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Oberamt Colmberg

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Das Oberamt Colmberg war eines von den 15 Verwaltungsgebieten des Fürstentums Ansbach.

Geschichte[Bearbeiten]

Colmberg–Leutershausen war ursprünglich ein Amt der Burggrafschaft Nürnberg,<ref name="HistAtlasFI35-550">Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 550 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> in der Nachfolge wurde es ein Amt des Fürstentums Ansbach. Die Herrschaft Jochsberg fiel 1682 endgültig an das Amt Colmberg.<ref name="HistAtlasFI35-643">Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 643 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>

Zuletzt erstreckte sich die Landesherrschaft (Hochgericht, Niedergericht außerhalb des Etters, Kirchenhoheit, Steuerhoheit u. a.) auf einem Gebiet, das ungefähr dem Landgericht Leutershausen entsprach. Für den südlichen Teil von Gastenfelden übte Hohenlohe-Schillingsfürst die Landesherrschaft im vollen Umfang aus. Die Orte Binzwangen, Cadolzhofen, Oberhegenau, Stettberg und Unterhegenau gehörten zum brandenburg-bayreuthischen Schultheißenamt Markt Bergel. Hier erstreckte sich die Landesherrschaft auf das Niedergericht außerhalb des Etters, der Kirchen- und Steuerhoheit. Das Hochgericht war auf die Festnahme von Straftätern begrenzt, die dann an das Vogtamt Colmberg auszuliefern waren. Die Rittergüter Eyerlohe, Rammersdorf und Wiedersbach, gehörten zum Ritterkanton Altmühl. Die jeweiligen Herren der Rittergüter hatten ähnliche Befugnisse wie bei den vorgenannten Orten angegeben. Die festgenommenen Straftäter waren an das Stadtvogteiamt Leutershausen auszuliefern.

Innerhalb des Oberamtes gab es Orte, deren Dorf- und Gemeindeherrschaft von Fremdherren übernommen wurde. Binzwangen, Dietenbronn und Oberhegenau hatten das eichstättische Vogtamt Aurach als Dorfherren, Eichholz, Gastenfelden und Morlitzwinden das hohenlohe-schillingsfürstische Amt Schillingsfürst, Unterbreitenau die Reichsstadt Rothenburg und Lenzersdorf das Verwalteramt Burgbernheim des Juliusspitals Würzburg. Als Dorfherren konnten sie in Niedergerichtssachen innerhalb des Etters entscheiden.

In der Grundherrschaft einzelner Anwesen gab es ebenfalls Fremdherren.

Ab 1791/92 wurde das Fürstentum Ansbach von dem preußischen Staat als Ansbach-Bayreuth verwaltet. Damit ging das Oberamt Colmberg in dem Ansbacher Kreis auf.

Vogtamt Colmberg[Bearbeiten]

Das Vogtamt Colmberg übte das Hochgericht über sämtliche Orte des Vogtamtes im begrenzten Umfang aus. Es war befugt, Straftäter festzunehmen, hatte diese aber dem Stadtvogteiamt Leutershausen auszuliefern.

Das Vogtamt Colmberg übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:

Kastenamt Colmberg[Bearbeiten]

Das Kastenamt Colmberg war zuständig für die Verwaltung der Grundherrschaften innerhalb des Vogtamts Colmberg (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Darüber hinaus verwaltete es folgende Grundherrschaften des

Stadtvogteiamt Leutershausen[Bearbeiten]

Das Stadtvogteiamt Leutershausen übte das Hochgericht über sämtliche Orte des Oberamtes Colmberg aus.

Es hatte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte inne:

Das Stadtvogteiamt Leutershausen hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Amt Brunst[Bearbeiten]

Das Amt Brunst war dem Stadtvogteiamt Leutershausen untergeordnet. Es verwaltete mittelbar Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Bürgermeister und Rat zu Leutershausen[Bearbeiten]

Der Bürgermeister und Rat zu Leutershausen hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Vogtamt Jochsberg[Bearbeiten]

Im 13. Jahrhundert unterstand Jochsberg Gerboto von Jochsberg, in seiner Nachfolge Taube von Jochsberg. Im 14. Jahrhundert kam Jochsberg in Besitz der Herren von Seckendorff.<ref name="HistAtlasFI35-629">Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 629–631 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> Als Jordan von Seckendorff 1558 ohne männliche Nachkommen starb, wollte das Fürstentum Ansbach die Herrschaftsansprüche über Jochsberg geltend machen.<ref name="HistAtlasFI35-640">Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 640 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> Nach lang andauernden Streitigkeiten konnte 1682 der markgräfliche Amtssitz Jochsberg endgültig eingerichtet werden.<ref name="HistAtlasFI35-643">Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8, S. 643 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>

Das Vogtamt Jochsberg übte die Dorf- und Gemeindeherrschaft über folgende Orte aus:

Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Klosterverwalteramt Sulz[Bearbeiten]

Das Klosterverwalteramt Sulz ist Teil des Oberamtes Feuchtwangen. Es hatte jedoch über Görchsheim, Leipoldsberg, Rauenbuch die Dorf- und Gemeindeherrschaft.

Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Ämtlein Rauenbuch[Bearbeiten]

Das Ämtlein Rauenbuch war Teil des Klosterverwalteramtes Sulz.

Es hatte in folgenden Orten Grundherrschaften (in Klammern ist die Zahl der Anwesen und die Gesamtzahl des Ortes angegeben):

Verwalteramt Forndorf[Bearbeiten]

Das Verwalteramt Forndorf ist Teil des Oberamtes Feuchtwangen. Es hatte jedoch in Oberramstadt über sieben Anwesen die Grundherrschaft.

Literatur[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

<references />

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