Video-on-Demand
Video-on-Demand [<templatestyles src="IPA/styles.css" />Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.] (VoD, Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden., Abrufvideo) ist der Anglizismus für die Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einem Onlinedienst herunterzuladen oder per Streaming direkt anzusehen.
Varianten[Bearbeiten]
Kann der Zeitpunkt der Wiedergabe beliebig gewählt werden, spricht man von True Video-on-Demand. Im Gegensatz dazu starten die Inhalte bei Near-Video-on-Demand (auch Video-near-Demand) in festen Intervallen; man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Wird statt eines Livestreams ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Inhalte verwendet, spricht man von Push-Video-on-Demand.
Je nach Abrechnungsform und/oder Nutzungsrecht existieren folgende Varianten:
Subscription-Video-on-Demand[Bearbeiten]
Bei der Variante Subscription-Video-on-Demand (SVoD) bzw. Abonnement erfolgt die Abrechnung pauschal, häufig für einen Monat. Im vereinbarten Zeitraum können unbegrenzt Inhalte aus dem Katalog des Anbieters abgerufen werden.<ref>Ralf Kaumanns, Veit Siegenheim: Video-on-Demand als Element im Fernsehkonsum? In: MediaPerspektiven. 12/2006, S. 622–629. PDF</ref>
Beispiele
Advertised-Video-on-Demand[Bearbeiten]
AVoD steht für Advertising Video-on-Demand oder Advertised Video-on-Demand und bezeichnet werbefinanziertes Streaming. Es gibt Hybrid-Angebote, die neben einem (vergünstigten) monatlichen Subscription-Preis auch Werbung enthalten.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>
Beispiele
- Amazon Freevee, ehemalige werbefinanzierte Plattform von Amazon, eingestellt zu Gunsten von Prime Video
- Moviedome von Plaion.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>
- Netzkino und weitere Kanäle der Spotfilm Networx GmbH.
- YouTube ist ein bekanntes Beispiel für eine Videoplattform mit werbefinanziertem Streaming.<ref>Joerg Rumbucher: Global Player forcieren AVoD-Aktivitäten, in: Blickpunkt: Film Nr. 5/2019, S. 58 f.</ref>
- Joyn ist ein Streamingdienst der ProSiebenSat.1 Media SE, über den hauptsächlich AVoD-Sreams angeboten werden. Daneben gibt es ein kostenpflichtiges Abomodel Joyn PLUS+.
Download-to-Rent[Bearbeiten]
Bei der Variante Download-to-Rent (DTR) erwirbt der Nutzer ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Inhalt (z. B. 48 Stunden) und kann ihn in diesem Zeitraum beliebig oft wiedergeben. Dies ist eine der häufigsten Nutzungsarten und tritt in zwei Formen auf: TVoD und PPV bzw. SVoD.
Beispiele
- ITunes Store
- Prime Video
Pay-per-View[Bearbeiten]
Bei der Variante Transactional-Video-on-Demand (TVoD) bzw. Pay-per-View (PPV) werden Inhalte im Einzelabruf, also nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet.
Download-to-Own[Bearbeiten]
Bei der Variante Download-to-Own (DtO) erwirbt der Nutzer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Inhalt und kann ihn archivieren, meist als kopiergeschützte Datei auf einem eigenen Laufwerk, und dann beliebig oft wiedergeben. Das Eigentum an den Inhalten bleibt trotz der irreführenden Bezeichnung beim Rechteinhaber. Dies ist die weitaus seltenere Nutzungsart. In Fachkreisen wird diese Variante auch Electronic-Sell-Through (EST) genannt.
Beispiele
Kino-on-Demand[Bearbeiten]
Kino-on-Demand ist eine Abwandlung des bekannten Systems Video-on-Demand. Mit einem wesentlichen Unterschied: Kinos können künftig ebenfalls am digitalen Vertrieb mitverdienen. Somit generieren sie Zusatzeinnahmen, um der rückläufigen Kinoentwicklung entgegenzuwirken. Es gibt verschiedene Varianten. Zum einen können die Kinos einen eigenen Unterdienst auf ihren Homepages zur Verfügung stellen und somit an den Einnahmen durch den Onlinevertrieb partizipieren. Zum anderen entstehen in Deutschland gerade Plattformen, bei denen durch die Registrierung und der beinhalteten Postleitzahl die Kino-on-Demand-Funktionalität ausgewertet wird: Wenn der Nutzer einen Film über diese Plattform sieht, wird seine Postleitzahl ausgewertet und das Kino, welches in seinem PLZ-Bereich liegt, bekommt einen Prozentsatz der Einnahmen. Im Gegenzug bewerben die Kinos vor jedem ihrer Filme diese Plattform. Dies schafft eine große Reichweite, von der auch die Filmemacher profitieren.
Kino-on-Demand im Grundgerüst hat nichts mit Day-and-Date-Starts (zeitgleiches Starten von Filmen online und im Kino) zu tun, arbeitet aber darauf hin.<ref>Artikel Citynews: Kölner Startup will Video-on-Demand auch für Kinobetreiber rentabel machen, abgerufen am: 23. Juli 2015</ref>
Situation in Deutschland[Bearbeiten]
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden. Bei den Angeboten muss unterschieden werden in kostenfreie wie beispielsweise Mediatheken der Fernsehsender sowie YouTube oder Bs.to und kostenpflichtige Diensten wie z. B. iTunes, Prime Video, Netflix, Videoload und maxdome. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Anbieter (ARD, ZDF) mit der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag abzugrenzen von den privaten Mediatheken (z. B. RTL, ProSieben, Sat1), die sich durch Werbeeinnahmen stützen. Ein weiterer Anbieter kostenfreier VoD Inhalte war auch MyVideo, die sich über die ProSiebenSat1 Media Group finanzieren und daher audiovisuelle Inhalte ohne Gebühren zeigen dürfen. Die meisten Angebote im Streaming-Bereich sind jedoch kostenpflichtig und rechnen entweder mittels Abo-System ab oder berechnen pro Film oder Serienfolge gestaffelte Gebühren.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden., Video on Demand im Aufwärtstrend</ref>
Die ProSiebenSat.1 Media AG (dazu gehören: ProSieben, Sat.1, kabel eins und sixx) plante 2010 zusammen mit der RTL Group Deutschland (dazu gehören: RTL, RTL II, Super RTL, RTL Nitro, n-tv und VOX), „die deutsche Antwort auf das amerikanische Hulu.com“, mit dem Arbeitstitel „Amazonas“,<ref name="DWDL_8. Aug">DWDL.de: „Gericht bestätigt Kartellamtsverbot von VoD-Portal“, aufgerufen am 8. August 2012.</ref> in Betrieb zu nehmen. Obwohl Video-on-Demand-Angebote bereits bei beiden Sendergruppen vorhanden sind, war geplant, alle zur Verfügung stehenden Programme auf einer Seite zu vereinen. Die Vermarktung des neuen Onlineportals sollten die Sender selbst übernehmen.<ref>Quotenmeter.de: Deutsches Hulu: ProSiebenSat.1 und RTL planen TV-Portal, aufgerufen am 6. August 2010.</ref> Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt mussten die Sendernetzwerke ihr Konzept der geplanten Videoplattform umstellen und es dem Bundeskartellamt erneut vorlegen.<ref>Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 22. Februar 2011, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden.</ref> Am 18. März 2011 hieß es laut DWDL.de, das Bundeskartellamt habe erneut keine Zustimmung einer gemeinsamen Videoplattform gegeben. Laut Statement der RTL Group wolle man nun rechtlich gegen das „nicht nachvollziehbare“ Urteil vorgehen. Bei der ProSiebenSat.1 Media AG hält sich die Enttäuschung jedoch in Grenzen. Man sieht sich mit dem Onlineportal maxdome recht gut auf dem Markt positioniert.<ref>DWDL.de: „Kartellamt untersagt gemeinsame Video-Plattform“, aufgerufen am 18. März 2011.</ref> Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verbot der geplanten Video-on-Demand-Plattform. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.<ref name="DWDL_8. Aug" />
Die Angebote können nach den folgenden Vergleichskriterien bewertet werden:
- Verfügbarkeit (unabhängig vom Netzbetreiber oder nur in speziellen Netzen nutzbar)
- Katalog (Angebot an Material)
- Offline-Funktionen (Streaming vorgespeicherter Inhalte ohne Internetverbindung möglich)<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden., aufgerufen am 2. März 2015.</ref>
- Verfügbare Videoqualität (insbesondere DVD- vs. HD-Qualität)
- Verfügbare Audioqualität (Stereo- vs. Mehrkanalton)
- Sprachen / Untertitel (Originalversion, Originalversion mit deutschen Untertiteln, deutsche Synchronisierung)
Technischer Hintergrund[Bearbeiten]
Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung, wie bei IPTV, oder über ein Breitbandkabelnetz gesendet. Der Rückkanal, über den die Senderwahl des Kunden an das Sendezentrum übermittelt wird, ist bei einer Internetverbindung vorhanden oder wie bei Unitymedia Video-on-Demand über Kabelfernsehen mit Rückkanal, alternativ über das Telefonnetz geschaltet.
Des Weiteren lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden:
Download / Progressiver Download[Bearbeiten]
Hier muss das Video vor dem Betrachten heruntergeladen werden. Beim progressiven Download ist es möglich, schon während des Downloads mit dem Betrachten zu beginnen, wenn bereits genug Daten heruntergeladen wurden und ein entsprechender Puffer gebildet wurde. Dadurch können auch mit wenig Bandbreite Filme heruntergeladen werden, die für das direkte Streaming-Verfahren eine höhere Datenrate benötigen würden.
Streaming[Bearbeiten]
Beim Streaming werden die Daten gleichzeitig heruntergeladen und wiedergegeben. Der Anbieter benötigt dazu einen Streaming-Server und der Anwender einen entsprechenden Client.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden.</ref> Eine vollständige Kopie der Datei muss in diesem Falle nicht gespeichert werden. Oft werden die Daten nur im flüchtigen Speicher (Arbeitsspeicher) des Programmes zwischengespeichert, bis sie angezeigt wurden. Über entsprechende Flusssteuerungen wird dafür gesorgt, dass stets genug Daten vorrätig sind, um Ungleichmäßigkeiten der Datenübertragung kompensieren zu können, aber auch nicht zu viel Speicher verwendet wird. Die Bandbreite der Netzwerk-Verbindung zwischen Server und Anwender muss mindestens der Datenrate des betrachteten Videos entsprechen.
Umsatzentwicklung in Deutschland[Bearbeiten]
In den Jahren 2004 und 2005 verhielten sich die Umsätze der Video-on-Demand-Anbieter konstant und befanden sich mit einer Million Euro Umsatz noch auf einem geringen Niveau. Der Boom in der Branche setzt im Jahr 2006 ein und der Umsatz stieg um 100 Prozent. Von 2006 bis 2008 vervierfachte sich der Umsatz auf acht Millionen Euro, mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 139 Prozent. Im Jahr 2009 nahm die Wachstumsrate des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr 2008 leicht von 167 Prozent auf 163 Prozent ab und befand sich auf einem Niveau von 21 Millionen Euro. Von 2010 bis 2011 nahm der Umsatz der Branche um 49 Prozent, auf 64 Millionen Euro zu und von 2011 bis 2012 um weitere 48 Prozent auf 95 Millionen Euro.<ref>Online Videotheken Vergleich.com: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden., abgerufen am 29. Mai 2013.</ref>
Nach den starken Zunahmen des jährlichen Umsatzes von 2006 bis 2011 werden die Wachstumsraten des Umsatzes wahrscheinlich abnehmen. Bereits seit 2010 verringert sich das Wachstum des Umsatzes kontinuierlich. Es wird angenommen, dass sich die Wachstumsrate des Umsatzes bis zum Jahr 2015 bei nur noch 10 Prozent befinden und in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau bleiben wird.<ref>Online Videotheken Vergleich.com: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden., abgerufen am 29. Mai 2013.</ref>
Nach neuen Prognosen des Digitalverbands Bitkom und des Marktforschungsinstituts Information Handling Services<ref>Umsätze mit Video-Streaming steigen um ein Viertel. Bitkom-Presseinformation vom 22. Januar 2016, abgerufen am 11. Februar 2016.</ref> erzielen Video-On-Demand-Angebote 2016 insgesamt Umsätze von 717 Millionen Euro. Demnach werden Anbieter von kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten voraussichtlich 316 Millionen Euro Umsatz erzielen, bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern erwartet man Umsätze in Höhe von 401 Millionen Euro.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Süddeutsche Zeitung, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>
Siehe auch[Bearbeiten]
- Streaming-Suchmaschine
- Audio-on-Demand (AoD)
- Horizon (Plattform)
- Podcasting
- Videoportal
- Webvideo
- Digitale Distribution
Literatur[Bearbeiten]
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.
- Christian Heger: Filme im Internet. Ausblicke auf das Kino von morgen. In: Media-Perspektiven. 12/2011, S. 608–616. PDF
- Matthias Kurp: Fernsehnet. Wie Streaming und Video-on-Demand das TV-Geschäft verändern, in: Funkkorrespondenz Nr. 35/2014 vom 29. August 2014
- Michael Schauz: Video-on-Demand – Bedrohung für das Verleihgeschäft der Videotheken. Fischer, München 1997, ISBN 3-88927-206-1.
Weblinks[Bearbeiten]
Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />