Wingly
| Wingly (BERLARIC SAS) | |
|---|---|
| Rechtsform | Société par actions simplifiée (SAS)<ref name="Daten">Faktenblatt. (PDF) Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 2. September 2016; abgerufen am 1. September 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> |
| Gründung | 2015<ref name="Daten" /> |
| Sitz | Paris, Frankreich |
| Leitung | Bertrand Joab-Cornu Emeric de Waziers Lars Klein<ref name="Daten" /> |
| Mitarbeiterzahl | 26<ref name="Daten" /> |
| Website | www.wingly.io |
Wingly ist eine Mitflugzentrale, die Privatpiloten mit anderen Menschen im Internet verbindet. Die Mitflugzentrale wurde 2015 auf dem Prinzip der Sharing Economy von dem Deutschen Lars Klein und den zwei Franzosen Bertrand Joab-Cornu und Emeric de Waziers gegründet.<ref>Jens Koenen: Mitflieger gesucht. Handelsblatt. 14. Mai 2016, abgerufen am 24. Dezember 2016.</ref> Das Geschäftsmodell ist durch eine neue EU-Verordnung aus dem Jahre 2012 möglich geworden.<ref>Verordnung (EU) Nr. 379/2014 der Kommission vom 7. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des RatesVorlage:Abrufdatum</ref> Zum März 2018 zählte Wingly 150.000 Kunden, darunter 10.000 Piloten in ganz Europa.<ref>Ex-Vizekanzler investiert in die „Mitflugzentrale“ Wingly. In: Gründerszene Magazin. (gruenderszene.de [abgerufen am 6. März 2018]).</ref>
Geschichte[Bearbeiten]
Gründung[Bearbeiten]
Wingly wurde im Jahr 2015 als deutsch-französisches Sharing Economy-Start-up gegründet. Im Juli 2015 startete Wingly in Frankreich, im Februar 2016 folgte Deutschland und kurz darauf im August 2016 Großbritannien. Weitere Länder sollen 2017 folgen.<ref>Interview mit Lars Klein – Co-Founder der Mitflugzentrale Wingly. In: Gründer.de. 12. Dezember 2016 (gruender.de [abgerufen am 22. Dezember 2016]).</ref>
Unmut zog die Mitflugzentrale auf sich, als im September 2015 französische Gewerkschaften von Piloten befürchteten, man könnte durch dieses Prinzip Arbeitsplätze gefährden.<ref>Coavionnage : la DGAC siffle la fin de la récré – Union Syndicale du Personnel Navigant Technique. In: uspnt.com. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 23. Dezember 2016; abgerufen am 22. Dezember 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> Das französische Aufsichtsbehörde für Zivilluftfahrt, die Direction générale de l’aviation civile hat daraufhin das Prinzip der Kostenteilung unter Piloten kurzerhand für illegal erklärt. Dies stand im Kontrast zur EU-Verordnung, worauf hin eine Arbeitsgruppe bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit startete. Heute ist das Prinzip der Flüge auf Kostenteilungsbasis europaweit anerkannt.
Seed-Finanzierung[Bearbeiten]
Als erster Mitflugzentrale gelang es dem Unternehmen im März 2018 eine erfolgreiche Seed-Finanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro einzusammeln.<ref>Pressemitteilung über Finanzierung. Abgerufen am 5. März 2018.</ref> Unter anderem sind seit dieser Runde namhafte Investoren wie der ehemalige Vize-Bundeskanzler Philipp Rösler, der Geschäftsführer von Daher Stephane Mayer, aber auch Howzat Ventures, ein Risikokapitalgeber, mit an Bord.
Preise und öffentliche Anerkennung[Bearbeiten]
Die Mitflugzentrale wurde im Oktober 2015 mit dem Prix Jean-Louis Gerondeau von Zodiac Aerospace und der renommierten Pariser École polytechnique ausgezeichnet.<ref>Fondation de l'École polytechnique: Fondation de l'École polytechnique – Accueil site de la Fondation. In: www.polytechnique.edu. Abgerufen am 22. Dezember 2016.</ref> Im Jahr 2016 folgte die Auszeichnung in der Kategorie Start-Up des Innovationspreis der Deutschen Luftfahrt, ausgetragen von der Bitkom, dem BMWi und dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie.<ref>IDL 2016: Innovationspreis der Deutschen Luftfahrt. In: www.luftfahrtistinnovation.de. Abgerufen am 22. Dezember 2016.</ref> Die größte Auszeichnung bis zum heutigen Tag wurde Wingly am 24. Mai 2018 verliehen: der mit 25.000 € dotierte TechCrunch Battlefield Startup Disrupt Preis<ref>Startup Battlefield Europe 2018 Winner: Wingly – TechCrunch. Abgerufen am 28. Mai 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> im Rahmen der VivaTech Paris.
Flüge auf Kostenteilungsbasis[Bearbeiten]
Das Geschäftsmodell von Wingly basiert auf der Vermittlung von Flügen zwischen Piloten und Passagieren. Ein Pilot erstellt einen Flug und trägt diesen auf der Internetplattform ein. Der Passagier bucht diesen und teilt mit dem Piloten gemeinsam die Kosten. Der Pilot verdient an dieser Aktivität nichts, zahlt sogar den gleichen Betrag wie die Mitflieger.<ref>Adrian Arab: Luftsprünge der besonderen Art. Die Welt. 22. August 2016, abgerufen am 24. Dezember 2016.</ref> Durch eine teils konfuse Rechtslage geriet Wingly dadurch mehrmals in Kritik, bis die jeweiligen Luftfahrtbundesämter und schließlich auch die EU-Kommission klargestellt haben, dass diese Kostenteilung legal ist und keine Berufspilotenlizenz benötigt.<ref>Wingly (Hrsg.): Sicherheit & Vertrauen. (wingly.io [abgerufen am 22. Dezember 2016]).</ref>
In den Vereinigten Staaten hingegen ist das Modell dieser Kostenteilung verboten.<ref>Frederic Lardinois: Flytenow Shuts Down After Court Rules Against Flightsharing Startups. In: TechCrunch. Abgerufen am 22. Dezember 2016.</ref> Das amerikanische Start-Up FlyteNow kämpft aktuell (Stand: Dezember 2016) in einem Verfahren vor dem Supreme Court gegen das ausgehangene Verbot der Federal Aviation Administration, da lediglich Flüge auf Kostenteilungsbasis, vermittelt auf Webseiten, verboten sind. Flüge unter Freunden sind demnach immer noch gestattet.<ref></ref>
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />