Zum Inhalt springen

Tempelsteuer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Tempelsteuer ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) wird die jährliche Abgabe bezeichnet, die jeder männliche Israelit (auch in der Diaspora) ab dem 20. Lebensjahr bezahlen musste. Damit war die Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben offiziell bekundet.<ref>Walter Schmithals: Probleme des ‘Apostelkonzils’ (Gal 2,1–10). In: Cilliers Breytenbach (Hrsg.): Paulus, die Evangelien und das Urchristentum. Beiträge von und zu Walter Schmithals (= Arbeiten zur Geschichte des antiken Judentums und des Urchristentums, Band 54). Brill, Leiden 2004, ISBN 978-90-04-12983-2, S. 5–38; hier: S. 29; Erstveröffentlichung: Hamburger Theologische Studien 53 (1997), S. 6–35.</ref> Für Juden in der Diaspora stellte die Tempelsteuer die wichtigste Möglichkeit dar, ihre Identität und Zugehörigkeit zum Judentum und die Unterstützung des Judentums auszudrücken.<ref name="Tellbe 23">Mikael Tellbe: The Temple Tax as a Pre-70 CE Identity Marker. In: Jostein Ådna (Hrsg.): The Formation of the Early Church (= WUNT 183). Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 978-3-16-148561-9, S. 19–44; hier: S. 23.</ref>

Die Tempelsteuer diente zum Unterhalt des öffentlichen Kultes am Jerusalemer Tempel.<ref>vergleiche hierzu den Zehnt, (hebräisch מַעֲשֵׂר ma'aser)</ref> Sie wurde in der Diaspora zu verschiedenen Zeiten gesammelt und dann i. d. R. einmal jährlich an den Tempel in Jerusalem geschickt.<ref name="Tellbe 21-22">Mikael Tellbe: The Temple Tax as a Pre-70 CE Identity Marker. In: Jostein Ådna (Hrsg.): The Formation of the Early Church (= WUNT 183). Tübingen 2005, S. 19–44; hier: S. 21f.</ref> Ursprünglich musste ein Drittel Schekel (Vorlage:Bibel/Link) bezahlt werden, in neutestamentlicher Zeit lag die Steuer bei einem halben tyrischen Schekel bzw. einer Doppeldrachme (Vorlage:Bibel/Link).

Bis zur Zerstörung des Tempels[Bearbeiten]

Zumindest seit der spät-hellenistischen Zeit wurde die Tempelsteuer erhoben und es ist belegt, dass die Juden sowohl in Palästina als auch in der Diaspora die Tempelsteuer bezahlten.<ref name="Tellbe 21-22"/> Der früheste Beleg, dass die Tempelsteuer auch in der Diaspora gesammelt wurde, ist die Plünderung von 800 Talenten durch Mithridates im Jahre 88 v. Chr.<ref>E. Mary Smallwood: The Jews Under Roman Rule: From Pompey to Diocletian: a Study in Political Relations. Brill, Leiden 2001, S. 125</ref> Diese Summe war von den Juden in Kleinasien gesammelt worden und sollte nach Jerusalem verschifft werden.<ref name="Camb 169">The Cambridge History of Judaism 2 Part Set: Volume 3, The Early Roman Period, William Horbury, Cambridge University Press, 1999, S. 169</ref>

Obwohl der römische Senat die Ausfuhr von Gold und Silber aus dem römischen Reich ausdrücklich verboten hatte, waren die Juden davon ausgenommen. Im Jahre 62 v. Chr. erließ aber z. B. der Statthalter der Provinz Asia, Lucius Valerius Flaccus, ein Edikt, das den Juden verbot, die in seiner Provinz gesammelte Tempelsteuer nach Jerusalem zu senden. Darüber hinaus ließ er die Tempelsteuer beschlagnahmen, die in vier Städten gesammelt worden war.<ref name="Camb 169"/><ref>E. Mary Smallwood: The Jews Under Roman Rule: From Pompey to Diocletian: a Study in Political Relations, Brill, 2001, S. 126</ref> Er scheint unter den Römern jedoch eine Ausnahme gewesen zu sein, denn ansonsten gewährten die Römer den Juden weitreichende Toleranz, was ihre Religion betrifft.<ref name="Camb 169"/> Caesar und Augustus bekräftigten die römische Toleranz, indem sie die jüdische Religion als religio licita, als offiziell erlaubte Religion anerkannten.<ref name="Camb 169"/>

Darüber hinaus gewährten Caesar und Augustus den Juden weitere Privilegien<ref name="Camb 169-171">The Cambridge History of Judaism 2 Part Set: Volume 3, The Early Roman Period, William Horbury, Cambridge University Press, 1999, S. 169–171: „Darunter fallen die Befreiung vom Militärdienst, falls ein Jude römischer Bürger war sowie die Befreiung, dem Kaiser opfern zu müssen.“</ref> und dies zusammen mit dem Vorrecht, die Tempelsteuer einsammeln zu dürfen, führte wohl zu Verärgerung und Feindseligkeit bei den Griechen.<ref name="Tellbe 21-22"/> Lokale griechische Behörden im Osten des römischen Reiches untersagten den Juden zu verschiedenen Zeiten den Transport nach Jerusalem und die Tempelsteuer scheint einer der Hauptstreitpunkte zwischen Griechen und Juden gewesen zu sein.<ref name="Tellbe 21-22"/> Gaius Norbanus Flaccus, Prokonsul der Provinz Asia sandte z. B. einen Brief an den Magistrat von Ephesus und teilte diesem darin den Befehl Octavians mit, dass die Juden nicht an der Abführung der Tempelsteuer nach Jerusalem gehindert werden dürften.<ref>Philon von Alexandria, Legatio ad Gaium 40, 314ff, auf earlyjewishwritings.co [1]</ref>

Geldwechsel[Bearbeiten]

Bei der Entrichtung der Tempelsteuer wurden nur Tyrische Schekel akzeptiert, wie der Traktat Scheqalim der Mischna es beschreibt.<ref>[2] The Mishna's demand for Tyrian shekels made all other currencies unacceptable. [Talmud Yerushalmi, Sheq. 2.4; Mishnah, Sheq. 2.4].</ref> Dadurch wurden Geldwechsler am (bzw. im) Tempel notwendig, welche den Umtausch von ausländischen Währungen bzw. das Wechseln von großen Nominalen durchführten.<ref name="Hendin">David Hendin: Die Gebühr der Geldwechsler. In: Münzenwoche, 18. Mai 2011, abgerufen am 2. Januar 2020 (Erstveröffentlichung in englischer Sprache 2002).</ref>

Datei:TyrianHalfShekel102-101-BNF-Gallica.jpg
Ein silberner Halbschekel, der um 102 bis 101 v. Chr. in der phönizischen Stadt Tyrus geprägt wurde, zweieinhalb Jahrzehnte, nachdem sie ihre Unabhängigkeit vom schwindenden Seleukidenreich wiedererlangt hatte.

Wollte ein Mann seine Tempelsteuer z. B. mit einem ganzen Schekel bezahlen, so betrug die Wechselgebühr 2 Kalbonot, wovon der Geldwechsler 1 Kalbon erhielt und der Tempel den anderen.<ref>David Hendin: Die Gebühr der Geldwechsler. In: Münzenwoche, 18. Mai 2011: „Der Mann musste dem Tempel nicht nur den tyrischen Silberschekel geben, sondern auch eine zusätzliche Gebühr von ‚zwei Kalbons‘ (im Hebräischen ist kalbonot der Plural von kalbon). Ihm wurde dann seine Schuld als abgegolten anerkannt, und er erhielt einen halben Schekel zurück.“ […] „Die Geldwechslergebühr für den Wechsel von einem Schekel betrug ein kalbon.“</ref> 2 Kalbonot entsprachen 11 Prutot, und 256 Prutot entsprachen 1 Schekel.<ref name="Hendin" /> Der Gläubige musste also für den Geldwechsel eine Gebühr von 4,3 % zahlen. Die Gebühr wurde aber auch fällig, wenn zwei Männer die Tempelsteuer für sich zusammen mit einem ganzen Schekel zahlen wollten.<ref>David Hendin: Die Gebühr der Geldwechsler. In: Münzenwoche, 18. Mai 2011: „Der Talmud geht noch einen Schritt weiter: Wenn zwei Männer gemeinsam zum Tempel gingen und ihre halben Schekel gemeinsam mit einem einzelnen Schekel bezahlen wollten, mussten sie dennoch die Kalbon-Gebühr entrichten.“</ref> Es ist aber umstritten, ob sie in diesem Fall die volle oder nur die halbe Gebühr zahlen mussten.<ref name="Hendin" />

Die Geldwechsler, die für die Tempelsteuer im Jerusalemer Tempel tätig waren, hielten sich in einem speziellen Bereich des Tempels auf, der als „Vorhof der Heiden“ (auch „Außenhof der Polytheisten“, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) bezeichnet wurde und im westlichen Bereich des Tempels lag.

Neues Testament[Bearbeiten]

Das Neue Testament erzählt in Vorlage:Bibel/Link, dass auch Jesus die Tempelsteuer für sich und Petrus in Höhe einer Tetradrachme bezahlte, dem Bericht zufolge um keinen Anstoß zu erregen. Der bei Matthäus wiedergegebene Dialog zwischen Jesus und Petrus wird z. T. dahin interpretiert, dass Jesus es seinen Anhängern freistellte, die Tempelsteuer zu zahlen, der Evangelist sie jedenfalls nicht an die Pflicht zur Entrichtung der Steuer gebunden sah (Also sind die Söhne frei, Vorlage:Bibel/Link). Diese Episode wird meist in den Kontext der Trennung der frühen christlichen Gemeinde von der jüdischen Gemeinschaft eingeordnet,<ref name="Tellbe 28-29">Mikael Tellbe: The Temple Tax as a Pre-70 CE Identity Marker. In: Jostein Ådna (Hrsg.): The Formation of the Early Church (= WUNT 183). Tübingen 2005, S. 19–44; hier: S. 28–29 in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden..</ref> manchmal aber auch als Akt der Solidarität christlicher Gruppierungen mit dem Judentum nach der Umwandlung der Tempelsteuer in eine römische Abgabe interpretiert.<ref name="SWB">Ilse Müllner, Carsten Jochum-Bortfeld: Steuern. In: Frank Crüsemann, Kristian Hunger, Claudia Janssen, Rainer Kessler, Luise Schottroff (Hrsg.): Sozialgeschichtliches Wörterbuch zur Bibel. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2009, ISBN 978-3-579-08021-5, S. 561–564; hier: S. 564.</ref>

Nach der Zerstörung des Tempels[Bearbeiten]

Nach der Zerstörung des Tempels in Jerusalem 70 n. Chr. mussten Juden im Römischen Reich ab einem Alter von drei Jahren anstelle der Tempelsteuer den Fiscus Judaicus in Höhe von zwei Denaren an die römische Staatskasse zahlen.<ref name="SWB" />

Weblinks[Bearbeiten]

  • Armin Sacher: Der Fall des zweiten Tempels. Die Auswirkungen der Tempelzerstörung auf das palästinensische Judentum. aventinus varia Nr. 14 (Sommer 2008) [3]
  • Jörg Sieger: Das Zoll- und Steuerwesen. Die Bibel. Entstehung, Gedankenwelt, Theologie, auf joerg-sieger.de [4]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />