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Werbetrenner

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Ein Werbetrenner (auch Insert) ist im Rundfunk ein Element, das einen Werbeblock vom übrigen Programm abgrenzt.

Deutschland[Bearbeiten]

Gesetzliche Regelung[Bearbeiten]

Die Trennung von Programm und Werbung ist durch den Medienstaatsvertrag vorgeschrieben (§ 8).

Dabei muss „der Beginn der Fernsehwerbung … durch ein optisches Signal (Werbelogo) eindeutig gekennzeichnet und für den Zuschauer erkennbar sein“; eine Kennzeichnung der Fernsehwerbung am Ende oder zwischen den einzelnen Werbespots ist nicht erforderlich. Das Werbelogo muss den Bildschirm mindestens drei Sekunden lang vollständig ausfüllen und sich vom allgemeinen Senderlogo deutlich unterscheiden.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen in der Neufassung vom 10. Februar 2000 (PDF) (Memento vom 5. Oktober 2007 im Internet Archive), Ziffer 6 zu § 7 Abs. 3 RStV</ref>

Seit 2016 ist regionalisierte Werbung in einem bundesweit ausgestrahlten Programm grundsätzlich nicht mehr zulässig.<ref>18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag; medienkorrespondenz.de: Länder beschließen Verbot regionalisierter Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen (3. Juli 2015)</ref>

Entwicklung[Bearbeiten]

Beginnend 1956, wurden im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen häufig eigene Figuren als Werbetrenner fürs Vorabendprogramm entwickelt wie Leo (BR) oder die Mainzelmännchen (ZDF). Im Ersten war das Vorabendprogramm bis 2015 als Regionalfenster ausgestaltet, was Raum für eine große Anzahl an Figuren bot.

Diese Figuren sollten den Zuschauer während des Werbeblocks unterhalten und liefen daher auch zwischen den einzelnen Spots. In den letzten Jahren wurden die Werbetrenner demgegenüber zunehmend schlichter. Nun liegt der Hauptzweck eher in einem besseren Übergang zwischen Programm und Werbeinsel, teilweise auch in der Positionierung eines Programms oder der Bewerbung bestimmter Sendungen.

Werbetrenner öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten[Bearbeiten]

Name Sender Erstaus-
strahlung
zuletzt Art Bemerkungen
Mainzelmännchen ZDF 1963 noch aktiv Zeichentrick
Sehpferdchen NDR (NWF) 1959<ref>youtube.com: Das Fern-Sehpferdchen</ref> 1969 Zeichentrick
Bremer Stadtmusikanten RB (NFW) 1981 ? Zeichentrick in Anlehnung an die Bremer Stadtmusikanten
Telebärchen SFB (Berl.WF) 1959 2003 Zeichentrick mitunter auch nur Bärchen genannt
Panda-Bärchen 1984 ? Zeichentrick
Jeremias Teleblick DFF 1960 ? Zeichentrick in der Sendung Tausend Tele-Tips
Spreenixen 1968 1991 Zeichentrick
Musikkapelle WDR (WWF) 1959 1960 Zeichentrick
Kasperl 1959 1960 Puppentheater
Tünnes und Schäl 1959 1960 Puppentheater in Anlehnung an Tünnes und Schäl
Bienchen 1961 1962 Zeichentrick
Oswald und Armadeo 1961 1962 Puppentheater
Klementinchen 1963 1968 Zeichentrick
Schmitz und Schmitzchen 1968 1975 Zeichentrick
Professor Balthazar 1976 1978 Zeichentrick
Ute, Schnute, Kasimir 1978 1991 Zeichentrick
Onkel Otto hr (WIR) 1958<ref>Chronik der ARD: 2. Januar 1958 – HR, SFB und SWF beginnen mit Werbefernsehen</ref> 2015 Zeichentrick
Schloßgeist Kunibert SR (WFS) 1959 1971 Zeichentrick
Der kleine Ritter 1971 1983 Zeichentrick
Saarlodris 1984 2008 Zeichentrick Sprecher: Cindy & Bert; 2020 neu aufgelegt, jedoch nicht mehr als Werbetrenner
Der gestiefelte Kater SWF (WiSWF) / SWR 1959 1971 Zeichentrick im Wechsel mit Äffle und Pferdle
Telemiezen 1972 1989 Zeichentrick
Bessi und Bingo 1990 ? Zeichentrick
Äffle und Pferdle SDR (RFW) / SWR 1959 ? Zeichentrick Vorläufer: Pferdchen (1959–1964), Pferdchen und Affe (ab 1964)
Leo und Leo BR (BRW) 1956<ref>Chronik der ARD: 3. November 1956 – Start des Werbefernsehens in Bayern; Leo im Wandel der Werbung</ref> ? Zeichentrick Vorläufer: Leo, später: Leo und Leo bzw. Bayerischer Löwe

Österreich[Bearbeiten]

In Österreich regelt § 43 AMD-G die Trennung von Werbeinhalten vom übrigen Programm. Demzufolge müssen Werbeeinschaltungen eindeutig erkennbar sein und optisch, akustisch oder räumlich vom redaktionellen Inhalt getrennt werden.<ref>Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), § 43 Erkennbarkeit und Trennung</ref> Fernsehwerbung gibt es im ORF seit 1959.<ref>orf.at: Die Geschichte des Österreichischen Rundfunks</ref>

Schweiz[Bearbeiten]

Auch in der Schweiz muss Werbung vom redaktionellen Teil des Programms deutlich getrennt und als solche eindeutig erkennbar sein.<ref>Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), Art. 9 Erkennbarkeit der Werbung</ref> Fernsehwerbung gibt es hier seit 1965, wobei verschiedene Trenner-Figuren verwendet wurden.<ref>Andrea Fischli (SRF): Die Mainzelmännchen versus Meister Proper (24. September 2013)</ref>

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />