Diffamierung
Als Diffamierung (von Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.) bezeichnet man die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. „Neudeutsch“ wird auch der Begriff Bashing synonym verwendet.<ref>„Diffamierung“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache DWDS, abgerufen am 15. November 2024. </ref><ref>„Bashing“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 15. November 2024.</ref> Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung gegen partei- oder staatspolitische Gegner.<ref>Christiane Toyka-Seid, Gerd Schneider: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundeszentrale für politische Bildung, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> Die dabei angewendeten Methoden können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben den Zweck, den Betroffenen gesellschaftspolitisch zu schaden.
Eine spezielle Variante ist Mobbing, bei dem Elemente der Diffamierung verwendet werden und das wiederholt und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bund Verlag GmbH, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>
Diffamierung mit strafrechtlichen Konsequenzen[Bearbeiten]
Es gibt drei Varianten, bei denen Diffamierung strafrechtliche Konsequenzen haben kann:
- Wenn die Miss- bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen gegenüber einem oder mehreren Personen durch Worte, Gesten oder Handlungen ausgedrückt wird, spricht man von Beleidigung (StGB §185).<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> Zusätzlich gibt es verhetzende Beleidigung (seit 2021), bei der religiöse, nationale, ethnische, sexuelle Elemente oder eine Behinderung Thema sind (StGB § 192a).<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref>
- Rufschädigende Unwahrheiten gegenüber weiteren Personen heißen üble Nachrede (StGB § 186).<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref>
- Die als Absicht beweisbare geäußerte Unwahrheit gegenüber weiteren Personen wird Verleumdung genannt (StGB §187).<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref>
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Siegfried Jäger: Sprachliche Gewalt gegenüber Minderheiten: Formen der sprachlichen Diffamierung in den Medien und im politischen Diskurs. In: Der Deutschunterricht. (Skriptfehler: Ein solches Modul „URIutil“ ist nicht vorhanden.) Bd. 59, H. 5 (2007), S. 11–21.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />Vorlage:HinweisbausteinVorlage:HinweisbausteinVorlage:Wikidata-Registrierung