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Landgericht Ebern

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Das Landgericht Ebern war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ebern im heutigen Landkreis Haßberge. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte[Bearbeiten]

Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Ebern errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Das Landgericht Ebern wurde aus Gebieten gebildet, die vor dem Reichsdeputationshauptschluss Teile des Hochstiftes Bamberg oder des Hochstiftes Würzburg waren. Dies waren:

Im Jahr 1862 wurde aus den Landgerichten Ebern und Baunach das Bezirksamt Ebern gebildet, das die administrativen Aufgaben des Landgerichts übernahm. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man in Ebern ein Amtsgericht, dessen Sprengel sich aus den Gemeinden des bisherigen Landgerichtsbezirks zusammensetzte.

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Beate Lipp, Günter Lipp, Susi-K. Reimann (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Ebern. In: Der Landkreis Haßberge um 1860. Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Baunach und Ebern. Bearbeitet von Beate und Günter Lipp, Susi-K. Reimann mit einem Beitrag von Klaus Reder. Würzburg 2004, S. 99–159 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 97). [nicht ausgewertet]
  • Vorlage:Unter-Mainkreis 1830
  • Vorlage:Stumpf Bayern 2. Teil 1853

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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