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Pflanzenschutz

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Der Pflanzenschutz umfasst die Gesamtheit der Bemühungen zur Verhinderung oder Minderung von Schäden und Ertragsgsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise.<ref>Rudolf Heitefuß: Pflanzenschutz. Grundlagen der praktischen Phytomedizin. Thieme-Verlag, Stuttgart 2000, 3. Auflage</ref><ref>Rudolf Heitefuß, König, Obst, Reschke: Pflanzenkrankheiten und Schädlinge im Ackerbau. VerlagsUnionAgrar, o. Ort 2000.</ref>

Der Begriff „Pflanzenschutz“ wurde um das Jahr 1890 zum ersten Mal verwendet. Seit 1891 steht er im Titel der in Stuttgart herausgegebenen „Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz“, die 2006 in das internationale Journal of Plant Diseases and Protection überging und im Besitz der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft e. V. vom Springer Verlag herausgegeben wird. In den 1950er Jahren verbreitete sich das Synonym Phytomedizin<ref name="Straumann">Lukas Straumann: Nützliche Schädlinge. Chronos Verlag, Zürich, 2005, ISBN 3-0340-0695-0, S. 326–327</ref>, das in den 1930er Jahren der Mediziner Otto Appel geprägt hatte.

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten]

In Deutschland ist das Pflanzenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes. Es definiert diesen Begriff für sein Anwendungsgebiet als den Schutz der

  • Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen,
  • Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz),

je einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können<ref>§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 Pflanzenschutzgesetz</ref>.

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden, die sich an folgenden Leitlinien orientiert:

  • der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch
    • vorbeugende Maßnahmen
    • Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen
    • Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen
  • der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können.

Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden.

Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes regulieren die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, wobei unterschieliche Richtlinien und Produkte für kommerzielle und private Betreiber zugelassen sind. Im Bereich der chemischen Pflanzenschutzmittel (Pestizide, Fungizide etc.) sind für Haus- und Kleingärten andere Mittel zugelassen, als auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Seit 2024 entwickelt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, in dem neue Rahmenbedingungen definiert werden, etwa technische Lösungen (siehe hierzu: Mechanische Unkrautbekämpfung) statt chemischer.<ref>Patrick Pehl: BMEL-Plan zu Pestiziden: Özdemir stellt Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vor. Abgerufen am 5. September 2024.</ref>

Verfahren und Strategien im Pflanzenschutz[Bearbeiten]

Bausteine des Pflanzenschutzes[Bearbeiten]

Vorbeugende Maßnahmen werden getroffen, um das Befalls- und Infektionsrisiko der Kulturpflanzen auf einem niedrigen, wirtschaftlich unschädlichen Niveau zu halten. Dazu gehören u. a.:

Direkte Maßnahmen werden ergriffen um einen bestehenden oder absehbaren Befall bzw. eine Infektion zu reduzieren. Diese Maßnahmen werden unterteilt:

  • Physikalische Verfahren: Mechanische, thermische, optische und akustische Maßnahmen, z. B. Hacken von Beikräutern, Heißwasser- und Heißluftbehandlung von Saatgut, Schädlingsvergrämung durch Geräusche, reflektierende Mulchauflagen
  • Biotechnische Verfahren, z. B. Kulturschutznetze, Lockstofffallen und Freisetzung von Botenstoffen (Pheromonen), um Paarungen zu verringern
  • Biologische Verfahren: Ausbringung von Nützlingen und nützlichen Mikroorganismen
  • Chemische Verfahren: Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln von naturstofflicher oder chemisch-synthetischer Herkunft, z. B. als Spritzmittel oder als Saatgutbeize

Entscheidungsgrundlagen spielen eine kritische Rolle in der Pflanzenschutzplanung. Hierzu zählen u. a.:

Integrierter Pflanzenschutz[Bearbeiten]

Der Integrierte Pflanzenschutz ist im Pflanzenschutzgesetz definiert als „Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird“. Als Grundlage sollen zudem vorbeugende Maßnahmen und wissensbasierte Entscheidungsgrundlagen voll ausgeschöpft werden.

Der Integrierte Pflanzenschutz ist heute in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ist Bestandteil der guten fachlichen Praxis sowie des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP).<ref>Integrierter Pflanzenschutz und Nationaler Aktionsplan - JKI - Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen. Abgerufen am 20. Juni 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Ökologischer Pflanzenschutz[Bearbeiten]

Der ökologische Pflanzenschutz oder Pflanzenschutz im Ökolandbau ist gesetzlich durch die EU-Ökoverordnung (EG-VO 889/2008) definiert. Er baut darauf auf, vorrangig vorbeugende Maßnahmen anzuwenden, insbesondere sind eine vielfältige Fruchtfolge, Förderung der Bodengesundheit, angepasste Pflanzenernährung und die Schonung von Nützlingen zur natürlichen Schaderregerregulation zu nennen.<ref>Stefan Kühne: Ökologischer Landbau - oekologischerlandbau.julius-kuehn.de. Abgerufen am 20. Juni 2018.</ref>

Treten Schaderreger auf werden diese möglichst unter Nutzung physikalischer, biologischer und biotechnischer Verfahren reguliert. Erst wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, können Landwirte im Ökologischen Landbau auf eine eng begrenzte Auswahl von Pflanzenschutzmitteln zurückgreifen, deren Wirkstoffe in einer Positivliste im Anhang der EU-Basisverordnung aufgeführt sind. Zudem führen das Forschungsinstitut für Biologischen Landbau und die Anbauverbände Betriebsmittellisten mit Pflanzenschutzmittel auf, die auf ihre Eignung für den Ökologischen Landbau bzw. die Verbandsrichtlinien geprüft sind. Zulässig sind dabei hauptsächlich Mittel auf naturstofflicher Basis wie Azadirachtin aus dem Niembaum oder Pyrethrum sowie die Elementarstoffe Schwefel und Kupfer.<ref>Stefan Kühne: Pflanzenschutzmittel im Ökologischen Landbau - oekologischerlandbau.julius-kuehn.de. Abgerufen am 20. Juni 2018.</ref>

Da der Pflanzenschutz im Ökolandbau zu einem großen Teil auf biologische und biotechnische Maßnahmen zurück greift, wird dieser teilweise synonym als biologischer Pflanzenschutz bezeichnet. Dieser ist jedoch wissenschaftlich enger definiert.

Biologischer Pflanzenschutz[Bearbeiten]

Unter biologischem Pflanzenschutz versteht man die Nutzung bzw. die Verwendung lebender Organismen (einschließlich Viren) sowie biologischer Wirkstoffe und Prinzipien. Er umfasst folgende Maßnahmen:<ref>Julius Kühn-Institut (Hrsg.): Statusbericht Biologischer Pflanzenschutz 2013. doi:10.5073/berjki.2014.173.000 (julius-kuehn.de [PDF]).</ref>

  • Erhaltung und Förderung von natürlich vorkommenden Nutzorganismen
  • Ausbringung von Nützlingen
  • Aktivierung pflanzeneigener Schutzmechanismen durch Mikroorganismen
  • Nutzung von Pheromonen (biotechnische Verfahren)
  • Die Nutzung von Naturstoffen, organischen oder anorganischen Substanzen wird teilweise zum biologischen Pflanzenschutz gezählt.

Da nach dem Pflanzenschutzgesetz Pheromone und Mikroorganismen als Wirkstoffe definiert sind, müssen auch diese als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Größere Nutzorganismen und Pheromone die nur zur Schädlingsüberwachung eingesetzt werden, gelten dagegen nicht als Pflanzenschutzmittel. Der Einsatz gebietsfremder Arten bedarf aber einer Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Biologische Pflanzenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil im Integrierten Pflanzenschutz sowie im Ökologischen Pflanzenschutz.<ref>Biologischen Pflanzenschutz - JKI - Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen. Abgerufen am 20. Juni 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Bedeutung[Bearbeiten]

Durch eine Vielfalt von Schadorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Nematoden, Insekten, Wirbeltiere, Vögel) können erhebliche Schäden an den Nutzpflanzen und dadurch hohe Ertragseinbußen verursacht werden. Umfangreiche, weltweite Schätzungen und Erhebungen geben z. B. für Weizen die Ernteverluste mit 34 % an, für Reis sogar mit 51 %.<ref>Oerke, E.C., H.W.Dehne, F. Schönbeck, A. Weber: Crop Production and Crop Protection – Estimated losses in major food and cash crops. Elsevier, Amsterdam, 1994.</ref>

Aus ökonomischer Sicht ist die Verhinderung von Ertragsverlusten und Qualitätseinbußen besonders in Intensivkulturen, wie im Gemüse-, Obst- und Weinbau von Bedeutung. Für Landwirte oder Gartenbauer gibt es vielfältige Unterstützungsangebote zur Planung und Durchführung eines Pflanzenschutzes nach guter fachlicher Praxis. Das Pflanzenschutzgesetz weist dazu den Bundesländern und deren Pflanzenschutzdienst u. a. folgende Aufgaben zu: Die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche.

Neben dem amtlichen Pflanzenschutzdienst können auch private Beratungsträger sowie die Berater der Pflanzenschutzindustrie in Anspruch genommen werden. Im Internet stehen Experten- und Prognosesysteme zur Verfügung, die dem Praktiker Informationen zum gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den Kulturen anbieten.

Abwehr von Vögeln[Bearbeiten]

Die Abwehr von Vögeln, fällt im Grunde nicht mehr unter "Pflanzenschutz" im engeren Sinne, sondern soll die zur Ernte vorgesehenen Früchte oder SWamen vor Verlusten durch Vögel wie beispielsweise Staren und/oder Amseln schützen. Hierzu kommen u. a. Maßnahmen der Vergrämung wie Vogelscheuchen, mechanischer Schutzdurch Netze als auch akustische Abschreckung in Frage.

Literatur[Bearbeiten]

  • Christian Kubik: Gärten ohne Gift. Österreichischer Agrarverlag, Wien 2007, ISBN 978-3-7040-2176-2.
  • E. Meyer et al.: Taschenbuch des Pflanzenarztes. 55. Folge. Landwirtschaftsverlag, Münster-Hiltrup 2007.
  • Th. Kock et al.: Gärtners Pflanzenarzt. 17. Folge. Landwirtschaftsverlag, Münster-Hiltrup 2007.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Commons: Pesticide application – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references/>

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