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Amtsgericht Rethem

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Das Amtsgericht Rethem war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rethem. Es befand sich im Amtsgebäude Lange Straße 4 in Rethem.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.<ref>Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)</ref> Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Rethem, mit der Neugestaltung ohne die Gemeinden Benzen, Borg mit West-Cordingen, Ebbingen, Fulde mit Nüningen und Gakenhof, Griemen mit Kettenburg und Fallbeck, Hünzingen, Idsingen Sievern, Stellichte, West-Ahrsen und West-Jarlingen.<ref>Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 60 f., online</ref> Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.<ref>Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online</ref> Im Jahre 1859 wurde das Gericht aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Ahlden und des Amtsgerichtes Walsrode zugeordnet.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references/>

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