Verteilungsnormen
Als Verteilungsnormen (auch Schrankennormen<ref>Brähler, Gernot (2014). Internationales Steuerrecht: Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung. Springer Gabler. S. 104 ff.</ref>) werden die Artikel in Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet, welche besagen, ob nur einer oder beide Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht haben. Handelt es sich um „vollständige“ oder „ausschliessliche“ Verteilungsnormen, so wird das Besteuerungsrecht nur einem Staat zugeteilt, wohingegen die „unvollständigen“ oder „nicht ausschliesslichen“ Verteilungsnormen beiden Vertragsstaaten ein gewisses Besteuerungsrecht einräumen.<ref>Madeleine Simonek, in: Zweifel/Beusch/Matteotti (Hrsg.), Kommentar zum internationalen Steuerrecht, Art. 23 A, B OECD-MA N 1</ref> Im Fall von „unvollständigen“ oder „nicht ausschliesslichen“ Verteilungsnormen bedarf es die Methodenartikel, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Methodenartikel besagen wie der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet, wenn auch der andere Vertragsstaat Einkünfte oder Vermögen besteuert.
Im Musterabkommen der OECD (OECD-MA) sind die Artikel 6–22 Verteilungsnormen.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />