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Offene Stadt

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Ein Banner weist Manila als ‚Offene Stadt‘ aus (1942).

Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff Offene Stadt jedoch nicht verwendet: „Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.“

Davon abweichend wird der Begriff auch als Synonym für unbefestigte Stadt verwendet.

Der Begriff offene Stadt wird allerdings auch in anderen Kontexten angewandt:

  • Als Verständnis des Open Government auf lokaler Ebene: „Die Offene Stadt zeichnet sich durch ein aktives Miteinander von Stadtverantwortlichen und Zivilgesellschaft aus.“<ref>Offene Stadt: wie BürgerInnenbeteiligung, BürgerInnenservice und soziale Medien Politik und Verwaltung verändern (= Öffentliches Management und Finanzwirtschaft. Nr. 16). NWV, Neuer Wiss. Verl, Wien Graz 2012, ISBN 978-3-7083-0877-7.</ref>
  • In Soziologie, Architektur und Stadtplanung: „Die offene Stadt. Eine Ethik des Bauens und Bewohnens“<ref>Richard Sennett: Die offene Stadt: eine Ethik des Bauens und Bewohnens. 2. Auflage. Hanser, Berlin 2019, ISBN 978-3-446-25859-4.</ref>

Beispiele[Bearbeiten]

Einige Städte, die während des Zweiten Weltkrieges zu offenen Städten deklariert wurden:<ref>S. Smirnoff: "Offene Städte" im gegenwärtigen Kriege. Zeitschrift «Neue Schweizer Rundschau» Band 10, 1942–1943, Heft 5, abgerufen am 15. März 2022</ref>

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />