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Christoph Knauer

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Christoph Knauer (* 13. Januar 1971 in Landsberg am Lech) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Leben[Bearbeiten]

Knauer studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an den Universitäten in München (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Cambridge. Nach dem Ersten Staatsexamen war er von 1995 bis 2000 als Assistent am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Claus Roxin tätig. Seitdem ist er Lehrbeauftragter im Straf- und Strafprozessrecht. 2000 wurde er promoviert. 2002 absolvierte er die Zweite Juristische Staatsprüfung. Zunächst arbeitete Knauer von 2002 bis 2005 als Leitender Lektor im Verlag C.H. Beck und wurde 2005 Leiter der Verlagsgruppe Recht der Wolters Kluwer Deutschland GmbH.

Nach seiner Zeit in der juristischen Verlagsbranche trat er 2007 als of counsel in die Kanzlei Ufer Amelung Rechtsanwälte ein. Zwischen 2008 und 2009 war er weiterhin als Verlagsbereichsleiter und Prokurist im Verlag C.H. Beck tätig. Von 2009 bis 2022 war Knauer Partner in der Kanzlei Ufer Knauer Rechtsanwälte in München. Zum Jahr 2023 gründete er zusammen mit zwei Kollegen die Kanzlei Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Standorten in München, Berlin, Frankfurt und Stuttgart.<ref>Website der Kanzlei Knauer&</ref><ref>Nach Trennung von Ufer Knauer Christoph Knauer gründet neue Kanzlei. lto.de, abgerufen am 1. Januar 2023.</ref>

Im März 2015 wurde er zum Honorarprofessor für die Fachgebiete Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München ernannt. Zudem war er von 2002 bis 2025 Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Im Mai 2025 gründete er die Einheit Knauer& Investigation für Interne Untersuchungen und KI-Anwendungen.

Anwaltliche Tätigkeit (Auswahl)[Bearbeiten]

Knauer verteidigte unter anderem im sogenannten Wildmoser/Allianz-Arena-Verfahren<ref>Keine Gnade für Wildmoser</ref>, im sogenannten Siemens-Verfahren<ref>Siemens-Schmiergeldprozess: Ex-Mitarbeiter setzen auf Wannemacher, Brehm & v. Moers und Ufer Knauer</ref> und war in den Korruptionsverfahren um Ferrostaal sowie Krauss-Maffei und MAN als Individualverteidiger mandatiert. Als Ombudsmann der Deutschen Bahn AG nahm Knauer als unabhängige Vertrauensperson interne und externe Hinweise auf Korruption entgegen. Er berät und vertritt insbesondere Kreditinstitute und deren Führungskräfte in strafrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen. So war Knauer unter anderem im Zusammenhang mit dem sogenannten Kirch-Prozess<ref>Kein Prozessbetrug: Fitschen & Co. erringen Freispruch im Deutsche Bank-Prozess</ref> für die Deutsche Bank tätig.

Des Weiteren vertritt er zudem auch die aufsichtsrechtlichen Fragen (u. a. bezüglich der sogenannten Cum/Ex-Transaktionen seit 2011 den Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG<ref>Gutachten mit Sprengkraft: Skadden beweist aktive Rolle der HVB bei Cum-Ex-Deals</ref> sowie die Commerzbank AG, HSH Nordbank AG und UniCredit Bank AG betreffend der Panama-Papers<ref>Ermittlungsverfahren: Commerzbank rüstet sich mit Ufer Knauer</ref>).

In der Revision verteidigte er in zahlreichen wichtigen Verfahren, beispielsweise im Fall Karl-Heinz Schreiber.

2011 wurde er in der Wirtschaftswoche von einer unabhängigen Jury in das Ranking der 25 führenden Wirtschaftsstrafrechtler in Deutschland<ref>WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht</ref> gewählt. 2013, 2014, 2015 und 2016 wurde Knauer für den Bereich Strafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht in die FOCUS-Liste „Deutschlands Top-Anwälte“mit aufgenommen. Laut JUVE-Handbuch 2022/2023 gilt er bei Wettbewerbern als „fachlich und rhetorisch brillant“, „extrem stark, hervorragende Führung komplexer Mandatet“ und als „starker Stratege“, „große Erfahrung“ und „gut vernetzt“. Er ist seit 2019 Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG).<ref>Vorstand, auf m-j-g.de, abgerufen am 5. Februar 2023</ref> Zudem ist er seit 2020 Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied der AG Rechtsstaat der BRAK. Er ist seit Juni 2022 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer München und seit Dezember 2022 Vizepräsident. Außerdem ist er seit Januar 2024 Vorsitzender des Beirats der BRAK-Mitteilungen (Mitteilungsblatt der Bundesrechtsanwaltskammer), sowie seit Januar 2025 Mitglied der unabhängigen, interdisziplinären Kommission für grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH) (sog. „Gablingen-Kommission“) und Seit September 2025 Mitglied der von der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz berufenen Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung.

Veröffentlichungen (Auswahl)[Bearbeiten]

Herausgeberschaften[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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