Schienenpersonennahverkehr
Als Schienenpersonennahverkehr (kurz SPNV, Schienennahverkehr oder umgangssprachlich Regionalverkehr) werden in Deutschland jene Züge des Nahverkehrs<ref>Fünfte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes</ref> bezeichnet, die nach dem Regionalisierungsgesetz durch die Bundesländer in Auftrag gegeben werden. Er wurde ab 1996 aus dem Bestand der Nahverkehrsnetze der Deutschen Bundesbahn übernommen. Derzeit wird SPNV im Umfang von rund 760 Mio. Zugkilometer im Jahr durch die 26 Aufgabenträger der Länder an insgesamt 65 verschiedene Eisenbahnverkehsuntenehmen vergeben.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> Die Züge fahren überwiegend unter den Bezeichnungen Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn. Der restliche Personenverkehr der Eisenbahn in Deutschland wird zumeist als Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) größtenteils eigenwirtschaftlich erbracht. Der SPNV finanziert sich größtenteils aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes, Fahrkartenverkauf und weiteren Zuschüssen der Länder.
Hintergrund[Bearbeiten]
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Seit der Regionalisierung 1996 sind in Deutschland nicht mehr der Bund, sondern die Länder als Aufgabenträger für die Organisation des Regionalverkehrs zuständig. Sie haben diese Funktion in ihren Nahverkehrsgesetzen entweder sich selbst oder kommunalen Zweckverbänden übertragen.<ref name="bag-info">[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] BAG-SPNV, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 27. November 2009.</ref> Diese haben sich im Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) zusammengeschlossen.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 31. März 2013.</ref> Nach dem Bestellerprinzip bestellen und finanzieren die Aufgabenträger die Nahverkehrsleistungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesplanungsbehörden.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) „dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene beim Erbringen von Verkehrsleistungen und dem Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen.“ Schienenpersonennahverkehr ist nach § 2 Abs. 12 des AEG die „allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“ Straßenbahnen und ihnen gemäß deutschem PBefG gleichgestellte Bahnen wie etwa U-Bahnen oder Hängebahnen sind zwar Schienenbahnen, zählen aber nach deutschem Recht nicht zum SPNV.<ref>Sibylle Barth: Regionalisierungsgesetz des Bundes und ÖPNV-Gesetze der Länder. in: Hubertus Baumeister (Hrsg.): Recht des ÖPNV. Praxishandbuch für den Nahverkehr mit VO(EG) Nr. 1370/2007, PBefG und ÖPNV-Gesetzen der Länder, Band 2 Kommentar. DVV Media, Hamburg 2013, ISBN 978-3-7771-0455-3, S. 235–450, hier S. 259 f., Rn 26.</ref>
Oberste Aufsichtsbehörde sowohl für Eisenbahnverkehrsunternehmen<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Eisenbahn-Bundesamt ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> (EVU) als auch für Eisenbahninfrastrukturunternehmen<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Eisenbahn-Bundesamt ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> (EIU) ist entweder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn oder Behörden der einzelnen Länder.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Eisenbahn-Bundesamt ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref>
Organisation nach Bundesländern[Bearbeiten]
Vorlage:HinweisbausteinVorlage:Hinweisbaustein Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
Baden-Württemberg[Bearbeiten]
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wurde vom Land Baden-Württemberg 1996 gegründet. Sie berät und unterstützt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) in allen Fragen des SPNVs. Unter der Marke „bwegt“ wird der öffentliche Personennahverkehr landesweit mit den regionalen Verkehrsunternehmen und -verbünden koordiniert.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. PressemitteilungSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> Für die S-Bahn Stuttgart ist der Verband Region Stuttgart der Aufgabenträger. In den Regionen Heidelberg, Mannheim, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis nimmt diese Aufgabe der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wahr.
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Bayern[Bearbeiten]
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) wurde 1995 vom Freistaat Bayern gegründet. Sie plant und bestellt seit 1996 für das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BStMWIVT) den gesamten SPNV.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. BEG ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> Das Wirtschaftsministerium ist gleichzeitig oberste Planungsbehörde. Die Zugverbindungen im Nahverkehr werden als Bayern-Takt bezeichnet.
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Berlin und Brandenburg[Bearbeiten]
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist der Zusammenschluss aller Aufgabenträger des ÖPNV in Berlin und Brandenburg.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] VBB, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 17. Januar 2010.</ref> Er wurde 1996 gegründet und besitzt seit 1999 einen gemeinsamen Tarif für alle Mitgliedsregionen und -städte. Teilweise finden die Ausschreibungen gemeinsam mit anderen Verkehrsverbünden statt. Die oberste Landesplanung findet durch die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg gemeinsam statt.
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Bremen[Bearbeiten]
In der Freien Hansestadt Bremen erfüllt die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr die Aufgabe der SPNV-Aufgabenträgerschaft.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 18. Juli 2011.</ref> Sie ist gleichzeitig oberste Landesplanungsbehörde.
Die Städte Bremen und Bremerhaven bildeten 1996 gemeinsam mit den niedersächsischen Städten Delmenhorst und Oldenburg sowie den Landkreisen Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Wesermarsch und Verden den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN). Assoziierte Mitglieder im ZVBN sind 14 kreisangehörige Gemeinden in den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg und Nienburg.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. ZVBN ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> So wurde die Aufgabenträgerschaft über die Grenzen einzelner Gebietskörperschaften hinweg zusammengeführt. Die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) ist vertraglich geregelt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. ZVBN ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref>
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Hamburg[Bearbeiten]
Der 1965 gegründete Hamburger Verkehrsverbund (HVV) wurde 1996 zu einem Verbund der ÖPNV-Aufgabenträger umstrukturiert.
Gesellschafter sind heute die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die sieben an Hamburg grenzenden (Land-)Kreise Harburg, Lüneburg, Stade, Lauenburg, Segeberg, Stormarn und Pinneberg. Oberste Landesplanungsbehörde ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
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Hessen[Bearbeiten]
In Hessen ist im Regierungsbezirk Kassel der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) der Aufgabenträger für den SPNV. Die durch das Land und die Gebietskörperschaften Fulda, Göttingen, Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis festgelegten Rahmenbedingungen werden durch den NVV umgesetzt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. NVV ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> Zu den EVU vgl. Nordhessischer Verkehrsverbund#Ausschreibungen im SPNV.
Für die Regierungsbezirke Gießen und (größtenteils) Darmstadt ist der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Aufgabenträger des SPNV. Der RMV wurde 1995 als Nachfolger der Frankfurter Verkehrsverbundes (FVV) gegründet. Das Land Hessen ist gemeinsam mit 15 Landkreisen und 11 Städten Gesellschafter des RMV.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] RMV, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 23. Januar 2010.</ref> Bei den Ausschreibungen kamen verschiedene EVU zum Zug.
Für den Landkreis Bergstraße ist der Verkehrsverbund Rhein-Neckar zuständig.
Die oberste Planungsbehörde für Hessen ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
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Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten]
Der Aufgabenträger für den SPNV ist das Land Mecklenburg-Vorpommern.<ref name="Aufgaben">[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 26. Oktober 2016.</ref> Die oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium für Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) übernimmt die Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV.
Sie bestellt die SPNV-Leistungen bei den folgenden EVU:<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 10. September 2012.</ref>
- DB Regio Nordost
- Usedomer Bäderbahn (UBB)
- Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG)
- Mecklenburgische Bäderbahn Molli (MBB) (Schmalspurbahn, 900 mm)
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn (PRESS) (teils Schmalspurbahn 750 mm)
Der Integrale Taktfahrplan verknüpft die Knoten (Rostock, Güstrow, Neustrelitz, Neubrandenburg, Stralsund) möglichst im Stundentakt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. VMV - Planung ÖPNV/SPNV - Planungsschwerpunkte ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> Der einzige Verkehrsverbund mit SPNV-Integration ist der Verkehrsverbund Warnow (VVW), der sich über die Hansestadt Rostock sowie den benachbarten Landkreis Rostock erstreckt.
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Niedersachsen[Bearbeiten]
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) ist SPNV-Aufgabenträger für das Land Niedersachsen, soweit nicht die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZBG) für ihren jeweiligen Bereich zuständig sind.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. LNVG ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar)</ref> Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist die oberste Aufsichtsbehörde.
Verkehrsverbünde mit Integration des SPNV:
- Großraum-Verkehr Hannover (GVH) für die Region Hannover
- Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) für Braunschweig und Umgebung
- Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für das Hamburger Umland
- Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) für das Bremer Umland
- Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) für Göttingen und südliches Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]
blau = ZV go.Rheinland,
grau = VRR,
rot = NWL
Ab Januar 2008 wurde der SPNV in Nordrhein-Westfalen neu organisiert und in drei Dachverbänden als den zuständigen Aufgabenträgern zusammengefasst.
Der Zweckverband go.Rheinland (ZV go.Rheinland) ist der gemeinsame Dachverband für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) übernimmt die Bestellung und Finanzierung des SPNV für:
- Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter (NPH)
- Zweckverband Verkehrsverbund OWL (VVOWL)
- Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd (ZWS)
- Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM)
- Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL)
Seit 2008 koordiniert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zusätzlich auch den SPNV im Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein.
Im Jahr 2027 soll eine neue landesweite Anstalt als Zweckverband die SPNV-Organisation übernehmen.
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Rheinland-Pfalz[Bearbeiten]
In Rheinland-Pfalz ist der SPNV bei zwei Aufgabenträgern zusammengefasst, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) für die Regionen um Koblenz und Trier einerseits, und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (SPNV-Süd) für die Regionen Rheinhessen und Pfalz.
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Saarland[Bearbeiten]
Für das Saarland ist die Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar (VGS) zuständig.
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Sachsen[Bearbeiten]
Für das Land Sachsen sind folgenden Zweckverbände zuständig:
- Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), ab 2026 zum Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO)
- Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
- Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS)
- Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV)
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Sachsen-Anhalt[Bearbeiten]
Für das Land Sachsen-Anhalt ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) zuständig.
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Schleswig-Holstein[Bearbeiten]
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ist unter anderem für das Verkehrsrecht und die Verkehrssicherheit auf der Schiene zuständig.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 1. Oktober 2011.</ref> Die öffentlichen und hoheitlichen Aufgaben im Schienenverkehr werden vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) wahrgenommen.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 16. Mai 2012.</ref> Das dortige Eisenbahndezernat wurde am 1. Oktober 2001 geschaffen.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 5. November 2012.</ref>
Zu den Aufgaben des Nahverkehrsverbunds Schleswig-Holstein NAH.SH gehören die Planung, Bestellung und Qualitätssicherung des SPNV-Angebotes, sowie die Koordinierung mit dem übrigen ÖPNV.
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Thüringen[Bearbeiten]
Für das Land Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) zuständig.
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Betreibergesellschaften[Bearbeiten]
| Eisenbahnverkehrsunternehmen | 2012<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF) BSL Transportations Consultants, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 15. April 2016.</ref> | 2014<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF) BSL Transportations Consultants, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 24. Juni 2016.</ref> | 2016 | 2018 | 2024<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Bundesverband SchienenNahverkehr e. V, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> |
|---|---|---|---|---|---|
| Zugkilometer | 653 Mio. | 659 Mio. | 673 Mio. | 689 Mio. | 763 Mio. |
| Deutsche Bahn (DB Regio) | 75 % | 74 % | 67 % | 66,7 % | 59,3 % |
| Transdev | 4 % | 6 % | 7 % | 6,4 % | 7,3 % |
| BeNEX | 3 % | 3 % | 3 % | 2,3 % | 7,3 % |
| Netinera | 3 % | 4 % | 5 % | 4,9 % | 5,8 % |
| Hessische Landesbahn | 2 % | 2 % | 2 % | 1,8 % | 3,2 % |
| Albtal-Verkehrs-Gesellschaft | 2 % | 1 % | 1 % | 1,4 % | |
| Keolis/eurobahn | 2 % | 2 % | 2 % | 2,4 % | 2,2 % |
| Westfalenbahn | 2 % | 1,8 % | |||
| Erfurter Bahn | 1 % | 1 % | 1 % | 1,0 % | |
| Abellio | 1 % | 1 % | 2 % | 3,4 % | |
| Niederbarnimer Eisenbahn | 1 % | ||||
| National Express | 1 % | 2,8 % | 2,8 % | ||
| Arverio | 1 % | 2,8 % | 2,7 % | ||
| Rurtalbahn | 1 % | unter sonstige | 1,5 % | ||
| Sonstige | 6 % | 5 % | 6 % | 7,9 % | 9,4 % |
Weblinks[Bearbeiten]
Vorlage:Wikidata-Registrierung
- Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV)
- Liste der Genehmigungsbehörden beim Eisenbahn-Bundesamt
- Eisenbahnunternehmen beim Eisenbahn-Bundesamt
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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