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Tabakwerbung

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Datei:McLaren MP4-2C 1X7A6546.jpg
Formel-1-Auto aus dem Jahr 1985 mit Tabakwerbung

Als Tabakwerbung wird Werbung für Tabakerzeugnisse bezeichnet. Tabakwerbung unterliegt in vielen Ländern gesetzlichen Beschränkungen.

Die Tabakindustrie bedient sich verschiedener Marketingstrategien, die nicht in den Bereich klassischer Werbung fallen. Man spricht hier von Below-the-line-Marketing. Hierunter fällt zum Beispiel die Werbung am Verkaufsort in Form von auffälligen Displays, die den Fachhändlern zur Verfügung gestellt werden oder an Supermarktkassen und Zigarettenautomaten angebracht werden. Hinzu kommen unter anderem Gewinnspiele, das Verteilen von Merchandiseprodukten, das Organisieren von Veranstaltungen, die persönliche Kommunikation z. B. über E-Mails, das unaufdringliche Ausstatten des Lebensumfeldes der Zielgruppe (Ambient Media), Flagshipstores, Markentransfer und Produktplatzierung.

Situation in der Europäischen Union[Bearbeiten]

Datei:Bans on tobacco direct advertising.svg
Werbeverbote für Tabak nach WHO-Mitgliedsstaaten (Stand 2022)

Werbung für Tabakerzeugnisse ist in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich stark eingeschränkt. Einheitlich ist durch die EU-Richtlinie 2003/33/EG<ref name="RL-2003-33">Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von TabakerzeugnissenVorlage:Abrufdatum</ref> Tabakwerbung im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften seit 1. Januar 2007 verboten. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mittlerweile aber Gesetze eingeführt, welche die Tabakwerbung sowie Sponsoring deutlich umfassender verbieten.

Entwicklung in Deutschland[Bearbeiten]

Vorlage:Hinweisbaustein Werbung für Tabakerzeugnisse war in Deutschland bis 2021 trotz der Verpflichtung über das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs deutlich weniger eingeschränkt als in allen anderen EU-Ländern. So erreichte Deutschland im Tabakkontrollindex der europäischen Krebsligen von 2019 im Bereich Werbeverbote nur 4, die restlichen EU-Staaten aber zwischen 7 und 13 von 13 möglichen Punkten.<ref>The Tobacco Control Scale 2019 in Europe (Skala auf Seite 12 bzw. 26)</ref> Im genannten Index belegte Deutschland sogar den letzten Platz (Platz 36) bei den Angeboten zum Entwöhnen. Zum Weltnichtrauchertag 2013 forderte die Deutsche Krebshilfe in einer Allianz mit dem „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ den Gesetzgeber auf, „endlich ein umfassendes Tabakwerbeverbot“ einzuführen. Unterstützer sind neben Medizinern Gesundheitsorganisationen wie: Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Deutsche Herzstiftung u. a.<ref>Pressekonferenz zum Welt-Nichtrauchertag der WHO, Berlin, 29. Mai 2013.</ref> Der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaits kritisierte die – nach seiner Ansicht – laxe Anti-Tabak-Politik Deutschlands anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015: „Die Bundesrepublik zählt zu den EU-Staaten, die nicht den politischen Willen haben, die Situation zu ändern.“<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name Vorlage:Cite book/URL In: Ärzte Zeitung, 29. Mai 2015Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> Volker Kauder (von 1990 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2005 bis 2018 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) war während seiner Zeit als CDU-Politiker einflussreicher Gegner des Tabakwerbeverbots.<ref>Streit um Tabakwerbeverbot – Schöner qualmen auf deutschen Litfaßsäulen, Claus Hecking, Spiegel Online, 7. März 2017</ref><ref>SPD greift Union wegen Blockade beim Tabakwerbeverbot an. In: Saarbrücker Zeitung. Abgerufen am 17. Februar 2017.</ref><ref>Hinnerk Feldwisch-Drentrup: Union rüttelt am geplanten Tabakwerbeverbot. In: DAZ.online. 12. Juli 2016 (deutsche-apotheker-zeitung.de [abgerufen am 17. Februar 2017]).</ref>

Neben den gesetzlichen Vorschriften hatten sich zahlreiche Unternehmen der Tabakindustrie auch einer freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen. Darin war unter anderem der Verzicht auf Fotomodels vorgesehen, die jünger als 30 Jahre alt sind oder wirken.<ref>Jan Mücke: Stellungnahme des Deutschen Zigarettenverbandes e. V. (DZV) für die 18. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 10. Dezember 2018. In: https://www.bundestag.de. 10. Dezember 2018, abgerufen am 18. Mai 2026.</ref>

Komplett verboten sind in Deutschland beispielsweise Werbung im Internet, in Radio- und TV-Spots sowie in Printmedien, sofern es sich nicht um Fachzeitschriften des Tabakhandels oder Rauchergenussmagazine handelt.<ref>§ 19 ff. Tabakerzeugnisgesetz (9. Juli 2019)</ref> Das Sponsoring von Veranstaltungen ist unter der Bedingung eines eingeschränkten lokalen Wirkungskreises möglich, das heißt solange die Veranstaltungen keine grenzüberschreitende Wirkung haben. Andere EU-Länder haben auch bei regionalen Veranstaltungen deutlich strengere Regulierungen. Audiovisuelle Mediendienste oder Sendungen dürfen nicht von Tabakherstellern gesponsert werden. Das Verteilen von Gratis-Zigaretten ist ebenfalls nur noch in begrenztem Rahmen möglich. Obwohl Deutschland bereits 2004 das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ratifiziert hat, war Außenwerbung in Form von Plakaten und Leuchtreklamen und Kinowerbung nach 18 Uhr bis 2021 erlaubt, in allen anderen EU-Ländern waren schon damals auch diese Arten der Werbung komplett verboten.<ref>DKFZ: Tabakwerbung und Sponsoring – Situation in Deutschland und Europa</ref> Erlaubt ist im Übrigen noch die Imagewerbung von Tabakunternehmen, welche unter anderem im Internet Anwendung findet. Webpräsenzen der Hersteller bieten zum Beispiel die Möglichkeit einer sachlichen Kommunikation von Firmenphilosophie und Corporate-Social-Responsibility-Bemühungen. Zum Teil ist diesen Firmenwebseiten eine Alters- und Rauchstatusabfrage vorgeschaltet.<ref name="VTabG">Änderungen des Vorläufigen Tabakgesetzes</ref>

Die Details des Werbeverbots sind in der Richtlinie 2003/33/EG<ref name="RL-2003-33" /> sowie den §§ 19 bis 21 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) geregelt.

Beide Vorschriften gelten nebeneinander und überlagern sich zum Teil. Daneben gibt es ergänzende Regelungen wie die deutsche Tabakerzeugnisverordnung,<ref>Tabakerzeugnisverordnung - TabakerzV</ref> die die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes weiter konkretisiert.

Am 10. Dezember 2018 fand im Deutschen Bundestag ein öffentliches Expertengespräch über die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots statt, bei dem sich die Sachverständigen mehrheitlich für ein solches Werbeverbot aussprachen. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung wurde u. a. vorgetragen, dass die Raucherquote in Deutschland wesentlich höher liegt als in anderen vergleichbaren Staaten und dass toxikologisch die Zigarette das risikoreichste Tabakerzeugnis ist. Ca. 120.000 Todesfälle sind jährlich in Deutschland wesentlich auf das Rauchen von Zigaretten zurückzuführen. Für das Deutsche Krebsforschungszentrum ist Tabakkonsum das größte vermeidbare Krebsrisiko unserer Zeit. In Deutschland können allein für 2018 insgesamt 85.000 Krebsneuerkrankungen, das sind jeder fünfte Krebsfall, auf das Rauchen zurückgeführt werden. Ein Werbeverbot ist notwendig, da es eine Kausalität zwischen Tabakwerbung und erhöhtem Tabakkonsum gibt.<ref>Bundestag.de: Expertenmehrheit für Tabakwerbeverbot</ref>

Das Verteilen von Gratiszigarettenproben ist zwar den Händlern untersagt, nicht aber den Herstellern. So können auf zielgruppenspezifischen Veranstaltungen wie z. B. in Diskotheken, auf Festivals oder auf dem Unicampus Gratisproben verteilt werden. Außerdem besteht für volljährige Personen die Möglichkeit, Probepackungen über das Internet zu bestellen. Der Zugang hierzu ist allerdings häufig durch eine Überprüfung des Alters und des Wohnsitzes über die Schufa Holding AG beschränkt.

Forderungen der Deutschen Krebshilfe 2019[Bearbeiten]

Ein umfassendes Tabak-Werbeverbot und eine drastische Erhöhung der Tabaksteuer in der Bundesrepublik hat die Deutsche Krebshilfe in der Kontroverse um Tabakkonsum im Frühjahr 2019 gefordert. Krebshilfe-Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven appellierte an die Politik, diese wichtigen Schritte im Kampf gegen Krebs endlich zu unternehmen.<ref>Uwe Westdörp: Deutsche Krebshilfe: Tababsteuern kontinuierlich erhöhen. In: noz.de. 26. April 2019, abgerufen am 24. Februar 2024.</ref> „Deutschland ist europaweit in der Tat beschämendes Schlusslicht in Sachen Tabakwerbeverbot“, kritisierte Nettekoven. Er erklärte sich solidarisch mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer in das geplante Werbeverbot einzubeziehen. Einen Kompromiss in dieser Frage dürfe es nicht geben. Darin seien sich auch Bundesärztekammer, Krebshilfe und das Aktionsbündnis Nichtrauchen einig. Speziell junge Menschen und Nichtraucher könnten durch diese Produkte in Nikotinabhängigkeit gelangen. Die tabakbedingten Kosten betragen nach aktuellen Erhebungen bundesweit jährlich mindestens 80 Milliarden Euro: 25,4 Milliarden Euro entstünden dem Gesundheitssystem, 53,7 Milliarden Euro seien für Produktionsausfälle und Frühverrentungen zu veranschlagen.

Chronologische Darstellung[Bearbeiten]

Vorlage:Hinweisbaustein

Situation in der Schweiz[Bearbeiten]

Datei:K Kiosk, Sion (cropped).jpg
Auslage von Tabakprodukten und Werbeständer an einem Kiosk (Schweiz, 2019)

Bei der Abstimmung zur Eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stimmten 56,61 % der Wahlberechtigten mit „Ja“.<ref name="R652"/> Die Initiative fordert ein Verbot von Tabakwerbung an Orten und in Medien, die für Minderjährige leicht zugänglich sind bzw. häufig frequentiert werden, wie z. B. öffentliche Plakate, auf Sportplätzen, im Kino, an Kiosken oder auf Veranstaltungen.<ref name="R653"/> Online-Werbung auf Social-Media-Kanälen, die sich vorrangig an Erwachsene richtet, ist davon nicht betroffen.

In einem europaweiten Ranking von 2022 zur Tabakprävention landete die Schweiz auf dem zweitletzten Platz. Die Interessen der Industrie würden über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt, erklärten die Autoren der Studie. Grund waren insbesondere die – noch – weitgehend fehlenden Werbeeinschränkungen und die tiefen Steuern.<ref>Bericht der Krebsligen Europas - Schweiz hat Defizite bei der Tabakprävention. In: SRF. 2. Dezember 2022, abgerufen am 2. Dezember 2022.</ref>

Einheitsverpackung (plain packaging)[Bearbeiten]

Auch die Zigarettenpackung ist als aktives Kommunikations- und Werbemittel zu betrachten, weswegen mittlerweile einige Länder schmucklose Schachteln ohne Markenlogos eingeführt haben, das sogenannte „plain packaging“.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references> <ref name="R652">Volksabstimmung vom 13.02.2022 - Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Abgerufen am 13. Februar 2022.</ref> <ref name="R653">Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung). Abgerufen am 13. Februar 2022.</ref> </references>