddeutscher“ und „taz“. In: faz.net. 21. Februar 2015.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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